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Es war irgendwann im Dezember 1999 als ich meinen Musterungsbescheid bekam (ich glaube die Musterung war im Januar).
Also alle meine Atteste zusammengesucht (wurde ja auch bei Vorerkrankungen so verlangt..
Und keins war extra für die Musterung eingeholt).
Alles in allem waren es:
Eins über meine Wirbelsäulenskoliose
Eins über meine Hüftabsenkung
Eins über meine Knorpelerweichung im Kniegelenk
Eins über eine schlecht verheilte Sprunggelenksfraktur im Linken Sprunggelenk mit anschließender Zystenbildung im Sprungbein
Eins über eine angeborene (leichte) Achillessehnenverkürzung
Eins über diverse Allergien (darunter Sonnenallergie) und Psoriasis
Alles halt "Wehwechen" an denen ich schon seid jahren Leide und z.T. seid mehreren Jahren dokumentiert sind.
Naja, zur Musterung gegangen und alles über mich ergehen lassen (naja Kniebeugen waren wegen meiner Knorpelprobleme nicht möglich). Einziger Kommentar der Ärztin: "Ein bisserl Sport wird ihnen gut tun, T3".
So kamm es dann, daß ich zum ersten Juli 2000 meinen Grundwehrdienst antreten durfte.
Bei der Nachmusterung schlugen die Stabsärzte die Hände über den Kopfm welcher Depp von Arzt mich den tauglich geschrieben hätte.. Ich glaube die mussten bei den Fehlziffern noch ein paar Extraspalten hinzufügen.. Ich durfte nicht lange marschieren, kein Gepäck dabei tragen und noch nicht mal die volle Zeit im Büro abarbeiten... War an sich klar, daß sie mich mit den Vorbefunden nicht brauchen könnten.. Aber da kann man ja nicht auf langjährige ärztliche Dokumentationen vertrauen.. Nein, da muss eine eigene Untersuchung her..
Also ging es am nächsten Tag mit dem Zug zum Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg, wo ich röntgenologisch untersucht wurde.. Ohne Befund (meine Einwände, daß meine Beschwerden am linken Knie und Sprunggelenk wären und man logischerweise nichts finden wird, wenn man das rechte Bein röntgt, wurden geflissentlich ignoriert).
Da ich also für physisch Gesund erklärt wurde, mussten meine Probleme wo anders her kommen. Also wurde ich noch zu einem Neurologischen Konsil gebracht.
Das lief dann so ab, daß ich im Vorraum einen Fragebogen ausgefüllt habe kurz zum Arzt reinging , der mir eigentlich nur einen Umschlag in die Hand drückte und wieder weg schickte..
Am nächsten morgen ging es wieder zurück zu meiner Einheit und Besprechung mit dem Stabsarzt. Dieser war mit den Ergebnissen nicht zu frieden und schickte mich zu einem Ortsansässigen Neurologen. Die Untersuchung ging folgendermaßen ab: "Jung, sehr ehrlich, willste deinen Wehrdienst ableisten, oder nicht?" "Naja, wenn ich ehrlich bin, eigentlich nicht.." "Na, dann schauen wir mal, was ich so machen kann.."
Mit den Papieren wieder zum Stabsarzt: "Eindeutig untauglich.. Wir machen ihnen ihre Entlassungsunterlagen fertig, die können sie morgen früh abholen und dann nach Hause fahren".
Nächster Morgen: Stabsarzt nicht anwesend, dafür einer seiner Untergebenen "Naja, die Ergebnisse waren ja nicht so ganz eindeutig.. Ich hab mal aus der Untauglichkeit eine befristete auf 2 Jahre gemacht" *gnarf*
Also mit dem Schein über "Untauglich für 2 Jahre" wieder nach Hause gefahren und ordentlich mit der Zukunftsplanung begonnen.
Zum ersten August begann ich ein Krankenpflegepraktikum um die Zeit zum Studienantritt zu überbrücken und da ich dieses eh später bbrauchen würde.
Keine zwei Wochen im Praktikum erhilet ich einen Brief vom Kreiswehrersatzamt, das sie mich so schnell wie möglich nachmustern wollten, damit ich zum 1. Januar wieder gezogen werden könnte.
Also auf zur zweiten Musterung:
Ich: Warum wollen sie mich schon wieder ziehen? Ich dachte, ich wäre auf 2 Jahre untauglich geschrieben?
