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Sind sie sich da sicher? Haben sie mit der Schulleitung gesprochen?
Das
Senke hat folgendes geschrieben::
Es wurde ihm abgenommen, weil er während des Unterrichts das Handy rausgeholt hat um nach der Uhrzeit zu schauen.
mag ja stimmen. Aber woher ist ihnen bekannt, dass nicht vorher/ nachher irgendwelche Mitschüler der Schulleitung mitgeteilt haben, was sich auf dem Handy befindet?
Senke hat folgendes geschrieben::
So etwas wurde ihm aber nicht vorgeworfen !!! DAS hätte die Schulleitung ganz sicher erwähnt, wenn dies der Fall gewesen wäre.
Nicht zwangsläufig. Denn dann hätte die Schulleitung auch ihre Quelle preisgeben müssen. Was vielleicht nicht gewünscht war.
Senke hat folgendes geschrieben::
Auf Verdacht - einfach nur mal so?? Unglaublich!!
Nicht einfach nur so. Sondern möglicherweise auf Hinweise von Mitschülern.
Senke hat folgendes geschrieben::
Wenn man rechtswidrige Dinge gefunden HÄTTE, wäre dies aber sicher passiert.
Sollte man meinen. Ist aber nicht zwangsläufig so. Manche Schulleiter halten es für nicht nötlig, sowas an die Polizei weiterzuleiten, weil sie um den Ruf ihrer Schule fürchten. Kommt glücklicherweise selten vor, aber leider passierts.
Senke hat folgendes geschrieben::
Ja. Über Geschmack lässt sich ganz sicher streiten nur sollte man nicht pauschalisieren und er hatte auch nichts "verbotenes" auf dem Handy.
Und schon kommen wir zu dem Hauptproblem.
Zum einen wissen viele Eltern gar nicht, welche Musik, welche Texte, welche Symbole verboten sein.
Zum anderen wissen wir hier im Forum nicht, was auf dem Handy war und was gelöscht wurde. Wir können nur spekulieren. Und das ist sehr gefährlich. Sie können hier falsche Antworten in beide Richtungen bekommen (ja es ist erlaubt; nein ist es nicht), weil nicht bekannt ist, was sich auf dem Handy befand.
Es mag ja sein, dass sie denken, dass sich nichts vebotenes auf dem Handy befand. Es kann aber auch durchaus sein, dass sie sich irren.
Andererseits kann es natürlich auch sein, dass die Schulleitung etwas als verboten eingestuft hat, aber auch die können sich irren.
Senke hat folgendes geschrieben::
Ich denke hier wird auch einfach etwas falsch verstanden!
Ich denke nicht, dass dem so ist.
Es gibt schlicht und ergreifend, wie oben dargestellt, ein Informationsdefizit. Und daher kann es natürlich sein, dass sie hier Antworten bekommen, die ihnen nicht gefallen und die diese Situation komplett anders beurteilen als sie.
Zitat:
Wer ein KIND einfach mal pauschal als GÖRE bezeichnet, sollte vielleicht mal über seine Erziehung nachdenken!
Respekt ist auch eine Sache der Erziehung !!!
Dem ist übrigens nicht viel hinzuzufügen.
Um einen ähnlichen Ton anzuschlagen, wie der Antworter:
Anstatt hier einfach mal einen TE als Querulanten darzustellen, seine Erziehungsmethoden zu kritisieren und sein Kind als "Göre" zu bezeichenen, könnte man auch einfach sachlich auf Fragen antworten, ohne dabei eigene Erziehungsmethoden als das ultimative Heilmittel anzupreisen... Vielleicht hilft ja mal ein Blick in diesen Thread um herauszufinden, wie der Betreiber dieses Forums sich Antworten wünscht. Vielleicht hilft auch einfach ein Blick in die Forenregeln.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.12.07, 10:06 Titel:
thomas26 hat folgendes geschrieben::
Es gibt schlicht und ergreifend, wie oben dargestellt, ein Informationsdefizit.
Also ich glaube nicht an dieses Informationsdefizit.
Und darum nochmals meine Anmerkung:
Zitat:
Die Frage stellt sich aber auch erst dann, wenn es überhaupt ein Recht der Schulleitung gibt, das Handy zu durchsuchen und eine Löschung der Lieder zu verlangen.
Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage.
Kann jemand eine Rechtsgrundlage dafür benennen?
Übrigens halte ich auch die Überschrift dieses Treads schon für ausreichend in Informationsgehalt: "Darf die Schulleitung Handys durchsuchen ?"
