Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Recht auf schrftl. Notenerläuterung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Recht auf schrftl. Notenerläuterung?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,

warum ist es nicht möglich, die ungefähre Art der Behinderung und die dazugehörende Vorschrift zu benennen?

So wird das doch nur ein allgemeines Verbreiten nicht nachprüfbarer Vorwürfe.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach. Weil unser Kind mit genau dieser Behinderung das einzige in weitem Umkreis an einer Regelschule ist, damit identifizierbar.

Miriam
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
larissa 12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also hat ein körperbehinderter Schüler eine 6 in Sport bekommen, oder was?

Sonderpädagogischer Förderbedarf heißt im Übrigen nicht "geschönte" Notengebung an der Regelschule.

L.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
Ganz einfach. Weil unser Kind mit genau dieser Behinderung das einzige in weitem Umkreis an einer Regelschule ist, damit identifizierbar.
Es geht aber nicht darum, eine einzelne Behinderungsform exakt zu benennen. Es gibt ja auch nicht für jede einzelne Diagnose eine eigene Vorschrift. Es gibt die Verwaltungsvorschrift sonderpädagogische Förderung in der zu lesen ist
Zitat:
Feststellung und Beurteilung der Leistung dienen dem Aufbau und der Sicherung von Bereitschaft und Fähigkeit zur Leistung und der Entwicklung eines positiven Selbstbildes. Die Schule entspricht dieser Zielsetzung durch differenzierte Leistungsanforderungen.

Wenn du die Behinderung eines einzelnen Kindes nicht benennen willst, dann konstruiere doch einfach einen Fall mit einer anderen. Die Rechtsprinzipien sind immer dieselben.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BarniMerz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 102
Wohnort: Ederheim im Ries

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 21:09    Titel: ja Antworten mit Zitat

was willst Du eigentlich für Dein Kind ?

Die bestmögliche Förderung - oder die bestmögliche Note ????

Wenn das so ist, dann wäre eine Förderschule das richtige !!!!

Aber der Ehrgeiz der Eltern verhindert die richtige Schulform.

Stattdessen will man gegen die Noten ankämpfen, (die eigentlich nebensächlich sind) und die ein behindertes Kind eben nicht angemessen erreichen KANN.

Ich tragt den Streit auf dem Rücken des Kindes aus.

Es gehört in eine Förderschule.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sonderpädagogik oder nicht - das Ganze wird je nach Schulform und Klassenstufe ohnehin nicht bringen. Aber diese Daten "muss" Miriam ja verschweigen. Ironie Smiley

Mal ein Beispiel:
Ein Achtklässler am Gymnasium hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Noten im Zwischenzeugnis (und darum geht es hier wohl, wenn ich mal in den Kalender schaue) irgendwie geändert werden könnten. Das ist kein Zeugnis, mit dem er sich bewerben muss, und für eine Versetzung zählt es auch nicht. Vor dem Verwaltungsgericht können aber nur Verwaltungsakte angefochten werden: Also Entscheidungen über Versetzung oder Nichtversetzung. Damit ist das ganze Theater für die Katz'.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also hat ein körperbehinderter Schüler eine 6 in Sport bekommen, oder was?


So ähnlich.

Förderschule? Für seinen Förderbedarf gibt es in unserem ländlichen Raum keine Förderschule. Deshalb hat man ihn einer Regelschule zugewiesen, ergänzt um den Förderbedarf.
Den seine Regelschule sich aber weigert umzusetzen, was sich dann wiederum an den Noten zeigt.

Die Frage "bestmögliche Note" oder "bestmögliche Förderung" stellt sich also nicht - da die Schule keine Förderung anbietet, ebenso den eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen Nachteilsausgleich nicht bereit ist zu gewähren - und es halt keine Förderschule für diesen Förderbedarf bei uns gibt.

Zutreffend wäre das hier.

Ebenso Punkt 12 "Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten"
Link

Miriam


Miriam


Zuletzt bearbeitet von MiriamB am 08.02.08, 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
Für seinen Förderbedarf gibt es in unserem ländlichen Raum keine Förderschule. Deshalb hat man ihn einer Regelschule zugewiesen, ergänzt um den Förderbedarf.
Den seine Regelschule sich aber weigert umzusetzen, was sich dann wiederum an den Noten zeigt.

Und was ist dir wichtiger, die Änderung der Noten oder eine Verbesserung der Förderung?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Beides.

Deshalb ist ja nun (abermals) die Schulbehörde involviert.

Sehr gerne würden wir ihn an eine geeignete Förderschule geben - aber man wird keine extra für ihn bauen.

Also müssen wir schauen, wie die Regelschule, der er zugewiesen wurde, ihm gerecht werden kann.

Miriam
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
Für seinen Förderbedarf gibt es in unserem ländlichen Raum keine Förderschule.

Gibt es denn eine irgendwo in Niedersachsen?
Und gibt es bei dieser fachlich geeigneten Schule eine/n Mitarbeiter/in, die/der per Telefon/Mail/Fax/Post in Kontakt mit dem Klassenlehrer ist?
Gibt es einen Förderplan für das Kind?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es denn eine irgendwo in Niedersachsen?

