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Sofern ich das richtig verstehe, sollte man im o.g. Fall also nicht nur widersprechen, sondern direkt im Schreiben fordern, die Entscheidung zu revidieren?!
Für den Fall eines Verfahrens (wozu es m.E. nicht käme) wäre dieser Passus im Schreiben also wichtig.
Wenn also Eltern meinen, aufgrund verschiedener Vorgeschichten sei Ihr Kind - entgegen der Meinung der GS - für den Besuch des Gym geeignet, haben sie noch immer die (höhere) Entscheidungsgewalt??? Kann nicht sein, weil:
Ein Gymnasialdirektor kann nicht handeln, wenn er das Kreuz nicht an der richtigen Stelle vorfindet. Eigenmächtig an der Schule aufnehmen geht nicht.
Dann müssen also in jedem Fall die Eltern aktiv werden und - richtig gesagt - das System verstehen.
Da sehnt man sich doch das alten System herbei....
Ich würde nicht schreiben, sondern gleich am Montagmorgen so 1/2 h vor Unterrichtsbeginn beim Schulleiter der Grundschule auf der Matte stehen und ihn auffordern, dass die Empfehlung geändert wird; dabei auf die durchgehend "gut"en schriftlichen Leistungen verweisen. Das Schreiben kann man ja dann auch noch zusätzlich persönlich überreichen. Dann gibt es 2 Möglichkeiten: Er sagt kategorisch "nein"; dann sollte man das Kind umgehend zum Prognoseunterricht anmelden; oder er sagt "vielleicht" und lässt sich die Schulformempfehlung zurück geben, dann hat man (fast) schon gewonnen.
Was mir in dem Schreiben fehlt, ist die Meinung des Schulleiters des Gymnasiums - wenn man da doch schon so eine klare Aussage zugunsten des Kindes hat, dann sollte man dieses Argument auch bringen.
Das "Einspruchsfrist"-Gehampel bringt meiner Meinung nach gar nichts - wenn die Anmeldefristen bzw. der Prognoseunterricht für's Gymnasium vorbei sind, dann sind sie vorbei. Anhand der hier ermittelten Schülerzahlen werden die Klassen eingeteilt (und der Schule entsprechend Lehrerstunden zugeteilt), und wenn die dann "voll" sind, kann das Kind dann deswegen nicht ans Gymnasium, weil eben die Termine für Anmeldung/Prognoseunterricht versäumt wurden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Die Anmeldetermine für das Gymnasium sind erst Ende Februar. Die Termine für den Prognoseunterricht kurz vor Ostern.
Wenn das Kind im Feb am Gym angemeldet wird, wird ihm ein Platz reserviert. Solange bis entweder der Prognoseunterricht überstanden ist, oder das nachträgliche Kreuz kommt.
Sollte das Kind nicht zum Gym gehen (können) verfällt der reservierte Platz.
die ersten vier Wochen nach Ausstellungsdatum ist also sowieso Zeit. Dann würde ich doch empfehlen, unten auf der Eskalationsleiter mit dem Schreiben an die Lehrerin anzufangen.
Sie soll bitte prüfen, ob Sie nicht doch zur selben Einschätzung wie die Eltern kommen kann. Alle Argumente der Eltern für eine Gymnasialempfehlung sollen in dem Schreiben drin stehen.
Wenn sie trotzdem ihre Einschätzung nicht ändert, soll sie bitte die Entscheidung dem Schulleiter vorlegen. Er soll dann bitte telefonisch kurzfristig einen persönlichen Gesprächstermin vorschlagen.