Hier z.B. --> www.lehrer-online.de/537191.php?sid=85432209848874688519788348836340 gibt es Infos; aber ein Durchsuchungs- und Löschungsrecht der Schule wird hier nicht genannt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Auch wenn diese Diskussion hier nicht mehr sehr viel mit meiner eigentlichen Frage zutun hat, versuche ich trotzdem mal zu antworten ...
Zitat:
Haben sie mit der Schulleitung gesprochen?
Natürlich habe ich mit der Schulleitung gesprochen. Ich wurde (nachdem diverse Lieder gelöscht werden mussten) darüber von der Schulleitung informiert. Zu diesem Zeitpunkt habe ich es aber lediglich zur Kenntnis genommen, da ich unsicher war, ob sie das überhaupt so "dürfen". Das Mitschüler sich beschwert haben oder irgendwelche Hinweise gegeben haben, halte ich für unwahrscheinlich. (ist mir auch nicht bekannt). Wozu auch? Er hat keine Musik gehört - worüber sollte man sich also beschweren???
Abgesehen davon hätte er sicher eine interne "Strafe" bekommen, wenn es sich hierbei nun um wirklich "verbotene Dateien" gehandelt hätte und eine Schule muss auch sicher nicht um ihren Ruf fürchten, nur weil ein Schüler irgendwelche Lieder hört.
Zitat:
Es gibt schlicht und ergreifend, wie oben dargestellt, ein Informationsdefizit. Und daher kann es natürlich sein, dass sie hier Antworten bekommen, die ihnen nicht gefallen und die diese Situation komplett anders beurteilen als sie.
Ich denke nicht das es ein Informationsdefizit gibt, denn die Frage war allgemein gestellt und ob die Schulleitung dazu befugt ist. Wenn es sich hierbei um illegale Dateien gehandelt hätte, dann hätte ich sicher nicht diese Frage gestellt sondern mich als Mutter in Frage stellen müssen. Das dies nicht der Fall ist, habe ich hier bewusst den Inhalt der Dateien nicht genannt um solche Diskussion zu vermeiden. (Es lässt sich auch bekanntlich über den Sinn und Unsinn der Teletubbies streiten). Es geht mir nicht um den Inhalt sondern um die Vorgehensweise!!!
Sorry, aber ich kann mich auch nicht entsinnen um eine Antwort gebeten zu haben die mir gefallen soll Ich finde es nur erstaunlich, dass es scheinbar nur einen (oder zwei) gibt, die auf meine eigentliche Frage wirklich eingehen und sie auch versucht haben zu beantworten. Der Rest hängt sich an irgendwelchen Dingen auf, die mich im Augenblick einfach weniger "belasten" denn darum geht es nicht und das war auch nicht meine Frage.
Mit gewissen Äußerungen muss man sicher rechnen und das ist auch ok soweit, nur ist es weniger hilfreich, wenn man über Dinge diskutiert die zweitrangig sind
Zitat:
Ich denke auch, ein Handy hat absolut nichts im Unterricht zu suchen und es wäre besser abgeschaltet in der Tasche. Die Kinder und Jugendliche sollten die Aufmerksamkeit dem Unterricht widmen
Sehe ich nicht anders und konnte auch verstehen, dass ihm das Handy dafür abgenommen wurde. Es ist nun mal passiert und lässt sich nicht ändern aber darüber nun "hier" zu diskutieren ("hätte, wenn und aber") macht wenig Sinn und hat auch nichts mit meiner Frage zutun Ich antworte trotzdem gern darauf - möchte aber auch mal anmerken, dass mein Sohn kein Krimineller ist oder eine Straftat begangen hat (was man bei manchen Äußerungen durchaus annehmen könnte) ...
Nein, es gab keine Beschwerden! Es wurde ihm abgenommen, weil er während des Unterrichts das Handy rausgeholt hat um nach der Uhrzeit zu schauen.
Ich habe schon verstanden, dass es ihm abgenommen wurde, weil er während des Unterrichts daraufgeschaut hat.
Über die Begründung für das Draufschauen brauchen wir nicht zu diskutieren. Es kann so gewesen sein, es kann auch so gewesen sein, dass er eine SMS lesen wollte oder gelesen hat.
Zitat:
Über Geschmack lässt sich ganz sicher streiten nur sollte man nicht pauschalisieren und er hatte auch nichts "verbotenes" auf dem Handy.
Sie wollen mir doch nicht erzählen, die Schulleitung hätte das Löschen von Musik verlangt, weil sie nicht dem Musikgeschmack der Schulleitung entsprochen hat?