Ärztin: Ist nur ne Empfehlung.. Da brauchen wir uns nicht dran halten. Wissen sie denn, warum sie ausgemustert worden sind?
Ich: Keine Ahnung.. Aber weil es mir keiner gesagt hat, vermute ich mal, aufgrund
des neurologischen Gutachtens.
Ärztin: MMhh.. Sie mögen ja so einiges sein.. Aber blöd sind sie nicht.. Fühlen sie sich denn mittlerweile besser?
Ich: Wenn sie mich so fragen.. Nö..
Ärtzin: Dann suchen sie sich einen Neurologen in ihrer Umgebung und sagen sie ihm, daß er die Befunde ans Kreiswehrersatzamt schicken soll.. Sie kriegen von uns bescheid..
Ich also wieder eine Untersuchung bei nem Neurologen gehabt.. Verlief ungefähr so wie beim zweiten. 2 Wochen Später Post vom KWEA: Endgültig untauglich gemustert.
Ich fand es schon nen Hammer.. Bei ein bißchen ärztlicher Kompetenz wäre eine Tauglichkeit bei meinen Vorbefunden nie zustande gekommen.. Und wenn man dann aufgrund diagnostischer Inkompetenz auf neurologische Schiene geschoben wird..
Naja, letztendlich habe ich mich noch über die 11 Tage Wehrsold+Verpflegungspauschale gefreut.. _________________ Geist ist Geil!
Zum einen gibt es die rechtliche Vorgabe der "allgemeinen Wehrpflicht" und zum anderen die politische Vorgabe bezüglich der Anzahl der benötigten Wehrpflichtigen in der Bundeswehr. Dies alles unter einen Hut zu bringen hat man nun dadurch versucht, dass der Verwendungsgrad "Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (T3) weggefallen hat lassen. Man hat aber nicht bedacht, dass dies zur Folge hat, dass der Wehrpflichtige in aller Regel, gemessen an der rechtlichen Vorgabe, als "nicht wehrdienstfähig" einzustufen wäre.
Wenn alle Wehrpflichtigen nun die komplexen gesetzlichen Heranziehungsvorraussetzungen mit allen Möglichkeiten, die ein Rechtsstaat in so einem Verfahren bietet, kennen würden und der Behörde ordentlich mit dem Gesetzbuch auf die Finger hauen würde, wenn diese sich weigert sich nach Art. 20 GG an Recht und Gesetz zu binden, dann blieben nur noch die Freiwilligen übrig oder es müssten solche Heranziehungsvorraussetzungen geschaffen werden, die den Gleichheitsgrundsatz genügen und eine gerichtliche Überprüfung standhalten würden. Solange man die Behörde betritt, mit der Hoffnung, dass die dort arbeitenden Personen schon wissen mögen, was sie tun, dann brauch man sich auch später nicht beklagen, dass die Behörde willkürlich gehandelt hat. Wenn der Wehrpflichtige die Ermittlungen selbst in die Hand nimmt und der Behörde die Vorgaben macht, z.B. in Form einer spezifischen Belastbarkeitspronose, auf die es rechtlich alleine ankommt, dann kommt die Wehrbehörde bei der Anwendung des gerichtlich überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriffs der "Wehrdienstfähigkeit" nicht mehr herum, was dann in aller Regel die Einstufung als "nicht wehrdienstfähig" erfordert.
Ich nehme einmal dies als Beispiel auf.
Zitat:
Das die Leute wegen Karies ausgemustert wurden ist für sie natürlich bedauerlich, aber aus BW Sicht verständlich.
Tauglichkeitsfeststellung ist Rechtsanwendung. Die Anwendung von Recht unterliegt in einem Rechtsstaat bestimmten Regeln. Hierbei geht es um die Verwndbarkeit von jungen Männern als Soldat und nicht um Kostensenkungsmassnahme der Bundeswehr.
Diagnostische Begriffe, z.B. aus Attesten (an denen die Behörde nicht gebunden ist) sind meistens unbrauchbar, weil sich aus einem diagnostischen Begriff, wie hier Karies, nicht ableiten lassen kann ob die Teilnahme an der Truppenverpflegung dem Wehrpflichtigen rechtlich zumutbar ist. Wenn Karies zur Einstufung als "nicht wehrdienstfähig" führen sollte, was wäre denn ein Berufssoldat mit Karies ?
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