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Die Anwaltskammer ist eine Standesvertretung und vertritt die Interessen der Anwälte. Außerdem hat sie keine rechtliche Handhabe, gegen Anwälte vorzugehen. Alles klar?
Volker, bitte nicht immer diese voreiligen und vor allem unhaltbaren Schnellschüsse.
Das Gegenteil deiner Behauptung ergibt sich aus der Berufsordnung der RAe sowie aus der Bundesrechtsanwaltsordnung. Wenn du dort mal nachblättern würdest und dich mit den dortigen Regelungen auseinandersetzt, wirst du feststellen, dass die RAK sehr wohl rechtliche Handhaben hat. _________________ Null Komma
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nix
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.07.08, 23:32 Titel:
Und da ist die "Rüge" noch die mildeste Sanktion. Mag Volker111 uns doch einmal erzählen, was Anwaltsgerichte so machen, wenn die Kammer keine Sanktionsmöglichkeiten hat und sie ergo auch nicht nutzen kann...
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