Zitat:
Wenn schon einfach "grundlos" ein Handy durchsucht wird, bin ich trotzdem der Meinung, man hätte vorher die Eltern informieren müssen. Ich wäre gern dort hingefahren und hätte mir mit der Schulleitung zusammen jedes einzelne Lied angehört. Dann hätte man über den Inhalt diskutieren können.
Es ist nicht zulässig, dass die Schulleitung grundlos ein Handy durchsucht. Es ist auch dann nicht zulässig, wenn es einen gut begründeten Verdacht (z.B. Aussagen von Mitschülern) gibt, dass sich auf dem Handy Musik mit rechtsradikalen, fremdenfeindlichen, sexistischen oder/und gewaltverherrlichenden Texten befindet. Bei einem solchen Verdacht muss das Handy an die Polizei übergeben werden, nur die dürfen es durchsuchen.
Zitat:
Er hat keine Musik gehört - worüber sollte man sich also beschweren???
Es geht nicht um das Anhören, es geht um die Möglichkeit der Weiterverteilung auf dem Schulhof per Bluetooth.
Zitat:
Abgesehen davon hätte er sicher eine interne "Strafe" bekommen, wenn es sich hierbei nun um wirklich "verbotene Dateien" gehandelt hätte
Wenn es sich hierbei um illegale Dateien gehandelt hätte, dann hätte ich sicher nicht diese Frage gestellt sondern mich als Mutter in Frage stellen müssen. Das dies nicht der Fall ist, habe ich hier bewusst den Inhalt der Dateien nicht genannt um solche Diskussion zu vermeiden. (Es lässt sich auch bekanntlich über den Sinn und Unsinn der Teletubbies streiten). Es geht mir nicht um den Inhalt sondern um die Vorgehensweise!!!
Na da hätten aber viele Eltern sich in Frage zu stellen, wenn sie das wegen jedem Musikstück mit radikalen Texten auf den Handys ihrer Kinder tun würden. Und das ist ja m.E. auch noch relativ harmloser Stoff im Vergleich mit pornographischen und gewaltdarstellenden Videos.
Woher wissen die Eltern denn, was genau gelöscht wurde? Haben sie die Schulleitung gefragt oder verlassen sie sich auf die Angaben des Sohnes?
Zunächst bedarf die Erhebung von Daten einer gesetzlichen Grundlage. Wenn also die Schule wissen will, was auf dem Handy ist, braucht sie eine Befugnisnorm. Weiter bedarf das Löschen von Dateien als Eingriff in das Eigentumsrecht einer gesetzlichen Grundlage. Außerdem darf die Schule das Löschen verbotener Dateien nicht verlangen, da der Besitz in der Regel nicht strafbar ist. Möglich ist dies lediglich dann, wenn eine konkrete Weitergabe nachgewiesen ist (dann durch das Gericht im Wege der Einziehung).
Daher wäre es angebracht zunächst im Wege der formlosen Aufsichtsbeschwerde an die Schulleitung zu wenden, mit der Bitte die Rechtsgrundlagen darzulegen. Am besten machen das die Eltern. Falls hierdurch ein Schaden entsanden sind, weil zB Klingeltöne nun weg sind, kann ggf. Schadenersatz über die Amtshaftung geltend gemacht werden. _________________ mfg
Klaus
Ansonsten stelle ich fest, daß meiner Feststellung vom 13.12.
Zitat:
Die Frage stellt sich aber auch erst dann, wenn es überhaupt ein Recht der Schulleitung gibt, das Handy zu durchsuchen und eine Löschung der Lieder zu verlangen.
Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage.
bisher niemand widersprochen hat.
Da gibt es auch nichts zu widersprechen. Auch ein Minderjähriger hat das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz - dazu gehören z. B. SMS oder ähnliches, was auch auf dem Mobiltelefon gespeichert sein kann. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ich habe schon verstanden, dass es ihm abgenommen wurde, weil er während des Unterrichts daraufgeschaut hat.
Über die Begründung für das Draufschauen brauchen wir nicht zu diskutieren. Es kann so gewesen sein, es kann auch so gewesen sein, dass er eine SMS lesen wollte oder gelesen hat.
Sehe ich ähnlich, nur frage ich mich dann warum meine Aussage nicht so stehen gelassen wird sondern im folgendem Satz gleich mehr oder weniger wieder angezweifelt wird
Das verstehe ich noch weniger, wenn Sie wenig später folgendes schreiben..
