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Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 07:12    Titel: Re: Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Die Anwaltskammer ist eine Standesvertretung und vertritt die Interessen der Anwälte. Außerdem hat sie keine rechtliche Handhabe, gegen Anwälte vorzugehen. Alles klar?


Volker, bitte nicht immer diese voreiligen und vor allem unhaltbaren Schnellschüsse.

Das Gegenteil deiner Behauptung ergibt sich aus der Berufsordnung der RAe sowie aus der Bundesrechtsanwaltsordnung. Wenn du dort mal nachblättern würdest und dich mit den dortigen Regelungen auseinandersetzt, wirst du feststellen, dass die RAK sehr wohl rechtliche Handhaben hat.
_________________
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Und da ist die "Rüge" noch die mildeste Sanktion. Mag Volker111 uns doch einmal erzählen, was Anwaltsgerichte so machen, wenn die Kammer keine Sanktionsmöglichkeiten hat und sie ergo auch nicht nutzen kann... Winken

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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