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recht.de :: Thema anzeigen - Während des Unterricht´s "Unerlaubt" auf die Toile
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Während des Unterricht´s "Unerlaubt" auf die Toile
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derdon114
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

also wie ist es jetzt?darf sie jetzt jetzt oder nicht?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

derdon114 hat folgendes geschrieben::
Meiner meinung nach ist das nicht schlimm wenn das nicht öfters vorkommt.
"schlimm" oder nicht ist rechtlich ohne Bedeutung; hier geht es um "erlaubt" und "unerlaubt".
Für einen Mörder ist es z. B. "schlimm", wenn er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird; für die Angehörigen des Opfers allerdings wäre es "schlimm", wenn es keine Strafe gäbe.

Zitat:
Außerdem kriegt man auch Magenschmerzen!
Dann stimmt was nicht mit dem Körper - oder mit den Anatomiekenntnissen.

Zitat:
Deshalb würde ich auch sagen das es laut §240 StGB Nötigung ist!
Da die Lehrerin den Schüler seinen Willen nicht in die Tat umsetzen lässt!
Nein, keine Nötigung, sondern Erziehung. Beim nächsten Mal wird der Schüler in der Pause auf die Toilette gehen: Lernziel erreicht.

Zitat:
"Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung."
Zitieren ohne Quellenangabe gilt als unfein (und in größerem Umfang als Plagiat oder Urheberrechtsverletzung). Eine Nötigung liegt nicht vor, da die Lehrerin sich nicht rechtswidrig verhalten hat, sondern der Schüler.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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derdon114
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Schüler A geht aber weiterhin auf die Toilette!Natürlich nur wenn er dringend muss!
Denn die eltern von schüler A würdennur mit m kopf schüttlen wenn die Lehrerin anruft und sagt ihr sohn ist auf die Toilette gegangen!
Das wäre das letzte das Schüler A sich verbieten lassen würde!
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mitternacht]Nein, keine Nötigung, sondern Erziehung. Beim nächsten Mal wird der Schüler in der Pause auf die Toilette gehen: Lernziel erreicht.[/quote]

Nun bin ich selbst (Nachhilfe-)Lehrer und kann es auch nicht ausstehen, wenn dauernd jemand aufs Klo rennt, allerdings gebe ich (aus persönlicher Erfahrung) zu bedenken: In den meisten Schulen ist es nicht erlaubt, während des Unterrichts zu trinken. Dies wird dementsprechend in der Pause gemacht, und da dies womöglich sogar direkt nach einer Blasenentleerung passiert, ist vor Pausenende kein neuer Harndrang zu erwarten. Da aber einige Getränke stärker harntreibend sind als andere, kann es durchaus sein, daß man keine ganze Unterrichtsstunde aushalten kann (ja, wenn ich Kaffee trinke muß sogar ich eher früher als später). Sollen die Schüler deswegen gar nichts mehr trinken?

Ich halte es so: Solange die Schüler es nicht übertreiben und alle zehn Minuten aufs Klo rennen, meinetwegen. Großartig den Unterricht störts eh nicht, wenn man daraus keinen Akt macht.
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei uns gibts in der Hinsicht keine Probleme.

Wer gehen will, geht. Ohne groß was zu sagen eben raus - Toilette - wieder rein - weiter Unterrricht.

Immer nur ein Junge / Mädel zur Zeit.

Ist überhaupt kein Problem. War auch seid der 5. Klasse kein Problem.
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


siehe hier :
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=191
Zitat:
"Die Rechtslage bei Verboten gegenüber Schülern und Studenten, während des Unterrichts/Vorlesung oder bei Prüfungen auf die Toilette zu gehen, ergibt sich wie folgt:
Zum einen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden:
Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können."

Mit freundlichen Grüßen


Heini
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können


ja, natürlich, aber in der Pause, die soll nämlich für sowas da sein.
Ich habe da eig. nur Verständnis wenn es sich um Grundschüler handelt



Gruß roni
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde eine Sanktion gegen den Schüler sinnlos - schließlich ist er schon damit bestraft, dass der Unterricht sicherlich nicht auf ihn wartet und er damit etwas verpasst, dass eventuell in der Klausur dran kommen wird.
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Roni

Ich fand die Auffassung des Juristen nur Interessant. (Menschenrechte)
Ich habe nur Zitiert.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage? Das alles sind Gründe, mit denen ich einem Schüler ohne weitere Diskussion gehen lasse. Wenn er aber schlicht zu blöde war, die Pause oder den Stundenwechsel zu nutzen, dann bin ich erbarmungslos.


Wie ist das eigentlich umgekehrt. Wenn also der Lehrer/die Lehrerin einmal dringend die Toilette aufsuchen muß?

Muß dann z.B. eine Lehrerin dem Klassensprecher ihre Menstruationsprobleme darlegen oder geht sie damit zum Direktor?

