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Kreditkündigung bei Bankwechsel?
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Bambus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 14:44    Titel: Kreditkündigung bei Bankwechsel? Antworten mit Zitat

Hallo,

Bsp. für Folgende Situation: Kunde XY möchte zu Bank B wechseln und muß hierfür sein Girokonto bei Bank A kündigen. Kunde XY hat bei Bank A einen Kreditvertrag laufen (Restlaufzeit noch 33 Mon.), desweiteren besitzt Kunde XY bei Bank A ein 2. Girokonto, welches er dazu eingerichtet hat, um seinen Dispokredit aus seinem 1. Girokonto (wo Gehaltseingang und Buchungen vorgenommen werden) in monatl. Raten abzubezahlen (Restlaufzeit noch 29 Mon.).

Frage 1:
Kann/darf Bank A bei Kündigung des 1. Girokontos, durch Kunde XY, den laufenden Kreditvertrag kündigen (sozusagen aus "Rache") oder läuft dieser ganz normal weiter?

Frage 2:
Muß bei Kündigung des 1. Girokontos auch das 2. Girokonto mitgekündigt werden, bzw. muß Kunde XY damit rechnen, daß Bank A diesen selber kündigt mit Rückforderung der gesamten Summe auf einmal (2. Girokonto ist ja im Soll)?

Meinungen hierzu würden mich wirklich sehr interessieren!
Vielen dank im Voraus

Bambus
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank schätzt es natürlich, wenn der Kunde Girokonto und Kredit bei einer Bank hat, da sie so fianzielle Probleme früh erkennt. Sie hat aber kein Recht darauf. Der Kunde kann das Girokonto verlegen, ohne "Rache" fürchten zu müssen.

Jedoch wird die Bank keinen Dispo und keine Überziehung mehr auf dem verbleibendem Konto akzeptieren, wenn kein Gehalt mehr eingeht. Das zweite Girokonto muss also ausgeglichen sein, bevor der Gehaltseingang verlegt wird.

Sonst wird die Bank die Inanspruchnahme auf dem Girokonto fällig stellen.

Hierdurch will die Bank vermeiden, dass der Kunde bei mehreren Banken einen Dispo hat (und in Summe zu viel Kredit aufnimmt).

Gleicht der Kunde dann nicht aus, kann die Bank auch den Ratenkredit kündigen.
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Bambus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort - hat mir sehr weitergeholfen:-).

Viele Grüße
Bambus

PS.: Könntest Du vielleicht auch noch zu folgender Situation Deine Meinung abgeben....?
Situation Kunde XY/Bank A: Am 24.07. wird Telefongebühr eingezogen. Ebenso wird am 24.07. Girokonto belastet durchAbbuchung Rechnung Kreditkarteneinsatz (Konto dadurch im Soll). Am 25.07. wird Telefonrechnung wieder Rückgebucht. Gehalteingang am 26.07. (Konto wieder ausgeglichen).

Frage: Kunde XY ist der Meinung, daß Bank A schon mind. 2 Tage von Gehaltseingang weiß /bzw. damit arbeitet, bevor Gehalt auf Girokonto gutgeschrieben wird. Kunde XY ist verärgert, weil er zudem auch der Meinung ist, daß Bank A, vor Rückbuchung der Telefongebühr, dies problemlos hätte nachschauen können und eine Rückbuchung somit nicht gerechtfertigt war. Liegt Kunde XY falsch damit?

Würde mich über Deine Meinung (natürlich auch die anderer) echt freuen.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

@Bambus: da liegt Kunde XY falsch. Wenn der Gehaltseingang am 26. gebucht wurde, sieht die Bank den nicht zwei Tage vorher (und arbeitet damit), sondern maximal ein paar Stunden. Die Bank ist auch nicht verpflichtet, zu gucken und zu prüfen, wann immer monatlich das Gehalt kommt (und zu hoffen, dass es auch diesen Monat kommt). Der Kunde muss das selbst steuern.

Gruss Hans-Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Beispiel kann man sogar noch enger fassen.

am 26.07 morgens um 8:00 Uhr wird die Lastschrift der Telefongesellschaft belastet und wird (vom System automatisch) mangels Deckung zurückgegeben. Um 10:00 Uhr am gleichen Tag kommt das Gehalt und um 12:00 eine Lastschrift der Gaswerke (die durchgeht, da jetzt Deckung da ist).

Auf dem Auszug des Kunden stehen nun 3 Buchungen vom gleichen Tag. 1 Lastschrift ist geplatzt, eine bezahlt.