Nein.
Womit auch Frage Zwei beantwortet wäre. (In so ziemlich allen anderen Bundesländern gibt es für diese Behinderung einen speziellen Beauftragten - der fehlt bei uns. Zuständig ist daher "nur" das Dezernat der Schulbehörde Sonderpädagogik, welches wir nun beigezogen haben.)

Zitat:
Gibt es einen Förderplan für das Kind?
Ja. Selbstverständlich. Das zuvor erstellte Gutachten umfasst alleine 15 Seiten. Nur ist seinen Lehrern das Banane. Da hält sich keiner dran.

Miriam
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
In so ziemlich allen anderen Bundesländern gibt es für diese Behinderung einen speziellen Beauftragten
Welcher liegt euch denn geografisch am nächsten, Hamburg, Bremen?
Hast du mal angefragt, ob der eine bundesländerübergreifende Beratung machen würde?

Zitat:
Das zuvor erstellte Gutachten umfasst alleine 15 Seiten. Nur ist seinen Lehrern das Banane. Da hält sich keiner dran.
Das hört sich so an, als ob es hauptsächlich an der Umsetzung der fachlichen Besonderheiten der für diese seltene Behinderung passenden Förderung in den pädagogischen Alltag mangelt. Die Forderung nach schriftlicher Erläuterung der Noten scheint mir da nicht unbedingt der richtige Weg zu sein, um eine Verbesserung zu erzielen.

Bei uns gehen Lehrer aus den Förderschulen stundenweise in die integrativen Klassen an den Regelschulen. Bei so einer seltenen Behinderung müsste wohl ein wenigstens allgemein sonderpädagogisch gebildeter Lehrer aus der nächstgelegenen Förderschule stundenweise an diese Regelschule kommen und Rückfragen an den speziellen Beauftragten in einem anderen Bundesland stellen können. Wie weit ist die nächste Förderschule von euch entfernt? Hältst du das für einen gangbaren Weg?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

HH und HB sind etwa gleich weit entfernt.

Schulrecht ist doch Länderrecht. D.h. selbst wenn die uns beraten würden, müssten doch die Lehrer hier dies im Ergebnis nicht anerkennen bzw. umsetzen, weil "anderes Bundesland" .

Natürlich gibt es eine Förderlehrkraft, welche(r) mit unserem Kind befasst ist. Kommt allerdings aus der allgemeinen sonderpädagog. Förderung.
Und bedauert zutiefst, was uns da passiert. Ist vor allem nicht weisungsberechtigt gegenüber der Regelschule.

Alles guter Wille - und der ist anscheinend wenig vorhanden.

Miriam
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
Alles guter Wille - und der ist anscheinend wenig vorhanden.
Bei mir im Ort sind anscheinend alle mit den Integrationsklassen sehr zufrieden, ohne dass irgendein rechtlicher Druck vorhanden ist. Ich glaube nicht, dass man guten Willen mit rechtlichem Druck erzeugen kann, eher das Gegenteil.

Ich möchte mal jetzt deinen guten Willen strapazieren: Bitte nimm doch in deinem Beitrag von 9:38 Uhr die langen Links auf Nachteilsausgleich und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten heraus, dann brauche ich nicht mehr waagerecht zu scrollen.

Zitat:
Schulrecht ist doch Länderrecht. D.h. selbst wenn die uns beraten würden, müssten doch die Lehrer hier dies im Ergebnis nicht anerkennen bzw. umsetzen, weil "anderes Bundesland".
Weiß ich nicht. Der Beauftragte für diese spezielle Behinderungsform soll auch nicht (in erster Linie) die Eltern beraten, sondern die sonderpädagogische Fachkraft. Und die soll wiederum die normalen Lehrer in der Regelklasse beraten und unterstützen.

Zitat:
HH und HB sind etwa gleich weit entfernt.
Und beide haben einen solchen Beauftragten?

Zitat:
Natürlich gibt es eine Förderlehrkraft, welche(r) mit unserem Kind befasst ist. Kommt allerdings aus der allgemeinen sonderpädagog. Förderung.
Und bedauert zutiefst, was uns da passiert. Ist vor allem nicht weisungsberechtigt gegenüber der Regelschule.
Und was tut die Kraft, um etwas zu bessern?
Wie oft kommt sie an die Regelschule?
Wieviel Zeit verbringt sie dort im Unterricht, wieviel im Gespräch mit Lehrern?
In welchem Umfang steht sie in der übrigen Zeit für telefonische Rückfragen der Lehrer vor Ort zur Verfügung?

Kennst du irgendwelche anderen Eltern von Kindern mit Behinderungen in normalen Schulklassen?
Brauchen deren sonderpäd. Förderlehrer eine Weisungsbefugnis, um etwas zu erreichen?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Ich möchte mal jetzt deinen guten Willen strapazieren: Bitte nimm doch in deinem Beitrag von 9:38 Uhr die langen Links auf Nachteilsausgleich und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten heraus, dann brauche ich nicht mehr waagerecht zu scrollen.

Die Moderation war schneller ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.