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find_nemo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 140
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Verfasst am: 18.01.07, 09:25 Titel: GEZ Frage |
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Ich bräuchte mal jemand, der mir den Text "übersezt".
Bis 31.12.06 sind für Rechner die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben könen Gebühren nicht zu entrichten.
Heißt das nun im Umkehrschluß: Ab ersten Jan. sind für die o.a. Rechner nun Gebühren zu entrichten,
oder ab 1. Jan. sind für alle Rechner Gebühren zu entrichten.??
In meinem Fall handelt es sich um einen PC ohne Internetanschluß, der lediglich zur Buchhaltung genuzt wird. Der GEZ-Onkel meint dass auch dieser Gebührenpflichtig sei, mir ist nicht ganz klar warum... |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 18.01.07, 09:45 Titel: |
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Das schreibt die GEZ auf Ihrer Homepage zu dem Thema:
| Zitat: | Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.
Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.
Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.
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Nach meinem Verständnis muss daher nur dann gezahlt werden, wenn keine weiteren Geräte angemeldet sind und der PC über einen Internetanschluss verfügt oder aber eine TV/Radio-Karte angeschlossen ist. _________________ Bernd Steinbach |
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find_nemo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 140
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Verfasst am: 18.01.07, 18:36 Titel: |
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zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können
Berechtigt die alleinige Internetfunktion eines Rechners (ich kann so gut wie jeden PC damit ausstatten) schon die Rundfunkgebühr? Oder muß erst ein dementsprechender Anschluß vorhanden sein? |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 18.01.07, 19:20 Titel: |
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| find_nemo hat folgendes geschrieben:: | zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können
Berechtigt die alleinige Internetfunktion eines Rechners (ich kann so gut wie jeden PC damit ausstatten) schon die Rundfunkgebühr? Oder muß erst ein dementsprechender Anschluß vorhanden sein? |
Ohne Internetanschluss/Zugang auch keine Gebührenpflicht wenn keine Radio/TV-Karte verbaut wurde. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 18.01.07, 20:13 Titel: |
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| Zitat: |
Ohne Internetanschluss/Zugang auch keine Gebührenpflicht wenn keine Radio/TV-Karte verbaut wurde.
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Das ist meines erachtens falsch...
P.S: Zum Glück habe ich kein PC sondern nur ein Laptop. Wenn mich der Fuzzis fragt ob ich nen PC habe ist es ja nicht gelogen wenn ich mit nein antworte  _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 19.01.07, 09:26 Titel: |
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@windalf: Natürlich haben sie einen PC. Technischen gesehen besteht der Unterschied nicht in PC vs. Laptop sondern in "Laptop- PC" und "Desktop-PC".
Auch Macs sind nach der Bedeutung des Begriffes PCs
http://de.wikipedia.org/wiki/Personal_Computer
Zusatz: Mit den Laptop könnten sie mWn. Probleme bekommen, da mobile Geräte unter Umständen nicht unter die Zweitgeräteregelung fallen (irgendwie sowas hab ich im Kopf..) |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 19.01.07, 17:47 Titel: |
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| Zitat: |
@windalf: Natürlich haben sie einen PC. Technischen gesehen besteht der Unterschied nicht in PC vs. Laptop sondern in "Laptop- PC" und "Desktop-PC".
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Jaja das ist mir schon klar. Ich dachte der Smilie dahinter wäre eindeutig.
Aber wenn der nächste GEZ-Fuzzi bei mir klingelt werde ich auf die Frage ob ich einen PC habe mit nein beantworten. Es ist nicht gelogen. Dann muss er schon fragen haben sie einen PC im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Auch werde ich dann fragen was "haben" ist usw. Das Spiel hatte ich schon ein paar mal. Auf solche Spiele haben die meist nie lust und gehen schnell wieder...
Nicht wirklich klar ist mir allerdings die Rechtslage wenn ich den Laptop den mir mein Arbeitgeber stellt ab und zu mal mit nach Hause nehme aber an sonsten keine weiteren Geräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zum Empfang bereit halte. Hab ich auch nirgendwo was dazu gefunden... Wie oft genau muss man den Laptop pro Monat für wie lange mit nach Hause nehmen damit eine Gebührenpflicht auch im privaten bereich besteht (lustiger Weise könnte es ja sein, dass auch noch eine zusätzliche im geschäftlichen besteht) _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.01.07, 17:59 Titel: |
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Ich würde mich der Auffassung von windalf anschließen.
Der eigentliche PC stammt ausschließlich von der Firma IBM, die die Produktlinie der "Personal Computer" begründet hat. Alle anderen 'kompatiblen' und 'ähnlichen' sind schlicht keine PCs. Im Laufe der Zeit hat sich aber die Bezeichnung im Volksmund auf alles erweitert, was kleiner als ein Kühlschrank ist. Macs sind demnach im eigentlichen Wortsinn alles Mögliche, nur eben keine PCs.
