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Dürfen die Lehrer den Zeitpunkt des Nachsitzens entscheiden?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
"Nacharbeit" heißt im Schüler-Slang halt "Nachsitzen" - dagegen ist man machtlos.


Im Schülerslang ist das möglich, ist das aber auch rechtlich i.O.

Das Schulministerium NRW schreibt dazu: "Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden." --> www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Unterricht/Massnahmen/nachsitzen.html
(Hervorhebung von mir)

Dann ist also in NRW ein "Nachsitzen" aus einem anderen Grund als die Nacharbeit von Versäumten nicht möglich. Und durch eine Aufschrift an einer Tafel wird nichts versäumt worden sein.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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nobody16
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr habt das falsch verstanden ! Wir müssen deswegen nicht Nachsitzen / Nacharbeiten sondern das Nachsitzen wurde verschoben auf Dienstag NACHMITTAG !!! Das ist die Strafe Winken Und wenn ich zu Ihm gehe und ihm die Kollektivstrafe Regeln auf den Tisch knall , wird er höhstens sagen "Ok dann nimm ich das als Strafe zurück aber verschiebe einfach das Nachsitzen " Sehr glücklich und das darf er ja oder er macht es an einem Samstag, nur um uns eins auszuwischen -
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

nobody16 hat folgendes geschrieben::
Und wenn ich zu Ihm gehe und ihm die Kollektivstrafe Regeln auf den Tisch knall , wird er höhstens sagen "Ok dann nimm ich das als Strafe zurück aber verschiebe einfach das Nachsitzen " Sehr glücklich und das darf er ja oder er macht es an einem Samstag, nur um uns eins auszuwischen -


Dazu noch einmal das Schulministerium NRW a.a.O.: "Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. .... Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden."

Und:" Jede Schülerin oder jeder Schüler hat das Recht, sich bei der Schulleitung (über eine Ordungsmaßnahmen oder eine erzieherische Maßnahmen) zu beschweren, wenn sie oder er sich in ihren oder seinen Rechten beeinträchtigt sieht. Die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler können darüber hinaus Aufsichtsbeschwerde erheben, über die die Schulaufsichtsbehörde entscheidet (Art. 17 GG)." --> www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Unterricht/Massnahmen/Unrecht.html
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