Zitat:
Es ist nicht zulässig, dass die Schulleitung grundlos ein Handy durchsucht. Es ist auch dann nicht zulässig, wenn es einen gut begründeten Verdacht (z.B. Aussagen von Mitschülern) gibt, dass sich auf dem Handy Musik mit rechtsradikalen, fremdenfeindlichen, sexistischen oder/und gewaltverherrlichenden Texten befindet. Bei einem solchen Verdacht muss das Handy an die Polizei übergeben werden, nur die dürfen es durchsuchen.
Damit ist meine eigentliche Frage doch beantwortet worden und somit wäre auch völlig egal, aus welchem Grund er nun das Handy in der Hand hatte und um welche Dateien es sich gehandelt hat
Danke für diese Info !
Zitat:
Es geht nicht um das Anhören, es geht um die Möglichkeit der Weiterverteilung auf dem Schulhof per Bluetooth.
Davon war nie die Rede, wozu also dramatisieren ?
Zitat:
Woher wissen die Eltern denn, was genau gelöscht wurde? Haben sie die Schulleitung gefragt oder verlassen sie sich auf die Angaben des Sohnes?
Interpreten hat die Schulleitung genannt - Titel mein Sohn. Sie waren identisch mit den Titeln die er auch auf seinem MP3 Player gespeichert hatte.
Ich nehme auch nicht an, dass er am selben Tag vielleicht noch per Bluetooth andere Lieder auf dem Schulhof geschickt bekommen hat
Schmunzelnde Grüße
Senke
....
Danke auch an Redfox, Klaus und mitternacht
(Schön, dass sich hier noch welche auf die Frage beschränken können und darauf antworten, ohne sich an eigentlich irrelevanten Dingen aufzuhängen )
Vielen Dank dafür
H
Wenn schon einfach "grundlos" ein Handy durchsucht wird, bin ich trotzdem der Meinung, man hätte vorher die Eltern informieren müssen. Ich wäre gern dort hingefahren und hätte mir mit der Schulleitung zusammen jedes einzelne Lied angehört. Dann hätte man über den Inhalt diskutieren können.
Wenn der Schüler selbst auch mitdiskutiert (was natürlich pädagogisch sinnvoll wäre) und vielleicht gar beide Elternteile (sie sollen ja das Sorgerecht gemeinsam ausüben), sollte sich der Schulleiter dafür ein paar Stunden Zeit freihalten.
Interpreten hat die Schulleitung genannt - Titel mein Sohn.
Und warum nennen Sie diese dann nicht einfach, sondern werfen anderen vor zu dramatisieren und banalisieren selbst mit Hinweis auf Teletubbies? _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 19.12.07, 09:25 Titel:
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Senke hat folgendes geschrieben::
Interpreten hat die Schulleitung genannt - Titel mein Sohn.
Und warum nennen Sie diese dann nicht einfach, sondern werfen anderen vor zu dramatisieren und banalisieren selbst mit Hinweis auf Teletubbies?
Vielleicht weil er bisher gar nicht danach gefragt wurde.
Oder auch, weil es für die Beantwortung der Frage offenbar ohne Belang ist:
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Es ist nicht zulässig, dass die Schulleitung grundlos ein Handy durchsucht. Es ist auch dann nicht zulässig, wenn es einen gut begründeten Verdacht (z.B. Aussagen von Mitschülern) gibt, dass sich auf dem Handy Musik mit rechtsradikalen, fremdenfeindlichen, sexistischen oder/und gewaltverherrlichenden Texten befindet. Bei einem solchen Verdacht muss das Handy an die Polizei übergeben werden, nur die dürfen es durchsuchen.
_________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die Schulleitung hat nicht durchsucht. Sie hat den Schüler aufgefordert, die Inhalte zu zeigen. Durfte sie das?