Sie sollten bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben bleiben, einen schriftlichen Widerspruch zu formulieren und diesen über die Schulleitung an das Schulamt richten. Gespräche mit der Schulleitung oder der Lehrerin machen hier nur wenig Sinn, weil der Empfehlung ein Konferenzbeschluss zu Grunde liegt, den weder der Klassenlehrer noch der Schulleiter einfach kassieren kann. Das Beschlussorgan wird auch auf dem Zeugnis genannt:
Zeugnisangaben enthalten laut Ausbildungsordnung für die Primarstufe u.a. folgende Angaben:
„Die Klassenkonferenz hat beschlossen, dass für (Name des Kindes)die folgenden beiden Schulformen für die weitere schulische Förderung auf Grund der Lernentwicklung sowie des Arbeits-und Sozialverhaltens am besten geeignet erscheinen: .................... und Gesamtschule.“
Ihr Widerspruch muss demnach die Forderung enthalten, dass die Klassenkonferenz die getroffene Schulformempfehlung ändert in "Realschule und eingeschränkt geeignet für das Gymnasium".
Inhaltlich sollte sich Ihr Widerspruch sehr viel konkreter an den genannten Kriterien "Lernentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten) orientieren, ein allgemeiner Hinweis auf Widersprüchlichkeiten in den Feststellungen der Empfehlungen reicht nicht aus. Laut Schulgesetz werden die Empfehlungen auf der "Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers" getroffen. Argumentieren Sie auch hier möglichst konkret und legen Sie dar, in welchen Punkten Sie die Einschätzung der Konferenz für falsch bzw. Fähigkeiten für nicht genügend gewürdigt halten.
Keinesfalls erwähnen würde ich den vom gymnasialen Schulleiter angebotenen Probeunterricht. Zum einen bestehen ja gesetzliche Regelungen für einen Prognoseunterricht, zum anderen möchten Sie doch sicherlich bei der Konferenz nicht den Eindruck erwecken, dass ein Gymnasium in zwei Wochen eine verlässlichere Prognose stellen kann als eine Grundschule nach dreieinhalb Jahren, oder? Machen Sie vielmehr deutlich, wo der Schulleiter Leistungspotentiale des Schülers erkennt.
Im übrigen empfehle ich Ihnen die Lektüre der von "Planloser" genannten Urteile. Ein bestimmter Zensurendurchschnitt in allen oder bestimmten Fächern hat die Richter des Oberverwaltungsgerichtes wenig beeindruckt, vielmehr gehe es bei der Prognose darum, ob ein Schüler insgesamt dafür geeignet sei, eine Schullaufbahn einzuschlagen, die mit dem Abitur endet, an das möglicherweise ein Studium anschließt. Lassen wir einmal außen vor, dass solche Prognosen bei 10-Jährigen eigentlich nie getroffen werden können, nennen Sie selbst mögliche "K.O.-Kriterien": Der Schüler verweigert sich dem Unterricht, ist gar hochintelligenter Leistungsverweigerer - das ist ein ziemlicher Rucksack.
Abschließend eine Information zu Widerspruchsverfahren in NRW: Grundsätzlich sind sie abgeschafft (d.h. man muss ggf. sofort Klage beim Gericht einreichen), u.a. jedoch nicht in Schulangelegenheiten. Begründung: Hier hantieren Menschen die von Verwaltungsrecht keine Ahnung haben - gemeint sind wohl Lehrer und Schulleiter (Nunja, es ist natürlich netter formuliert). In Ihrem Fall erhalten Sie günstigenfalls ein neues Zeugnis von der Schule, wenn die Konferenz Ihre Einschätzung teilt oder einen Bescheid des Schulamtes nach dem Prognoseunterricht.
Hallo,
in der Suchfunktion habe ich zum Thema nichts finden können,
Deshalb hier eine Frage: (Falls doch schon etwas zum Thema existiert, bitte ich um Hinweis! Danke)
Ein/e Schüler/in der Klasse 4 der GS (NRW) bekommt die Schulformempfehlung für die Realschule.
Schriftliche Leistungen liegen in allen Fächern 2, mündliche eher 4.
