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Caspara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hollis hat folgendes geschrieben::

Der tolle Professor sagt, daß Sie auf Grund Ihrer Bildung 6000 Gesetze kennen sollten die für Sie gelten. Und nicht nur so drauf los doktern.
Jura - auch ärztliche Gesetze sind aber kein Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und des Studiums!

Fragen Sie doch den Professor mal, wo diese Gesetze stehen udn wie sie heißen. Dann habe ich wenigstens eine Chance, mich zu belesen, bevor ich - wie bereits seit vielen Jahren - herumdoktere...

Caspara
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ caspara,

ist mir natürlich auch neu das Recht Ihr Studienführer/Vorlesungsplan nicht beeinhaltet. Aber für Ihre hier im Forum gestellte Frage reicht die ärztliche Berufsordnung (BO, MBO) fast schon alleine aus:

Zitat:
II. Pflichten gegenüber Patienten
§ 7
Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der
Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts,
zu erfolgen.
(2) Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln. Andererseits ist
- von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - auch der Arzt frei, eine
Behandlung abzulehnen. Den begründeten Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt zuzuziehen
oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, soll der behandelnde Arzt in der Regel nicht
ablehnen.

§ 8
Aufklärungspflicht
Zur Behandlung bedarf der Arzt der Einwilligung des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die
erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.

usw.


Desweiteren zählen BGB, GG, STGB, etc. Ich meine ich kenne auch nicht alles Gesetzte auswändig, aber trotzdem gelten die Gesetze für mich. Allein im Strafgesetz wird der seltsame Spruch angewendet:"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Aber kann selbstverständlich den Prof. mal fragen, welche Gesetze und Bücher so anfielen für den ärztlichen Beruf!


gruß

Hollis
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Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
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Caspara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hollis hat folgendes geschrieben::

Aber kann selbstverständlich den Prof. mal fragen, welche Gesetze und Bücher so anfielen für den ärztlichen Beruf!
Ist dieser Ton hier so üblich in dem Forum? Darf man hier nur Fragen stellen, wenn man die Antwort eh schon kennt?

Dieses Zitat aus der Berufsordnung enthält keine Antwort, wie ich mit diesem Eintrag "Keine Rea" umgehen soll.

Es ist eben eine sehr spezielle Frage. Daher habe ich sie hier gestellt!

Falls mir jemand noch eine sinnvolle Antwort geben kann (so wie: "Schau doch mal da und da nach"), wäre ich sehr dankbar!
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ Caspara,

wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt (regelt Rechtsberatungsgesetz), hier bezahlen Sie Ihr Honorar für eine ausführliche Rechtsberatung und können Sie dann auch beschweren - sollte die Rechtsberatung nicht in Ihrem Sinne durchgeführt worden sein.

Andernfalls für Ihre ethischen Fragen an ein Psychologen Forum oder Philosophen Forum.

gruß

Hollis
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Caspara hat folgendes geschrieben::
Ist dieser Ton hier so üblich in dem Forum? Darf man hier nur Fragen stellen, wenn man die Antwort eh schon kennt?



Um in Ihrer Diktion antworten zu wollen:"Hier darf man wohl nur antworten, wenn man 12 Semester Jurastudium hinter sich hat"

gruß

Hollis
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XP30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Caspara hat folgendes geschrieben::
[Ist dieser Ton hier so üblich in dem Forum? Darf man hier nur Fragen stellen, wenn man die Antwort eh schon kennt?!


Stimme ich zu, die Arroganz von Hollis ist schon ziemlich unerträglich.
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ XP30,

Danke für die Blumen - bitte noch mehr negative Bewertungen im Renommee sehe ich als Anerkennung hier in diesem Forum.

Polemik ist der Untergang dieser Welt!

Schicke ja zumindest Caspara als noch 'ne Nachricht!

gruß

Hollis
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