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Jurastudium trotz Bewährungsstrafe (Jugendrecht)?!
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

yoko hat folgendes geschrieben::
@ Nicko Ehrlich gesagt, ist es mir schnurz piepen, was Sie über mich denken oder auch nicht. Es gibt hier in Deutschland einen gewissen Herrn Ackermann, der bestimmt weit mehr Schaden angerichtet hat, als ich (es je könnte, da mir dessen Mittel gar nicht zur Verfügung stehen) und dieser feine Herr zahlt mal eben eine Geldstrafe und ist nicht vorbestraft und nix. Nein, er wird noch mit einem fetten Gehaltscheck belohnt... Nunja. Außerdem gibt es noch diverse Triebtäter, die eine - wie ich meine - lächerliche Strafe (Beispiel Uwe Kolbig) dafür bekommen, dass sie sich an Kindern vergreifen - oh, pardon, vergriffen haben. Also sollte man nicht immer vom Strafmaß auf das Verbrechen und schon gar nicht auf den Menschen schließen. Ich schließe ja auch nicht von Ihren Aussagen auf Ihren Charakter... Winken


Nachdem ich weiß, wofür die Strafe ist, finde ich: Ein sehr hartes Urteil. Gut, lag wohl an dem schon sehr fortgeschrittenen Alter. Ich hatte bei zwei Jahren übrigens eher an Gefährliche Körperverletzung, Raub, o. ä. gedacht, da die Strafen an Jugendgerichten sonst immer sehr milde ausfallen.
Ich korrigiere mich: Auch meiner persönlichen Meinung nach sind Sie nicht dauerhaft ungeeignet für den juristischen Beruf (nach wie vor denke ich aber, dass ein z. B. Räuber oder sonstiger Gewalttäter niemals im Leben Jura studieren sollte - schon aus Prinzip).

Dass Herr Ackermann übrigens zu gut weggekommen ist, ist leider wahr, liegt aber wohl eher an der veralteten Gesetzeslage als an dem Unwillen des Gerichts, ihn zu bestrafen.
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