Der/die Schüler/in ist beim Intelligenztest (Hawik) hoch bewertet worden, verweigert sich aber im Unterricht. Man spricht wohl auch von (Hoch)Intelligenten Leistungsverweigerern.
Die Lehrein schreibt in ihrer begründeten Schulformempfehlung nur positiv, sodass selbst die Direktorin des anvisierten Gymnasiums ein Kreuz zumindest bei "eingeschränkt geeignet" erwartet hätte.
Die Lehrerin selber empfiehlt den Eltern trotzdem am Gymnasium vorzusprechen, begründet aber ihre Nicht-Einstufung mit mangelnder mündlicher Mitarbeit und Ungerechtigkeit gegenüber anderen Schülern.
Gibt es eine Möglichkeit, die Schulformempfehlung (unabhängig vom Prognoseunterricht)
nachträglich zu ändern oder ändern zu lassen und falls ja, was müssen Eltern/Lehrer dabei beachten?
Welche weiteren Möglichkeiten haben Eltern/Lehrer, solche Kinder zu fordern und fördern?
Jetzt schonmal danke für Antworten;)
Verstehe ich das richtig? Der Schüler/die Schülerin bekommt eine Realschulempfehlung, weil er/sie ungerecht zu anderen Schülern ist?
Naaattürrlich. Dann gehört man auf die Realschule - da sind ja alle, die ungerecht sind. Ab in diese Schublade damit.
Der Schüler/die Schülerin bekommt eine Realschulempfehlung, weil er/sie ungerecht zu anderen Schülern ist?
Interessante Interpretation. Bislang sind die Diskussionsteilnehmer -so auch ich- offenbar unwidersprochen davon ausgegangen, dass eine Gymnasialempfehlung für den Schüler eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Mitschülern bedeuten würde, die diese Empfehlung nicht erhalten. Vielleicht lesen wir beide noch einmal den Thread genau unter diesem Gesichtspunkt durch...
Eine freundliche Bitte: Wenn man sich nur auf einen kleinen Teil einer Äußerung beziehen möchte, ist Fulllquo(t)telei überflüssig und unangenehm für die Leser.
Der/die Schüler/in ist beim Intelligenztest (Hawik) hoch bewertet worden, verweigert sich aber im Unterricht. Man spricht wohl auch von (Hoch)Intelligenten Leistungsverweigerern.
Also wer intelligent ist gehört ja trotzdem aufs Gymnasium, egal, ob er/sie sich viel meldet. Gerade Mädchen neigen ja dazu sich nicht so viel mündlich zu beteiligen, zeichnen sich dann aber durch häuslichen Fleiß aus.
liliput hat folgendes geschrieben::
Die Lehrerin selber empfiehlt den Eltern trotzdem am Gymnasium vorzusprechen, begründet aber ihre Nicht-Einstufung mit mangelnder mündlicher Mitarbeit und Ungerechtigkeit gegenüber anderen Schülern.
Also auch wenn ich das nochmal lese, wird es nicht ganz klar. Würde mich dann doch mal interessieren, wie der Beitrag gemeint war.
Also auch wenn ich das nochmal lese, wird es nicht ganz klar. Würde mich dann doch mal interessieren, wie der Beitrag gemeint war.
Genau so, wie schon oben angedeutet wurde.
Die Lehrerin empfindet es als ungerecht, wenn der Schüler die gymnasiale Empfehlung bekommt, weil andere (evt fleißigere Kinder?) die Empfehlung aufgrund schlechterer Noten (auch) nicht bekommen.
Ein Widerspruch in sich, weil ja auch die Leistungen benotet werden sollen (o.Ton Gymnasium) , die das Kind unter idealen Bedingungen zu leisten im Stande ist!
Sprich, das Potential des Kindes eigentlich berücksichtigt werden müsste...
sollte man im o.g. Fall also nicht nur widersprechen, sondern direkt im Schreiben fordern, die Entscheidung zu revidieren?!