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Beim nächsten Mal wird der Schüler in der Pause auf die Toilette gehen: Lernziel erreicht.


Welches Lernziel? Ich habe noch nie erlebt, daß einem erwachsenen Menschen das Aufsuchen der Toilette verwehrt wird oder Fragen dazu gestellt werden, auch nicht, wenn es stört, z.B. während eines Kino- oder Theaterbesuchs oder bei einer Besprechung.

Soll dann ein anderer Besucher sagen, zeigen sie mal ihr Attest vor, sonst lasse ich sie nicht durch? Ist das das Lernziel, solche Fragen zu stellen bzw. sich so zu verhalten?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Hat der Schüler begründet, warum? Diarrhoe? Menstruationsprobleme? Undichte Inkontinenzvorlage? Das alles sind Gründe, mit denen ich einem Schüler ohne weitere Diskussion gehen lasse. Wenn er aber schlicht zu blöde war, die Pause oder den Stundenwechsel zu nutzen, dann bin ich erbarmungslos.


Wie ist das eigentlich umgekehrt. Wenn also der Lehrer/die Lehrerin einmal dringend die Toilette aufsuchen muß?
Dann erledigt er/sie das in der Pause oder macht beim Raumwechsel von einer Klasse zur anderen einen kleinen Umweg zur Toilette.

Zitat:
Muß dann z.B. eine Lehrerin dem Klassensprecher ihre Menstruationsprobleme darlegen oder geht sie damit zum Direktor?
Beide werden wohl nicht genügend medizinische Kenntnisse haben. Erwachsene Menschen gehen mit solchen Problemen zum Arzt - oder wissen aus Erfahrung, wie sie damit umzugehen haben.

Zitat:
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Beim nächsten Mal wird der Schüler in der Pause auf die Toilette gehen: Lernziel erreicht.


Welches Lernziel? Ich habe noch nie erlebt, daß einem erwachsenen Menschen das Aufsuchen der Toilette verwehrt wird oder Fragen dazu gestellt werden, auch nicht, wenn es stört, z.B. während eines Kino- oder Theaterbesuchs oder bei einer Besprechung.
Naja, es ist ja auch durchaus üblich, dass Thomas Gottschalk während seiner Shows oder Placido Domingo während seiner Konzerte viertelstundenweise "für kleine Jungs" verschwinden, nicht wahr? Ironie Smiley

Zitat:
Soll dann ein anderer Besucher sagen, zeigen sie mal ihr Attest vor, sonst lasse ich sie nicht durch?
Selbstverständlich nur dann, wenn er für den anderen Besucher einen Erziehungsauftrag hat. Ansonsten wäre es hochgradig unhöflich, dem Fremden klar zu machen, dass er sich gerade sowas von daneben benimmt.
Zitat:
Ist das das Lernziel, solche Fragen zu stellen bzw. sich so zu verhalten?
das Lernziel für dich wäre jetzt: Finde es selbst heraus!
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mitternächtliche Grüße.


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derdon114
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...
Also für mich ist Klar das wenn ich auf die Toilette muss ich auch gehe,natürlich frage ich erst und suche später das Gespräch mit dem/der Lehrerin auf.
Aber der Toilettengang wäre das letzte was ich mir verbieten lassen würde.
Immerhin gehen die Lehrer auch ohne irgendwen zu fragen.
Und in dieser hinsicht bin ich der Meinung das dort ein bisschen gleichberechtigung angemessen wäre.

Bevor jetzt wieder kommt die sind ja auch älter und bal....es interessiert mich nicht
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

derdon114 hat folgendes geschrieben::
Aber der Toilettengang wäre das letzte was ich mir verbieten lassen würde.
Immerhin gehen die Lehrer auch ohne irgendwen zu fragen.
Während des Unterrichts? Schick mir doch mal die Anschrift der Schule, das würde mich doch sehr interessieren.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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derdon114
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja während des Unterrichtes kommt selten vor vielleicht einmal in einem schuljahr!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Dann erledigt er/sie das in der Pause oder macht beim Raumwechsel von einer Klasse zur anderen einen kleinen Umweg zur Toilette.


Auch in solchen Fällen? --> www.aponet.de/arzneimittel_interaktiv/durchfall/index.html

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Naja, es ist ja auch durchaus üblich, dass Thomas Gottschalk während seiner Shows oder Placido Domingo während seiner Konzerte viertelstundenweise "für kleine Jungs" verschwinden, nicht wahr? Ironie Smiley


Hm. Die Ironie sollte man vielleicht dem ehemaligen US-Präsidenten Bush sen. nahebringen, der sich bei einem Bankett - anstatt rechtzeitig die Toilette aufzusuchen - in den Schoß des neben ihm sitzenden japanischen Ministerpräsidenten erbrochen hat --> www.netzeitung.de/politik/ausland/174634.html
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