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Verfasst am: 22.11.04, 16:03 Titel: Was kann noch folgen, wenn eine Anzeige zurück genommen wurd
hallo,
Hätte mal ne frage: und Zwar hatten Mister A und Mister B eine prügelei, Danach hat Mister B(1 MisterA(17) angezeigt.
Mister A ist am nächsten Tag bei Mister B aufgetaucht und hat sich noch mals richtig entschuldigt. Daraufhin sind beide zur Polizei gefahren, wo Mister B die Anzeige zurück gezogen hat.. bzw der Polizist hat gesagt, das dies nicht ginge, er nur einen Antrag auf verzicht in der Strafsache oder sowas machen könnte!.. Dies hat Mister B dann auch gemacht. Mister A fragt sich nun, was jetzt noch kommen könnte! Den Mister B war an dem Tag der Prügelei auch noch beim Artzt, der konnte aber nichts gravierendes Feststellen!.. Danke schon mal für Antworten im vorraus!
Also, die Sache geht an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, wie das ganze weitergeht.
Vermutlich wird sie die Sache verbunden mit einer Geldbuße einstellen.
Wenn sie die Vorfälle für bedeutender hält, wird der Angezeigte einen Strafbefehl bekommen, der dann eine (wohl auch geringe) Geldstrafte mit sich bringt.
Zu einer Gerichtsverhandung kommt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Es sei den der Angezeigt sollte dem Strafbefehl widersprechen, womit in diesem Fall ja nicht zu rechnen sein sollte. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Einen Strafbefehl kann es hier nicht geben. Mister A ist 17, unterfällt also zwingend dem Jugendrecht. Dort ist der Erlaß eines Strafbefehls nicht möglich.
Was auf der Wache passiert ist, war der Verzicht auf einen Strafantrag. Jetzt kann die StA die Sache nur noch weiterverfolgen, indem sie "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung" geltend macht. Tut sie es nicht, stellt sie gem. § 45 JGG ein. Auch im Falle der bejahung des ö.I. ist hier eine Verfahrenseinstellung wahrscheinlich. Evtl. unter Auferlegung einiger sozialer Arbeitsstunden.
immer überseh' ich die Sache mit dem Alter(ist mir schon öfter passier *g*)
Naja, dann noch weniger Panik. Es geht um keine Geldbußen oder Strafen. Wohl eher um die schon genannten Auflagen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
jetzt ist die frage nur noch, wann ein staatsanwalt die sache für öfentlich wichtig hält. Wenn der Staatsanwalt den fall weiter verfolgt führt es da auch zum Gericht?
Wie schon gesagt, in diese Fall wird die StA höchtswahrscheinlich in beiden evtl. Fällen (öffentliches Interesse oder nicht) einstellen.
Eine Verhandlung hättest Du wohl nur zu erwarten, wenn Du bereits vorbestraft wärst.
Eine Garantie für den einen oder anderen Ausgang der Sache gibt es aber nicht. Du kannst einfach nur abwarten, was in Deinem konkreten Fall weiter passiert.
mister A wollte mister B nur festhalten, gut, geb ich zu, n bissel dolle um mit ihm zu reden!.. Dann hat Mister B versucht Mister A mit dem Helm zu schlagen, was er aber net gepackt hat!.. Mister A hat ihn dann in "schwitzkasten" genommen und Mister B aufm Boden gedrückt. Danach hat Mister A von ihm abgelasen, als er das wollte fing Mister B wieder an, Mister A hat sich dann umgedeht und ihn, nicht absichtlich wieder die art schwitzkasten: dann hat sich Mister B irgendwie so gedreht, das Mister A die finger an seinem Halz hatte, dieser.. hat ganz kurz zugedrückt, aber so, das er den Kehlkopf nicht mit eingedrückt hat. Mister B dann wie gesagt.....(die story)
..Mister B war ja daraufhin beim Artzt und hatte dummerweise würgespuren. Mister A hat ihn aber nicht die Luft abgetrückt, weil Mister B, als er von ihm abließ, die ganze sache hat nur sekunden gedauert, gleich wieder rumgeschrieen und rumgepoppelt.. wie er es immer tat und weiter tut.. Mister A hat aus der Sache wie gesagt sehr viel gelernt.. nur Mister B anscheinend nicht!..
