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Verfasst am: 01.05.06, 20:15 Titel: Keine großen Banknoten?
Hallo,
heute habe ich auch mal eine Frage. In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass viele Geschäfte (Kaufhäuser, insbesondere auch Tankstellen) Aushänge machen, auf denen sie die Kunden wissen lassen, dass auch "Sicherheitsgründen" große Banknoten nicht angenommen werden, z.B. 500-Euro-Scheine.
Ist das eigentlich zulässig? Immerhin ist doch ein 500-Euro-Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel, und da scheint es nicht wirklich logisch zu sein, dass ich den nicht auch verwenden darf.
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage? Vielen Dank im voraus für eure Antworten. _________________ Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall.
(SG Hildesheim - S 11 U 172/96)
Für was da noch ne gesetzliche Grundlage ...? Wenn der den 500,- net will, dann kommt halt kein Geschäft zustande ... er muss dir ja nix verkaufen ...
Verfasst am: 01.05.06, 21:59 Titel: Re: Keine großen Banknoten?
Ziege hat folgendes geschrieben::
Ist das eigentlich zulässig? Immerhin ist doch ein 500-Euro-Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel, und da scheint es nicht wirklich logisch zu sein, dass ich den nicht auch verwenden darf.
Sie dürfen den jederzeit verwenden. Die Gegenseite muss ihn bloß nicht annehmen.
Dazu braucht man auch keine gesetzliche Erlaubnis. Sie bräuchten vielmehr umgekehrt eine, mit der Sie verlangen können, dass jemand diese Scheine annehmen muss.
Es gibt einiges an Rechtsprechung zu dem Thema. Allerdings mehr zu Verträgen die der Vertragspartner abschließen muss oder für die Fälle, in denen der Vertragspartner VOR Vertragsschluss nicht vorgewarnt hat. Aber auch die sehen keinerlei Verpflichtung, die höchsten Geldscheine anzunehmen (primär 200/500er, teils aber auch schon 100er nicht).
Die Gründe dafür sind auch sicherlich nachzuvollziehen. Vom Risiko bei Falschgeld bis hin zum blitzschnellen Erschöpfen des Wechselgelds und der Gefahr bei Überfällen, wenn man für solche Fälle größere Mengen Wechselgeld vorrätig halten müsste. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 02.05.06, 06:30 Titel: Re: Keine großen Banknoten?
questionable content hat folgendes geschrieben::
Sie bräuchten vielmehr umgekehrt eine, mit der Sie verlangen können, dass jemand diese Scheine annehmen muss.
Guten Morgen,
und die dürfte es wohl geben ...
Da mich die Sache selbst interessiert, habe ich mal gegoogelt.
Auf der Seite der Deutschen Bundesbank (und die halte ich in dieser Frage durchaus für kompetent ) habe ich folgendes gefunden:
Ich zitiere ein Stück daraus, leider läßt sich aus pdf's ja nicht kopieren:
"Als gesetzliche Zahlungsmittel bezeichnet man dabei diejenigen Zahlungsmittel, die in einem Währungsraum kraft Gesetzes von jedermann zur Begleichung einer Geldschuld akzeptiert werden müssen. In den Mitgliedstaaten der EU sind dies Banknoten und Münzen. (...)
1. Uneingeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die ohne Begrenzung der Höhe des Betrags und in allen Teilen eines Währungsraumes als Zahlung anzunehmen sind." (Seite 7 der pdf-Datei).
Und als gesetzliche Grundlage findet man § 14 des Bundesbankgesetzes:
§ 14 (Notenausgabe)
(1) Die Deutsche Bundesbank hat ... das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekannt zu machen.
Die Annahmepflicht für Euro-Münzen hingegen ist begrenzt.
Ja des besagt aber "nur" dass es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt, aber nicht dass es ein Händler annehmen MUSS. Er muss ja mit niemand Geschäfte machen ....
Anderes Beispiel: Auch wenn Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind kenne ich keine Tankstelle bei der ich mit ner "Asbachflasche Centstücke" zahlen kann ....
Ja des besagt aber "nur" dass es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt, aber nicht dass es ein Händler annehmen MUSS. Er muss ja mit niemand Geschäfte machen ....
Anderes Beispiel: Auch wenn Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind kenne ich keine Tankstelle bei der ich mit ner "Asbachflasche Centstücke" zahlen kann .... Die Relation muss stimmen ...
Verfasst am: 02.05.06, 07:19 Titel: Re: Keine großen Banknoten?
Katzen-Mama hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Sie bräuchten vielmehr umgekehrt eine, mit der Sie verlangen können, dass jemand diese Scheine annehmen muss.
Guten Morgen,
und die dürfte es wohl geben ...
Da mich die Sache selbst interessiert, habe ich mal gegoogelt.