Für den Fall eines Verfahrens (wozu es m.E. nicht käme) wäre dieser Passus im Schreiben also wichtig.
Ja. - Kopfzerbrechen muss das allerdings nicht machen. Das eine andere Entscheidung gewünscht wird ergibt sich aus dem Inhalt des Widerspruchs von selbst. Da muss sich die Kindesmutter nicht ablenken lassen.
liliput hat folgendes geschrieben::
Wenn also Eltern meinen, aufgrund verschiedener Vorgeschichten sei Ihr Kind - entgegen der Meinung der GS - für den Besuch des Gym geeignet, haben sie noch immer die (höhere) Entscheidungsgewalt???
Die Eltern haben grundsätzlich die Entscheidungshoheit, ES SEI DENN das Kind sei (angeblich) absolutnicht geeignet. (Das soll auch in den "Zwischennoten" "bedingt geeignet" zu Ausdruck kommen.)
Das nützt der Kindesmutter nicht sehr viel, ES SEI DENN man findet Formulierungen, wie "vermutlich mit etwas Wahrscheinlichkeit im Zweifel eher fraglich nicht geeignet".
liliput hat folgendes geschrieben::
Ein Gymnasialdirektor kann nicht handeln, wenn er das Kreuz nicht an der richtigen Stelle vorfindet. Eigenmächtig an der Schule aufnehmen geht nicht.
Ja, genau das ist vermutlich Absicht. Es ist hier ausgeschlossen, das Gymnasium (sinnvoll) auf einen Platz zu verklagen, sofern eben dieses Kreuz fehlt.
Für das Kreuz wäre ein "Sieg" auf Stufe 1 (evtl. sogar nachträglich) sehr gut. Tatsächlich können das vermutlich die wenigsten Eltern verstehen; ist und bleibt zum kotzen.
Im ÜBRIGEN, würde die Liliput -so wie es sich hier anhört- das meiner Meinung nach wohl schon richtig machen, wenn Sie ein Kind hätte.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Im ÜBRIGEN, würde die Liliput -so wie es sich hier anhört- das meiner Meinung nach wohl schon richtig machen, wenn Sie ein Kind hätte.
Grüße
WENN die Liliput ein Kind hätte würde sie sich jetzt wahrscheinlich die Haare raufen...
Wir spinnen den Fall einfach mal weiter:
Ein Gespräch zwischen Direktor der GS und der (ich nenne sie jetzt einfach mal so) HAWIK-Frau hat bereits stattgefunden.
In diesem Gespräch hat die HAWIK-Frau ALLE Argumente FÜR eine Gymnasialkarriere dargelegt. Auch wurde der 2-wöchige Probeunterricht am Gym erwähnt.
Der Direktor will aber leider von seiner vorgefassten Meinung nicht zurücktreten, da er wohl auch der notengebenden Klassenkonferenz angehört hat.
Begründung: Der Schüler zeigt zwar momentan gute bis sehr gute (auch mündl.) Leistungen, es werden ihm aber immer noch die (oft) fehlenden Hausaufgaben angelastet.
Aber er würde sich zumindest bereiterklären, über den Probunterricht nachzudenken und ein zusätzliches Urteil des Gym abwarten - so einen Fall soll es an dieser Schule vorher noch nie gegeben haben. Der Gym-Direktor setzt sich diesbezüglich noch mit der GS in Verbindung.
Das Kind wird mittlerweile auch bei den Hausaufgaben betreut. Alles in Allem gute Voraussetzungen.
Mal sehen, wie der Beitrag beim nächsten Mal weitergesponnen werden könnte
Ich wünsche jedenfalls an dieser Stelle allen Eltern, die sich jetzt irgendwie angesprochen fühlen, viel Glück und Kraft beim Kämpfen
Aber er würde sich zumindest bereiterklären, über den Probunterricht nachzudenken und ein zusätzliches Urteil des Gym abwarten - so einen Fall soll es an dieser Schule vorher noch nie gegeben haben. Der Gym-Direktor setzt sich diesbezüglich noch mit der GS in Verbindung.
