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Foto des eigenen Kindes in einer Anzeige
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Der Vater kann dem Inhaber des Möbelhauses m. E. gar nichts
Keineswegs. Irgendwo unten steht, dass ein Honorar immer mit dem Fotografen ausgemacht wird. Das stimmt nicht. Das kann durchaus auch mit dem "Auftraggeber" ausgemacht werden. Zumal ja nicht immer sofort feststeht, für was ein Bild verwendet wird. Wenn das Möbelhaus nicht willens oder nicht in der Lage ist zu sagen, dass es die Rechte gekauft hat, dann ist eine Honorar in der üblichen Höhe zu zahlen.
Immer davon ausgehend, dass das Mädel nicht einem Fotografen Modell gesessen ist und irgendwas entsprechendes unterschrieben wurde.
Und:
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Ein Fotograf hat zwar Anspruch auf Namensnennung am Bild.
Ist das neu?
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

gargamel111 hat folgendes geschrieben::
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Ein Fotograf hat zwar Anspruch auf Namensnennung am Bild.
Ist das neu?

Nö.
Unter anderem nachzulesen hier
und hier Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, hatte das anders verstanden (als Muss). Danke auf jeden Fall für den Link, der ist gut.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Je nachdem von welcher Seite man es sieht, ist es auch ein Muss.
Wenn der Fotograf es will, muss derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Namensnennung am Bild anbringen Winken
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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hato69
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das Möbelhaus kann keine Angabe zur Quelle des Bildes machen.
Könnte da nicht das Möbelhaus selber die Quelle des Bildes sein.

Gegenüberstellung: Aussage Möbelhaus / Beweis der Unschuld = Rechtslage?

Wie sieht das mit der Ausage des Vaters aus? Möbelhaus und Inhaber seien Ihm unbekannt?

War die Werbung eine Fotomontage, oder ein natürliches Bild?
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vinzenz990
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, der Thread-Eröffner noch mal. Hatte länger nicht mehr reingeschaut und zu meiner Überaschung festgestellt, dass die Disskussion noch im Gange ist und die Meinungen unterschiedlich sind. Erstmal Danke an alle Beteiligten, die sich mit dem Thema befasst haben.
Das Bild des Sohnes in der Anzeige ist ein "echtes Bild", welches mit mehreren (ziemlich häßlichen) Ledersofas abgebilgdet ist, es dient lediglich als Blickfang und hat keinen Sinnzusammenhang mit den angebotenen Produkten.
Die Herkunft des Bildes ist dem Vater absolut unklar, sowohl das Möbelhaus selbst als auch der Inhaber sind dem Vater nicht bekannt, zumal der Standort des Möbelhauses auch ca. 25 km vom Wohnort des Kindes/Vaters entfernt ist. Zu dem "Heimatort" des Möbelhauses pflegt die gesamt Familie keine Kontakte.
Gibt es eine Empfehlung, wie der Vater auf das "nichtreagieren" des Möbelhauses reagieren sollte?
Noch einmal zur Klarstellung: Dem Vater geht es NICHT um Geld, sondern um einen "heilsamen Schock" bzw. einen kräftigen Tritt in den Hintern des Inhabers.
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hato69
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

vinzenz990 hat folgendes geschrieben::
Das Bild des Sohnes in der Anzeige ist ein "echtes Bild", welches mit mehreren (ziemlich häßlichen) Ledersofas abgebilgdet ist, es dient lediglich als Blickfang und hat keinen Sinnzusammenhang mit den angebotenen Produkten.
Die Herkunft des Bildes ist dem Vater absolut unklar, sowohl das Möbelhaus selbst als auch der Inhaber sind dem Vater nicht bekannt, ...
Gibt es eine Empfehlung, wie der Vater auf das "nichtreagieren" des Möbelhauses reagieren sollte?
...


Ich mache mir so langsam, mehr sorgen über die Herkunft des Bildes.
Bei Ihrer Beschreibung, würde ich, im Interesse des Kindes,
den Inhaber nochmals, freundlich, als besorgter Vater, zu den Inhalten des Bildes fragen,
und durch das Möbelhaus schriftlich bestätigen lassen,
dass die Inhalte des benutzten Bildes nicht im Zusammenhang mit dem Möbelhaus stehen.
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mich beunruhigt etwas, dass die Herkunft des Bildes so dermaßen unklar ist - es muss doch nachvollziehbar sein, wer wann wo das Kind fotografiert haben könnte?

Zum Thema Tritte ins Sitzfleisch habe ich mich ja schon weiter oben geäußert. Ich empfehle selbstverständlich nicht, sich in diesem speziellen Fall genau so zu verhalten. Aber eine Möglichkeit wäre es. Unvermeidbar ist eine anwaltliche Beratung. Möglichkeiten dazu zeigt unser Portal durchaus auf Winken
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"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

nce hat folgendes geschrieben::
Mich beunruhigt etwas, dass die Herkunft des Bildes so dermaßen unklar ist - es muss doch nachvollziehbar sein, wer wann wo das Kind fotografiert haben könnte?
...


Scheint ja nicht so. Und ohne den Vater unnötig zu beunruhigen,
sondern mehr das Interesse des Kindes zu wahren,
sprach ich ja die Inhalte des Bildes an.

Was hat das Kind an?
Sind die Ledersofas, als Produkt, dem Möbelhaus zuzuordnen?
Wenn nicht im Möbelhaus fotografiert, wo dann. Privat?

Im Zweifel erstmal ne Anzeige gegen unbekannt machen?

Das sind aber Fregan die mEn nicht in dieses Forum gehören.
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Zweifel erstmal ne Anzeige gegen unbekannt machen?

Wegen was denn? Das Fotografieren ist ja nicht verboten, nur das Verwenden. Und hier ist eindeutig das Möbelhaus der "Ansprechpartner".

Ansonsten Vinzenz: Ich denke nicht, dass man zu lange warten kann, um etwas zu unternehmen. Wenn "die Geschichte" bereits bekannt ist und man dann ein paar Monate später eine Rechnung stellt (oder was auch immer), könnte das nach hinten losgehen. Vielleicht weiß hier jemand etwa Besseres zum Thema Fristen für den Fall.
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