Auf der Seite der Deutschen Bundesbank (und die halte ich in dieser Frage durchaus für kompetent )
Ganz im Ernst: Ihnen ist sicher klar, dass es hier zwei Fehlerquellen gibt: 1. Fehler der Bundesbank (gering) 2. Fehler der Leserin (daran liegt es konkret). Es wäre nett gewesen, die eigenen Annahme kritisch zu überdenken. So entstehen nur Fehlinterpretationen von Texten.
Ein Dokument zur Euroeinführung, das sich ganz anderen Themen widmet.
Katzen-Mama hat folgendes geschrieben::
Ich zitiere ein Stück daraus, leider läßt sich aus pdf's ja nicht kopieren:
..."
Das sagt allein, dass man Geldschulden überhaupt in € in beliebiger Höhe bezahlen kann. Nicht aber, dass man mit beliebigen Banknoten bezahlen kann und vor allem: auch noch überzahlen kann und Wechselgeld zu bekommen hat. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 02.05.06, 21:36 Titel: Re: Keine großen Banknoten?
questionable content hat folgendes geschrieben::
Ganz im Ernst: Ihnen ist sicher klar, dass es hier zwei Fehlerquellen gibt: 1. Fehler der Bundesbank (gering) 2. Fehler der Leserin (daran liegt es konkret). Es wäre nett gewesen, die eigenen Annahme kritisch zu überdenken. So entstehen nur Fehlinterpretationen von Texten...."
Oh, das gebe ich gerne zurück ... Sie wären auch gut beraten gewesen, Ihre eigenen Interpretationen zu überdenken.
Euro-Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel und als solche anzunehmen.
Beispiel: In einem Restaurant hängt ein Schild, daß 200- oder 500-Euro-Noten nicht angenommen werden. Ein Gast bezahlt die Rechnung in Höhe von 520 Euro für die ganze Gesellschaft - mit einem 500-Euro-Schein und einem 20-Euro-Schein. Der Wirt hat die Scheine anzunehmen, ob's ihm paßt oder nicht - der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn der Wirt dann auf die Idee käme, die Polizei zu rufen, weil der Gast die Rechnung nicht begleichen kann (hat ja nur einen 500er, den er nicht annehmen will), würde das bestenfalls Erheiterung hervorrufen.
questionable content hat folgendes geschrieben::
Das sagt allein, dass man Geldschulden überhaupt in € in beliebiger Höhe bezahlen kann. Nicht aber, dass man mit beliebigen Banknoten bezahlen kann .
Diese Interpretation führt ad absurdum ... daß man Geldschulden überhaupt in Euro bezahlen kann ... nein, dies sagt, daß man Geldschulden mit allen Euro-Banknoten bezahlen kann, eben weil sie gesetzliches Zahlungsmittel sind.
questionable content hat folgendes geschrieben::
und vor allem: auch noch überzahlen kann und Wechselgeld zu bekommen hat
Hier stimme ich zu - aber: Das ist eine komplett andere Baustelle, nach der in der Ausgangsfrage nicht gefragt war. Oder können Sie dem Sachverhalt etwas entnehmen von Wechselgeld? Und wenn jemand z.B. einen Betrag von 499,99 Euro mit 500 Euro bezahlt, kann selbst das kleinste Kaufhaus rausgeben.
Ach, und folgendes habe ich noch bei den Österreichern gefunden:
http://www.konsument.at/konsument/detail-17692.htm
Gut, Sie mögen jetzt argumentieren, wir wären Deutschland und nicht Österreich. (Konsument entspricht übrigens in etwa Stiftung Warentest) Richtig. Aber beide Länder gehören zum Euro-Währungsraum, und für unsere Frage dürften nur zwei Sätze hieraus interessant sein:
"Innerhalb des Euro-Währungsgebietes besteht eine Annahmeverpflichtung für sämtliche Euro-Banknoten."
"Es gibt nämlich keine Verpflichtung, dass Händler oder auch Bedienstete von Verkehrsbetrieben immer genug passendes Wechselgeld bereithalten müssen."
(Hiernach war allerdings nicht gefragt.)
Ich denke, man sollte hier einfach die Vernunft walten lassen.
Ich gehe zum Metzger, kaufe für 6,80 Euro Aufschnitt und bezahle mit einem 500-Euro Schein -> Schwachfug, Protzerei oder was auch immer (die Fälle gibts tatsächlich ... hat mir meine Frau schon paar Mal erzählt). Probleme: Falschgeldgefahr, Wechselgeld geht aus, hoher Kassenbestand.
Ich gehe ins Lokal und schmeisse eine Feier für x Leute. Rechnung bei ca. 500 Euro -> sicher kaum ein Problem für den Wirt. Probleme: Falschgeldgefahr, hoher Kassenbestand
IMO wollen sich die Meisten vor Falschgeld schützen, und bei 500 Euro-Noten ist der Schaden nunmal größer als bei 50 Euro-Noten.
