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recht.de :: Thema anzeigen - Freibier und zwar unbegrenzt - und was wenn nicht?
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Freibier und zwar unbegrenzt - und was wenn nicht?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

freak89 hat folgendes geschrieben::

leeres Glas -> mit Bier füllen -> in den Kanister kippen -> Glas leer->zurück zum anfang


iigit....da graust es doch jedem biertrinker. Verlegen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Bernd67
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
leeres Glas -> mit Bier füllen -> in den Kanister kippen -> Glas leer->zurück zum anfang


Da fehlt noch was:

leeres Glas -> mit Bier füllen -> in den Kanister kippen -> Glas leer-> HINTEN WIEDER ANSTELLEN -> WARTEN BIS MAN DRAN IST ->zurück zum anfang

Und da ich annehme, das solche Veranstaltung gut besucht ist, kommt man so auf 10...12 Gläser a 0,3 Liter, das wird der Veranstalter für ganz Harte noch abkönnen.


Und daran:

Zitat:
iigit....da graust es doch jedem biertrinker.


hatte ich auch schon gedacht, ist doch super so Bier ohne Kohlensäure, eventuell noch schön warm, da kannste gleich in den Kanister pieseln...

Hauptsache war billig, na denn mal Prost ! Auf den Arm nehmen
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