Ja, und damit er seine Entscheidung ändern darf, wurde im Zweifel von der Kindesmutter der ursprünglichen Entscheidung (Frist hin oder her) ausdrücklich widersprochen. _________________ Ich hab keine Ahnung.
Kind ohne Realschulempfehlung, nicht mal eingeschränkte Empfehlung, hochintelligenter Leistungsverweigerer, der nach Absprache mit der KL, wenn er in den nächsten Wochen seine Leistung erheblich steigert, doch noch die eingeschränkte Empfehlung bekommen soll. Diese wird aber dann nach Ablauf der Frist und erheblicher Leistungssteigerung des Schülers nicht vergeben. Direx sieht ebenfalls die Eignung für die Realschule will aber sich nicht gegen die KL stellen. Realschule sieht fehlende Empfehlung, es geht zum Beratungsgespräch und es wird ein Kreuzchen bei: Eltern möchten den Prognoseunterricht, gemacht.
Schriftlich ist nichts erfolgt. Lediglich alles mündlich.
Was sollten die Eltern dieses Schülers machen, um evtl. rechtlich nicht ins Hintertreffen zu geraten?
Ja, und damit er seine Entscheidung ändern darf, wurde im Zweifel von der Kindesmutter der ursprünglichen Entscheidung (Frist hin oder her) ausdrücklich widersprochen.
Verstehe ich nicht ganz: Wer genau soll seine Entscheidung ändern dürfen?
Mit "Entscheidung" war hier die Empfehlung der Schulform gemeint.
Gegen diese Entscheidung ist ein Widerspruch möglich. (Begründung: z.B hoch intelligenter Leistungsverweigerer.)
Nach dem Prognoseunterricht steht eine 2. "Entschidung". Auch gegen diese kann Widerspruch eingelegt werden.
Wäre ein Widerspruch gegen die 1. Entscheidung erfolgreich --> so wird die 2. Stufe bedeutungslos. (Da sie mit geänderter Entscheidung 1 nie eingetreten wäre.)
Das ist jedenfalls wohl der rechtliche Rahmen (VORSICHT: Laienmeinung).
Zu dem "kindbezogenem" Einzelfall kann ich jedenfalls leider nichts sagen.
Wenn der Lehrer meint: "Ich beobachte den Jungen in der nächsten Zeit mal genauer, und wenn er dann gut ist.........." - so ist dies leider keine Entscheidung im rechtssinne. Das ist lediglich eine Handlung zur Vorbereitung der Entscheidung. Entscheidung bleibt die schriftliche Empfehlung der Schulform. Die Entscheidung kann sich auch in Form einer Abweisung des Widerspruchs wiederholen; ist rechtlich die selbe "Entscheidung".
Um die Verwirrung komplett zu machen: Die Schule könnte eine rechtswidrige Empfehlung der Schulform von sich aus (d.h. ohne ausdrücklichen Widerspruch der Eltern) zurücknehmen, und eine neue erlassen. (Das wünschen sich die Eltern.) Das Problem ist jedoch, dass die ursprüngliche Empfehlung unter ihrem Datum nicht unbedingt rechtswidrig ist, nur weil der Lehrer später seine Meinung -warum auch immer- ändert.
Die Juristen sagen, ohne Widerspruch wird die Entscheidung "bestandskräftig".
In der Praxis halte ich viel davon, wenn einfach eine neue Empfehlung der Schulform erlassen wird; das ist ohne Widerspruch allerdings irgendwie unsauber. - Wird häufig aber passieren, da sich die Eltern nicht beschweren würden.
Der Schulbehörde fällt das aber auf, da das Kind zum Prognoseunterricht angemeldet war. - Fällt dann evtl. blöd von oben auf die Grundschule zurück. (Kann wiederrum den Eltern egal sein.)
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
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