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Verfasst am: 05.10.04, 21:07 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Es gibt sowas wie Verjährung/Verwirkung auch bei titulierten Ansprüchen. Das ist aber rechtlich recht kompliziert. Entweder der gegenseite einen Vorschlag zur Güte machen oder einen Anwalt zuziehen.
Verfasst am: 06.10.04, 20:20 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Tut mir ja leid dass ich ein intaktes Familienleben habe, was bei dir offensichtlich nicht der Fall ist. sonnst würdest du mich nich so angehen.
Ich finde es nur nicht tragbar das man seit zwei Jahren Kontakt hat miteinander telefoniert sich besucht und nie ein Wort darüber gefallen ist. Auch die Jahre zuvor bin ich schon mit meinem Mann zusammen und er wäre immer erreichbar gewesen. das wir in das Schreiben von der Unterhaltskasse etwas falsches Interpretiert haben, Bitte. Aber es ist meiner Meinung nach ausgesprochen schlecht nicht nur für das Verhältnis zur Mutter sondern auch zum Kind. Wir werden nicht mit dem Kind darüber reden, aber irgendwo im Hinterkopf beschäftigen einen die rießigen Summen.Außerdem geht es im Endeffekt nicht nur um sein Kind. Denn durch diese Rückforderung wird ja auch das Leben unserer beider Kinder stark beeinträchtigt da wir finanziell doppelt (Rückwirkende und laufende Alimente) belastet werden, was sich auf den Lebensstandart auswirken wird.
Also überlege sie sich was sie sagt bevor sie andere beleidigt!!!
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