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Nebenkostenabrechnung!
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
ahwuschl hat folgendes geschrieben::
Hallo nochmal!
War beim Mieterbund und die Rechtsanwältin hat gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr habe, weil 2004, 2005 und 2006 keine Jahresabrechnung gemacht wurde, diese noch zu erhalten. Rückzahlung, bei zu viel gezahltem für 2007 kann ich nur noch bis Ende 2008 einfordern.
Gruß

Das wäre eine falsche Rechtsberatung.

Der Mieter hat 12 Monate nach wirksamer Zustellung das Recht Einwände gegen die Abrechnung vorzubringen.
Die Verjährungsfrist für die ersten Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2004 hat Karsten schon ausgeführt.

Ich würde auch mal annehmen, dass diese falsche Auskunft sich auf die abgelaufenen Ausschlussfristen für Einwendungen nach § 556 beziehen. Anders könnte ich mir das nicht erklären, denn so durchgeknallt sind sie nicht mal beim Mieterbund. Das wäre aber eben nur dann richtig, wenn doch Abrechnungen erstellt wurden.

Zur Verwirkung: Jeder, der hier schon ein paar Wochen dabei ist, weiß, dass Schweigen keine Zustimmung bedeutet. Und die Umwandlung einer Vorauszahlung in eine Pauschale lässt sich schweigend gar nicht bewerkstelligen. Selbst dann, wenn eine Überweisung von Seiten des Mieters durchgeführt würde, müsste er sein Einverständnis schon auf das Überweisungsformular draufschreiben, damit sich daraus irgendwas ergibt. Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Selbst dann, wenn eine Überweisung von Seiten des Mieters durchgeführt würde, müsste er sein Einverständnis schon auf das Überweisungsformular draufschreiben, damit sich daraus irgendwas ergibt. Cool

Dies halte ich für überzogen. Der Mieter würde SELBST TÄTIG werden und seine Willenserklärung dadurch unterstreichen, dass er die Überweisung aufgegeben hat.
Wenn das nicht eindeutig genug ist ?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wir solten zwie Dinge nicht verwechseln:
Hier hat der Mieter so oder so eine Zahlungsverpflichtung über einen bestimmten Betrag. Dadurch, dass er dieser Zahlungsverpflichtung kommentarlos einfach nachkommt, ändert sich mit Sicherheit nichts am Rechtsgrund für diese Zahlung.
Wenn ich meine Schulden zahle, zahle ich meine Schulden, ich ändere dadurch aber keine Verträge.

Was du im Sinn hast, ist etwas Anderes: Wenn der Mieter auf eine bisher unberechtigte, weil vertraglich gar nicht vereinbarte Forderung trotzdem zahlt, dann kann er damit konkludent die Forderung anerkennen und damit auch einer Änderung des zu Grunde liegenden Vertrages zustimmen.
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