Allerdings hängt die Gebührenpflicht nicht an diesem Kürzel. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 19.01.07, 20:02 Titel: |
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| windalf hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: |
Ohne Internetanschluss/Zugang auch keine Gebührenpflicht wenn keine Radio/TV-Karte verbaut wurde.
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Das ist meines erachtens falsch...
P.S: Zum Glück habe ich kein PC sondern nur ein Laptop. Wenn mich der Fuzzis fragt ob ich nen PC habe ist es ja nicht gelogen wenn ich mit nein antworte  |
Das wird die GEZ freuen
| GEZ hat folgendes geschrieben:: | Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
solche Geräte zu verstehen, mit denen ohne Rundfunkempfangsteil und unabhängig vom Empfangsweg Rundfunkprogramme empfangen werden können. Dies sind zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA (Personal Digital Assistant) und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung.
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PC steht nicht für IBM-PC, lediglich für bestimmte Baureihen, daher keine Chance
IBM-kompatible war der Clonename. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 19.01.07, 23:51 Titel: |
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@Smiler
Aber wer genau liest...
| Zitat: |
solche Geräte zu verstehen, mit denen ohne Rundfunkempfangsteil und unabhängig vom Empfangsweg Rundfunkprogramme empfangen werden können.
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Ich kann im "Internet" gar kein Rundfunk empfangen geschweige denn Rundfunkprogramme.
Rundfunkprogramm ist auch nicht näher definiert.
Derjenige der den Text "verbrochen" hat, hat nie darüber nachgedacht wie TCP/IP und Co funktionieren...
Insofern habe (was auch immer haben bedeutet) ich ein solches Gerät nicht
Eine Antwort mit Nein habe ich nicht ist weder falsch noch gelogen  _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Günter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 52 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.02.07, 14:44 Titel: |
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| Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: | Das schreibt die GEZ auf Ihrer Homepage zu dem Thema:
| Zitat: | Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen
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Mal rein vom Wortlaut: Dieser Definition nach sind "Neuartige Rundfunkempfangsgeräte" eine Teilmenge von "Rundfunkgeräte" (Aufgrund mangelnder Neudefinition gemäß der bisherigen Definition), also herkömmliche Rundfunkgeräte ohne Empfangsteil, aber mit der Möglichkeit Empfangsteile nachzurüsten (z.B. ein Radio mit defektem Empfänger).
Wenn der Begriff "Rundfunkgeräte" um neuartige Geräte erweitert werden soll, muss die Menge der neuartigen Empfangsgeräte aus einer Menge jenseits der Rundfunkgeräte ergänzt werden. Es müsste also heissen:
"Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Geräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen".
Solange sich die Definition nur auf "Rundfunkgeräte" bezieht, ist der PC nicht gemeint, da er nicht zur Gruppe der Rundfunkgeräte gehört.
| Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
(zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung). |
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Für Mathelehrer, die ihren Schülern Aufgaben aus dem Internet vorrechnen können, muss GEZ-Gebühr gezahlt werden? Zum Glück nur für einen pro Schule.
Gruß, Günter |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 21.02.07, 16:46 Titel: |
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| Günter hat folgendes geschrieben:: | | Solange sich die Definition nur auf "Rundfunkgeräte" bezieht, ist der PC nicht gemeint, da er nicht zur Gruppe der Rundfunkgeräte gehört. | Netter Versuch. Ich bin wirklich gespannt, wie ein Gericht diese Auslegung beurteilt.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 21.02.07, 18:37 Titel: |
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Naja genaugenommen legt er ja nicht aus, sondern liest einfach den Text so wie er ist... Was die Juristen das wieder für ne angebliche "teleologische" Saurei draus machen kann keiner vorhersehen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Günter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 52 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.02.07, 18:43 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | | Günter hat folgendes geschrieben:: | | Solange sich die Definition nur auf "Rundfunkgeräte" bezieht, ist der PC nicht gemeint, da er nicht zur Gruppe der Rundfunkgeräte gehört. | Netter Versuch. Ich bin wirklich gespannt, wie ein Gericht diese Auslegung beurteilt.  |
Das Gericht wird sich sicherlich auf den RGebStV beziehen und nicht auf die FAQ der GEZ und von daher gar nicht dazu kommen, die GEZ-Definition irgendwie auszulegen.  |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.02.07, 20:22 Titel: |
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| Günter hat folgendes geschrieben:: | | Das Gericht wird sich sicherlich auf den RGebStV beziehen | Und eine Zahlungspflicht verneinen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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