Meine Antwort (von keinerlei Rechtskenntnis in dieser Materie getrübt): Ja
Dass sie selbst vorher durchsucht hat wird lediglich unterstellt. Ist möglich, aber muss nicht unbedingt so gewesen sein. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ein Chef würde eher eine Abmahnung aussprechen als wissen wollen was auf dem Handy für Inhalte Gespeichert sind. Und Fragen wäre nicht verboten. Es nicht zulassen natürlich auch. Aber um auf den Minderjährigen Schüler zurückzukommen. Er unterliegt einem besonderen Schutz und der ist auch wichtig und richtig. Bisher war das Thema Urheberrechte und rechte dritter noch überhaupt nicht angeführt worden. Wenn also bei einem 14 Jährigen auf seinem Handy gleich mehrere Dateien vorhanden sind, stellt sich mir gleich die Frage: Hat der soviel Geld um sich die Rechte dieser Lieder kaufen zu können? Klar kann man das aus der entfehrnung so nicht beurteilen aber ich finde es schon komisch wie ein Elternteil soviel Energie einsetzt um ein Verhalten einer Schulleitung so akribisch zu hinterfragen ob die Aufforderung zum löschen gerechtfertigt war oder nicht. Nächste mal bleibt das Händy in der Tasche und gut ist. Und wenn doch so ein Schaden da ist (z.B. keine Sicherungskopie), dann kann man sich immernoch Anwaltlich beraten lassen. Oder aber bei der nächsten Schulkonferenz fordern: Das Auffordern zum Löschen von Handy-Dateien sein zu lassen .
Und warum nennen Sie diese dann nicht einfach, sondern werfen anderen vor zu dramatisieren und banalisieren selbst mit Hinweis auf Teletubbies
Redfox hat es ja bereits geschrieben (Danke dafür )
Zitat:
Oder auch, weil es für die Beantwortung der Frage offenbar ohne Belang ist
Dazu kommt natürlich auch, dass bereits Dinge unterstellt wurden, von denen nie die Rede war - wie:
Zitat:
Aber es ist den Schulleitungen nicht egal, wenn der Schulhof zum Handelsplatz für rechtswidrige Handy-Inhalte wird.
Wenn ich hier nun auch noch Interpreten und diverse Titel nennen würde, kann ich mir im Vorfeld schon ausmalen was das zusätzlich noch für Reaktionen auslöst. (Weit am Thema und meiner Frage vorbei !!! )
Oftmals reichen leider schon allein die Namen gewisser Interpreten, um einfach eine negative Meinung zu haben - ohne dabei den Titel bzw. den Text zu kennen.
Solche Meinungen möchte ich mir einfach ersparen, denn ich glaube kaum, dass sich hier jemand die Mühe macht und sich die Texte anschaut bevor er "zuschlägt"
Ich habe mir sämtliche Texte durchgelesen und finde diese nicht bedenklich.
Davon mal ganz abgesehen ist es sicher ein Thema über das man diskutieren oder streiten kann ... allerdings ziemlich unpassend in einem Forum für Schul- und Prüfungsrecht
Warum muss man sich also an Dingen "hochziehen" die nebensächlich sind, statt sich auf die eigentliche Frage zu beschränken?
Ein Chef würde eher eine Abmahnung aussprechen als wissen wollen was auf dem Handy für Inhalte Gespeichert sind.
Vielleicht vermutet er kriminelle Inhalte?
Zitat:
Er unterliegt einem besonderen Schutz und der ist auch wichtig und richtig.
Und im Namen des Schutzes besitzt er dann keine Grundrechte?
Zitat:
Bisher war das Thema Urheberrechte und rechte dritter noch überhaupt nicht angeführt worden.
Erwähnen Sie es jetzt auch wegen dem Schutze des Jugendlichen?
Zitat:
Wenn also bei einem 14 Jährigen auf seinem Handy gleich mehrere Dateien vorhanden sind, stellt sich mir gleich die Frage: Hat der soviel Geld um sich die Rechte dieser Lieder kaufen zu können?
Und wenn nicht, dann fällt er in den rechtsfreien Raum?
Zitat:
Klar kann man das aus der entfehrnung so nicht beurteilen aber ich finde es schon komisch wie ein Elternteil soviel Energie einsetzt um ein Verhalten einer Schulleitung so akribisch zu hinterfragen ob die Aufforderung zum löschen gerechtfertigt war oder nicht.
Ich finde es nicht komisch. Allerdings tun es nur Menschen, bei denen kein Obrigkeitsdenken vorhanden ist. Für mich hat es nicht automatisch seine Berechtigung nur weil eine Obrigkeit/Behörde/höher gestellt Person das für richtig hält.
Zitat:
Nächste mal bleibt das Händy in der Tasche und gut ist.
Das war doch hier gar nicht die Frage. Das Wegnehmen wurde nicht kritisiert.
Sie haben bei all Ihren Ausführungen aber auch den wesentlichen Punkt genannt, auf den es ankommt:
Zitat:
Und Fragen wäre nicht verboten. Es nicht zulassen natürlich auch.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Auch ein Minderjähriger hat das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz - dazu gehören z. B. SMS oder ähnliches, was auch auf dem Mobiltelefon gespeichert sein kann.
Der gleichen Ansicht bin ich auch.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
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