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Wärmedämmung?
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ja nicht die geringste Ahnung von dieser Materie. Aber rein interessehalber:

Zitat:
Zitat:
Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Wärmedämmung, wenn einige WE es einfordern?
Eindeutig, ja.


Wie viele sind "einige"? Welche Anforderungen sind an das "Einfordern" zu stellen? Muss es nicht etwa eine Art formalen Beschluss geben?
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Ausgangsfrage: Es wird eine Wärmedämmung von einigen aus der WEG gefordert. Besteht ein gesetzlicher Anspruch es einzufordern. Der rechtliche Anspruch besteht im Beschluss.
Es ist natürlich § 22.2 durch doppelt qualifizierte Mehrheit, 3/4 der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile

_________________
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Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber RechtsamWald,

vergleicht man

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
emi 10 hat folgendes geschrieben::
Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Wärmedämmung, wenn einige WE es einfordern?
Eindeutig, ja.


mit dem aus triftigem Grund von mir eingefärbten Original-Beitrag

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern?


wird zweierlei offenbar:

a) Sie schrecken in Ihrer Rechthaberei offenbar nicht davor zurück, auch Fragestellungen "anzupassen".

b) ist Ihre Signatur "Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen." wohl wirklich nicht ironisch zu verstehen sondern fortgesetzte Rechthaberei Ihr Programm.

Bitte unterlassen Sie zukünftig jegliche Rechthaberei und belegen Sie Ihre Rechtsauffassung grundsätzlich mit transparenten Quellen.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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