Der Kunde wird dies als ganz schön bürokratisch von der Bank wahrnehmen. Hätte die Bank nicht wissen können das wenige Stunden Geld kommt? Antwort: Nein! Die Bank weis dies in dem Moment wenn sie das Gehalt bucht, keine Sekunde früher. Computerprogramme mit eingebauter Glaskugel sind nicht auf dem Markt.

Um Überschneidungen dieser Art abzudecken, gibt es den Dispokredit. Wenn der Kunde nicht gut dafür ist, muss er sein Konto so disponieren, dass es keine Überschneidungen gibt.
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Bambus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten. Kunde XY ging nicht davon aus, daß inzwischen alles nur noch vollautomatisch gehändelt wird ( dachte, es gibt auch noch so etwas wie eine Kundenbetreuung, i.d.R. geht sein Gehalt am 25. ein....Mit den Augen rollen ). Nun, Kunde XY hat seinerzeit explizit auf weiteren Dispo verzichtet, nachdem er die vorherige Summe auf 2. Girokonto umgelagert hat.
Wenn die Banken nur wenige Stunden über die eingehenden Guthaben verfügen, bis sie den Konten gutgeschrieben werden, wie kann es dann sein, daß, wenn der AG die Gehälter seiner Mitarbeiter zeitgleich überweist, dieses bei den Banken dann aber tlw. an unterschiedlichen Tagen auf den Konten gutgeschrieben wird (es wird immer gesagt, daß die Banken das Geld im Schnitt 2 - 3 Tage zurückhalten.....)?

Gruß
Bambus
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist Schwachsinn.
Banken halten das Geld nicht zurück. Nur vergehen in der Regel 2 - 3 Tage vom Auftrag zur Überweisung bis zur Gutschrift beim Empfänger - rein technisch.

klar dass es via Onlinebanking bzw. wenn der Empfänger auf der gleichen Bank ist schnell geht.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt in Deutschland mehrere tausend Banken und Sparkassen. Daher kann nicht jede mit jeder kommunizieren, um die Überweisungen durchzuführen. Die Überweisungen werden daher gesammelt durchgeführt.

Beispiele:

Überweisung Privatbank A an Privatbank A: Ist am Absendetag dort.
Überweisung Privatbank A an Privatbank B. A gibt die Buchung an die Landeszentralbank, diese am nächsten Tag an Bank B: Dauer 2 Tage
Überweisung Privatbank A in Hessen an Sparkasse B in Bayern: A gibt die Überweisung an die Helaba, diese an den Bayrischen Sparkassenverband , diese an die Sparkasse in Bayern: Dauer 3 Tage.

Rechtlich vorgeschrieben ist , dass das Geld am Tag des EIngangs gutgeschrieben wird.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

@Karsten11

wieso hab ich im Kopf, das eine Überweisung am dritten Tag beim Empfänger sein sollte?

Mano


Zuletzt bearbeitet von mano am 30.07.06, 20:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

zur Ergänzung von Karsten:

nicht jede institutsübergreifende Zahlung geht über die Bundesbank (der Name Landeszentralbank fiel mit Euroeinführung weg)

Da die LZB's früher nicht gerade geringe Gebühren abgegriffen haben, haben sich die Banken lose zusammengeschlossen und tauschen die Daten untereinander aus. Nur die "Spitzen" werden über die LZB verrechnet. Wenn man heute bei einer deutschen Grossbank eine Überweisung tätigt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die über die Bundesbank geht. Dieser Weg wird nur gewählt, wenn ein direkter Austausch nicht möglich ist.

Dieser direkte Austausch zwischen den Grossbanken und den Dachorganisationen der Volksbanken und Sparkassen ist auch ein Grund dafür, dass Überweisungen so schnell geworden sind.

Gruss Hans-Jürgen
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das Beispiel kann man sogar noch enger fassen.

am 26.07 morgens um 8:00 Uhr wird die Lastschrift der Telefongesellschaft belastet und wird (vom System automatisch) mangels Deckung zurückgegeben. Um 10:00 Uhr am gleichen Tag kommt das Gehalt und um 12:00 eine Lastschrift der Gaswerke (die durchgeht, da jetzt Deckung da ist).

Auf dem Auszug des Kunden stehen nun 3 Buchungen vom gleichen Tag. 1 Lastschrift ist geplatzt, eine bezahlt.

Der Kunde wird dies als ganz schön bürokratisch von der Bank wahrnehmen. Hätte die Bank nicht wissen können das wenige Stunden Geld kommt? Antwort: Nein! Die Bank weis dies in dem Moment wenn sie das Gehalt bucht, keine Sekunde früher. Computerprogramme mit eingebauter Glaskugel sind nicht auf dem Markt.

