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Hin- und Rückflug gekoppelt - rechtens?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::
Schliesslich geht es doch vordergründig darum, ob nun ein Pax mit Erwerb eines Flugberechtigungsscheines (Tickets) ein Anrecht auf Beförderung erworben hat oder nicht - egal , zu welchem Preis das Ticket erworben wurde.


dem Grunde nach kann ich dieser Aussage - Anrecht auf Beförderung - durchaus zustimmen. Aber ich kehre zu meinem Argument zurück, zu den Bedingungen des Anbieters.

So wie ich deine Argumente wohl verstehe, so sehe ich das so: eine Fluglinie verkauft ein Flugticket, beispielsweise um € 200.-- für Hinflug am 10. Jänner und Rückflug am 12. Jänner mit der Bedingung, dass der Passagier dieses Ticket nur dann um € 200.-- erhält, wenn er zunächst am 10. Jänner hinfliegt, weil das eben die Fluglinie so will. Macht er das nicht, sagt die Fluglinie, dann weigere ich mich dir entweder um € 200.-- das Ticket zu verkaufen oder ich streiche deinen Platz am 12. Jänner. Denn der Passagier könnte ja sich ein Ticket kaufen, das ihn am 12. Jänner berechtigt von seinem gewünschten Abflug zum eigentlichen Abflugspunkt zurück zu bringen und eben dann den nicht benötigten Rückflug verfallen lassen.

Ändert nichts an der Sache, wirst du jetzt sagen. Und ich sage, aber so ist es erlaubt.

Risus hat folgendes geschrieben::
Es muss die Frage erlaubt sein, ob die Kalkulation der Airlines einen Pax überhaupt kümmern muss. Meiner Meinung nach: interessieren ja, kümmern nicht.

gewiss nicht, aber deren Bestimmungen...

Risus hat folgendes geschrieben::
Nun haben Sie oben schön erklärt, wie die Airlines daher mit dem Verkauf einer gewissen Anzahl teurerer One-Ways spekulieren / kalkulieren (müssen?), damit sich die Sache überhaupt rechnet. HIER beginnt für mich viel eher der Wettbewerb, nämlich managementseitig zu erkennen, ob man die Kalkulationsgrundlage evtl. anpassen muss oder nicht.

tut mir leid, aber derartige Argumente kann ich nicht mehr hören. Jeder von uns verdient irgendwo sein Geld und käme nie auf die Idee zu seinem Chef zu sagen: verkaufen wir den Krempel ums halbe Geld, kündige mich halt dafür! Aber genau das wünschen sich die Konsumenten: Flugpreise, die ins Bodenlose fallen, top Service, Freigepäck bis zum Umfallen, Verbindungen alle 20 Minuten, Sonderpreistickets, die man in beliebiger Art und Weise verbrauchen darf - gesetzlich geregelt natürlich: nur bitte schön im eigenen Betrieb, da sollen die Wettbewerbshüter die Finger lassen - oder wie sehe ich als Außenstehender sonst die bundesweiten Streiks verschiedener Automobilwerke und anderer Unternehmen in den letzten Jahren?


Risus hat folgendes geschrieben::
Wenn ich - besonders günstig - zwei verschiedenfarbige Anzüge in einen Geschäft kaufe, dann aber das Jacket des einen mit der Hose des anderen kombiniere, dann kann das Bekleidungsgeschäft nicht nachträglich von mir dafür einen höheren Preis verlangen.


Dieser Vergleich hinkt: Den Anzug kaufst du und kannst ihn jeden Tag neu tragen und kombinieren. Den Anzug kaufst du aber auch zu einem Preis und und wenn du nur die Hose davon haben willst, bekommst du sie auch nicht alleine, sondern musst dir bei der Abteilung Hose eine passende suchen. Ganz abgesehen davon, dass ein Flug am 10. Jänner eben am 10. Jänner stattfinden und nicht heute oder morgen oder übermorgen.

Aber gut, es wird bei diesen Themen immer mehrere Meinungen geben, über die man diskutieren kann.

Meint
Peter
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::

Dieser Vergleich hinkt: Den Anzug kaufst du und kannst ihn jeden Tag neu tragen und kombinieren. Den Anzug kaufst du aber auch zu einem Preis und und wenn du nur die Hose davon haben willst, bekommst du sie auch nicht alleine, sondern musst dir bei der Abteilung Hose eine passende suchen. Ganz abgesehen davon, dass ein Flug am 10. Jänner eben am 10. Jänner stattfinden und nicht heute oder morgen oder übermorgen.


Der Vergleich hinkt wirklich, denn wenn ich das Problem richtig verstanden habe (und es auf Anzüge beziehe), sieht es folgendermaßen aus.

Ein Händler H verkauft Anzüge zu 200,-- EUR/Stück. Er verkauft ferner zwei Anzüge zum Gesamtpreis von 150,-- EUR. Wenn nun ein Kunde nur mit einem Anzug zur Kasse geht, muß er also 200,-- EUR bezahlen, nimmt er einen zweiten, nur insgesamt 150,-- EUR.

Aber kann der Händler den Kunden dann auch wirksam zwingen, den zweiten Anzug mit nach Hause zu nehmen und zu tragen oder kann der Kunde den zweiten Anzug gleich an der Kasse liegen lassen oder von dem Geschäft in einen Altkleidercontainer werfen?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

nun das ändert nicht die Tatsache, dass in erster Instanz ein Urteil gefällt wurde, es muss jetzt abgewartet werden, ob in der zweiten Instanz, dieses Urteil bestätigt wird.

Oft haben sich die Verbraucherverbände mit Ihren Abmahnungen die Finger verbrannt. Eine Sache ist die Werbung mit Nettopreise plus sämtlicher Zuschläge. Diese Art ist kann man als Verbrauchertäuschung schon bewerten, aber in eine wirtschaftliche Kalkulation eines Betriebes einzugreifen, finde ich, dass die Sache etwas zu weit geht.

Mal sehen, wie sich diese Angelegenheit weiter entwickelt.
_________________
LG Leonardo
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Aber kann der Händler den Kunden dann auch wirksam zwingen, den zweiten Anzug mit nach Hause zu nehmen und zu tragen oder kann der Kunde den zweiten Anzug gleich an der Kasse liegen lassen oder von dem Geschäft in einen Altkleidercontainer werfen?

Ähnlich argumentierte auch der Richter im besagten Urteil in der Begründung:
er findet, dass man einem Gast im Restaurant das 3-Gang-Menue zu einem Endpreis verkaufen muss, auch wenn er die Suppe nicht mag Mr. Green
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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