IMO wollen sich die Meisten vor Falschgeld schützen, und bei 500 Euro-Noten ist der Schaden nunmal größer als bei 50 Euro-Noten.
Guten Morgen,
wobei allerdings vergessen wird, daß überwiegend 50-Euro-Scheine gefälscht werden, weil diese am gebräuchlichsten sind und daher am wenigsten überprüft werden. Bei 500er-Scheinen paßt jeder vernünftige Mensch doppelt auf, prüft - nicht so bei den 50er-Scheinen. Die werden doch überall ungeprüft in die Kasse gelegt, die Geschäfte fangen frühestens bei 100er-Scheinen an zu prüfen.
Ich halte die Gefahr, 10 falsche 50er zu erhalten für größer als die Gefahr, einen falschen 500er zu bekommen.
Verfasst am: 03.05.06, 07:54 Titel: Re: Keine großen Banknoten?
Katzen-Mama hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Ganz im Ernst: Ihnen ist sicher klar, dass es hier zwei Fehlerquellen gibt: 1. Fehler der Bundesbank (gering) 2. Fehler der Leserin (daran liegt es konkret). Es wäre nett gewesen, die eigenen Annahme kritisch zu überdenken. So entstehen nur Fehlinterpretationen von Texten...."
Oh, das gebe ich gerne zurück ... Sie wären auch gut beraten gewesen, Ihre eigenen Interpretationen zu überdenken.
Euro-Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel und als solche anzunehmen.
Beispiel: In einem Restaurant hängt ein Schild, daß 200- oder 500-Euro-Noten nicht angenommen werden. Ein Gast bezahlt die Rechnung in Höhe von 520 Euro für die ganze Gesellschaft - mit einem 500-Euro-Schein und einem 20-Euro-Schein. Der Wirt hat die Scheine anzunehmen, ob's ihm paßt oder nicht - der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn der Wirt dann auf die Idee käme, die Polizei zu rufen, weil der Gast die Rechnung nicht begleichen kann (hat ja nur einen 500er, den er nicht annehmen will), würde das bestenfalls Erheiterung hervorrufen.
Da stimme ich Ihnen zu.
Ich differenziere also einmal:
Solange eine Geldschuld in der Höhe der verwendeten Scheine besteht, dürfen die hohen Scheine nicht verweigert werden. Allerdings bleibt so eine Weigerng Sanktionslos. Es gibt keine Strafe darauf. Der Gläubiger kommt nur in annahmeverzug mit allen Konsequenzen.
Solange aber eine geringere Geldschuld besteht, bei der Wecheselgeld herausgegeben werden müsste - und um nichts anderes geht es bei den Läden, die derartige Schilder verwenden ganz regelmäßig - kann die Annahme des Scheins verweigert werden, wenn sich der Schein nicht in angemessenem Verhältnis zur Schuld bewegt.
Katzen-Mama hat folgendes geschrieben::
Hier stimme ich zu - aber: Das ist eine komplett andere Baustelle, nach der in der Ausgangsfrage nicht gefragt war.
Ganz ernsthaft: "Wir akzeptieren Geldscheine über 50 € nur, wenn sie in angemessenem Verhältnis zum geschuldeten Betrag stehen!" - wird den Normalkunden im Alltagsgeschäft überfordern, ist schwammig und passt auch ziemlich schlecht auf ein Schild. Und als Beispiel sind oben Kaufhäuser und Tankstellen angegeben.
Ich gebe Ihnen gern Recht hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs "gesetzliches Zahlungsmittel", aber Ihre Perspektive ist mir dann doch etwas zu formalistisch. Denn eines kann man jedenfalls nicht: Im umgangssprachlichen Sinn mit "jedem Schein alles bezahlen". Und es ist dafür auch irrelevant, ob der Gläubiger genügend Wechselgeld vorrätig hat, um wechseln zu können, ab einem gewissen Mißverhältnis muss man er nicht wechseln. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Hallo, der Thread ist zwar schon älter aber... Die Händler sind nicht verpflichtet meinen 500€ schein anzunehmen, klar! Aber, bsp. ich fahr an die Tankstelle und tanke voll, 80Liter. Kommen schon mal so 100€ zusammen. Und hab nix weiter als den 500€ Schein mit und die wollen den nicht annehmen. Wie isses dann?
Ich habe mal an einer Tankstelle gearbeitet, für solche Fälle mussten wir 1000DM bzw später dann 500€ in der Kase haben. Wie isses dann aber, ich bin ja gewillt das zu bezahlen und hab das geld auch, wie sähe es mit Konsequenzen aus? Wär ich dann ein benzindieb??
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