Um Überschneidungen dieser Art abzudecken, gibt es den Dispokredit. Wenn der Kunde nicht gut dafür ist, muss er sein Konto so disponieren, dass es keine Überschneidungen gibt.


Hallo Karsten 11,

kannst du den von dir geschilderten Vorgang mit der Zahlungsrückbuchung am selben Tag, obwohl Geld eingeht und für Deckung auf dem Konto sorgt, auch rechtlich begründen? Nach meinem Bauchgefühl müsste die Bank nämlich die Bewegungen eines Tages gleich bewerten. Zinsen werden ja auch tageweise und nicht nach Stunden berechnet.

Wäre nett, wenn du das mal nährer begründen könntest.

mfg


Günni
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Günni
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mano hat folgendes geschrieben::
wieso hab ich im Kopf, das eine Überweisung am dritten Tag beim Empfänger sein sollte?


weil das so im BGB vorgeschrieben ist.

@Günni:

Dein Bauchgefühl sagt, die Bank müsste die Buchungen eines Tages sammeln und dann in einem Arbeitsvorgang disponieren.

Betrachten wir hierzu ein Beispiel: Kunde hat 100 € auf dem Konto. Nun kommt um 10:00 Uhr eine Lastschrift über 70 €, um 12:00 Uhr eine zweite über 80 €. Die Bank sammelt diese Buchungen und versucht am nächsten Morgen zu disponieren.

Beide kann sie nicht bezahlen. Hierzu fehlt das Guthaben. Welche bezahlt sie nun? Die erste? Die zweite? Die größere? Die vom Bekannten des Bankdirektors? Keine?

Entscheidet sich die Bank für die zweite, wie argumentiert sie, wenn der Begünstigte der ersten sie verklagt, weil die Bank trotz Guthaben zum Zeitpunkt der LS-Vorlage keine Zahlung leistet?

Der einzige objektive Maßstab ist die zeitliche Reihenfolge. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Früher wurden Konten manuell disponiert. Hierzu gab es am nächsten Morgen eine Überziehungsliste und der Kundenbetreuer entschied, ob Lastschriften eingelöst werden oder nicht (soll auch heute noch in einigen Häusern so gehandhabt werden).

In diesem Fall war es wirklich so, dass die Buchungen gleich behandelt werden mussten. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen schon beide Buchungen vor. Das bedeutete im genannten Beispiel: Beide Lastschriften platzen...
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Bambus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde nochmals gerne in meine eingangs gestellte Frage, bezüglich des Kreditvertrages, einhaken.
Der Kunde hat nocheinmal in den Kreditbedingungen nachgeschaut, wie es um die Kündigungsfristen bestellt ist.

Dort steht:
"Der Kredit kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung soll schriftlich erfolgen. Eine Kündigung des Kreditnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt."

Frage:
Ist es wirklich gewährleistet, daß keine Kündigung des Kreditvertrages seitens der Bank erfolgen kann/darf, wenn der Kunde sein Girokonto dort kündigt. Die Text-Passage
jederzeit mit einer Frist von drei Monaten verunsichert ihn ein wenig...?

Mit bestem Dank im Voraus
Bambus


Zuletzt bearbeitet von Bambus am 08.08.06, 14:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die geschilderten Regelungen entsprechen den Kündigungsmöglichkeiten des Darlehensnehmer nach BGB § 489 (2) und (3). Bezieht sich dieser Passus im Vertrag wirklich auf eine Kündigungsrecht des Darlehensgebers?

Was ist den das genau für ein Kredit?

Die entscheidende Frage lautet, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen nach BGB § 491 handelt: Kriterien sind: Darlehensnehmer ist ein Verbraucher, Darlehensgeber ist die Bank, keine Grundschulden als Sicherheiten.

Wenn es ein Verbraucherdarlehen ist, gelten für die Bank ausschliesslich die Kündigungsmöglichkeiten nach BGB § 490 (außerordentliche Kündigung) und BGB §498 (bei Ratenrückständen). Eine reguläre Kündigung ist nur für Dispositionskredite vorgesehen.
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Bambus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich in dem Bsp. um einen "Allzweckkredit" einer KSK. Die Passage wird unter "Punkt D. Weitere Kreditbedingungen" beschrieben (Punkt A/B/C. Kreditnehmer/ Kredithöhe,Kosten/Zahlungsplan).

Grüße
Bambus
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