..würde bei so einen fall öffentliches interesse bestehen?.. und was heißt wenn sie das nicht einstellen? -sozialstunden?.. und wie sieht es dann aus?.. wäre dann Mister A laut akten vorbestraft?
Über öffentliches Interesse entscheidet der sachbearbeitende Staatsanwalt. Hier könnten selbst 2 Staatsanwälte zu unterschiedlichen Meinungen kommen. Wir können es Dir hier nicht sagen, wie DEIN StA entscheidet. Genausogut kannst Du die nächste Rummelplatzwahrsagerin danach fragen.
Was Du auf jeden Fall bekommen wirst, egal wie die Sache ausgeht (ob Einstellung oder Verurteilung), ist ein Eintrag ins "Erziehungsregister". Dort haben aber nur die in § 61 BZRG (unten angehängt) Stellen Einblick. Einen Eintrag in ein anderes, wichtigeres Register wirst Du nicht bekommen. Wenn Du erneut straffällig wirst, weiß man natürl. da´"da schon mal was war".
Sozialstunden sind hier wohl am wahrschenlichesten, egal ob Du dazu verurteilt wirst, oder ob eine Verfahrenseinstellung mit Sozialstunden verbunden wird (auch das ist möglich).
mfg.
J.A.
§ 61 BZRG
[Auskunft aus dem Erziehungsregister]
(1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet des § 42 Abs.2 - nur mitgeteilt werden
den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs,
den Vormundschaftsgerichten und Familiengerichten für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen,
den Jugendämtern und den Landesjugendämtern für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe,
den Gnadenbehörden für Gnadensachen.
(2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Abs.4) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt.
(3) Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 genannten Behörden weitergeleitet werden
Wie lange würde so ein Eintrag bestehen bleiben, oder wird er niemals gelöscht? ..wie sieht es aus, wenn ich jetzt nicht weiter auffalle in dieser richtung ist dieser Eintrag ja nicht großartig relevant. oder?
Wie schon gesagt, ins Erziehungsregister haben nur die in § 61 BZRG bezeichneten Stellen Einblick. Wenn Du mit denen nichts zu tun bekommst, ist er nicht relevant. Bekommst Du mit ihnen zu tun, ist er relevant. Egal, ob es der einzigste ist oder nicht.
Mister A hat jetzt (mit seiner Mum) ne Einladung zu einer Stellungnahme bei der Polizei erhalten.. würde das jetzt heißen, das der Staatsanwalt öfentliches Interesser an der Sache sieht? Wie läuftn sowas ab? Gibt es da Sachen, die man sagen sollte bzw nicht?
Nein, daß heißt es nicht. Die StA bekommt den Vorgang erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen auf den Tisch und entscheidet dann über ö.I.
Bezügl. der Ladung:
Entweder gar nicht hingehen (oder hingehen und Aussage verweigern)
oder
hingehen und aussagen, aber dann die Wahrheit.
Alles dazwischen (also blödsinnige Abwiegelungs- Relativierungs- oder Rausredeversuche) gehen regelmäßig nach hinten los.
Ein umfassendes Geständnis wird im übrigen immer(!!) strafmildernd berücksichtigt.
...mister a geht mit seiner mum hin, die kennt den polizisten, der auf der vorladung steht. Denke mal, das er von da her schon das richige aufschreiben wird!..
weiß ja nicht, ob es zählt das mister B viel stämmiger ist als mister a, und das er nur mit Mister B reden wollte, da dieser öfters mal ausraster hat.. und um sich schlägt hat Mister A ihn an de kragen gepackt. Mister B wollte darauf Mister A mit einem Motorrad helm schlagen (auf den kopf).. (was ich mir sehr schmerzhaft vorstelle) und daraufhin hat ihn mister A halt in schwitzkasten genommen. Mister B hat sich dann weggedreht und Mister A hat ihn dann gewürgt.. ( hab ihn ja nicht richtig gewürgt, hatte ja meine finger nicht am kehlkopf.. nur da Mister B einen doppelhalz..glaub das heißt so.. hat sah die ganze sache danach aus.. !) ...weiß ja net, ob ich das da so in der richtung erzählen kann?.. und das ich einsehe das es nicht die richtige art war.. wie gesagt.. hätte ihn einfach nur links liegen lassen solln.. nur nach 1 1/2 jahren.. gings mir dann doch ziemlich gegen strich!..
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