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Anerkennung als Kirche (Körperschaft öffentlichen Rechts) oder Anerkennung als Religion - das ist auch juristisch ein gewaltiger Unterschied. die hiesigen Baptisten sind auch nicht als Kirche anerkannt, aber durchaus eine Religionsgemeinschaft.
Ich erkenne keine Religion an. Und auch keine Kirche. Bin ich jetzt rechts- oder linksradikal?
Ansonsten ist das Thema, jedenfalls den zugrundliegenden rechtlichen Prinzipien nach, ein alter Hut. Wieder einmal stehen sich Religionsfreiheit aus Art. 4 GG und staatlicher Erziehungsauftrag aus Art. 7 I GG (auf welchem die in den Ländergesetzen normierten Schulpflichten beruhen) gegenüber, undzwar genau so wie bei der Frage eines Kopftuches einer Schülerin, der Teilnahme am Schwimmunterricht für Muslime, etc.
Und wieder einmal ist es eben eine Abwägung, welchem Verfassungsrecht im konkreten Fall der Vorrang eingeräumt wird:
Muss das Recht, den Ramadan als Teil seiner Religionsausübung konsequent zu praktizieren, hinter dem staatlichen Erziehungsauftrag zurücktreten oder ist eher die Einschränkung von letzterem in dieser Zeit zugunsten der Religionsausübung geboten? Und jetzt sind wir in der Rechtspolitik. Das BVerfG hat hierzu m.W. noch nichts gesagt.
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