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In meiner Stadt gibt es den Antrag einer Partei ein Alkoholverbot für die Innenstadt auszusprechen (Satzungsänderung). Frage mich allerdings ob das dann auch für die noblen Saufpartys gilt die als Gourmetfest, Weinfest etc. deklariert werden.
Sagt denn der Satzungsentwurf irgendetwas über Sondernutzungen? Ansonsten, viellleicht ergibt sich das ja schon aus der Gesetzeslage, dass derjenige, der für kommerzielle Zwecke ein Stück Innenstadt "mietet" davon ausgenommen ist. Jedenfalls dürfte die Tische der Gastwirte in den Fußgängerzonen davon schon sicher ausgenommen werden, denn den Konflikt mit den Gastwirten würde die Lokalpolitiker sicher nicht eingehen. Diejenigen, die sich die Gastronomie-Preise leisten können, sind aber ja auch nicht die Zielgruppe, sondern eben (insbesondere auch alternative) Jugendliche und andere mit wenig Einkommen.
Wer nicht in die Konsumgesellschaft passt, ist heute eben in den Innenstädten unerwünscht.
Das Problem ist nicht der Alkoholgenuss als solches sondern meistens die Auswirkungen: Flaschen, Dosen, Glasscherben, Bodenpizzas und sonstiger Abfall. Daher kommen solche Verbote. Den Mist muss nämlich wieder jemand sauber machen. Und das kostet Geld, was beim Kauf der Büchse Bier für 0,59 € beim Discounter nicht mit drin war. Also zahlen dass wieder alle, auch die, die nicht eingeladen waren .
Im Gegensatz dazu die zitierten "Gastronomie Preise" welche eben diese Kosten sowie meistens noch zusätzliche Abgaben für die "Sondernutzung" an die Stadt bereits enthalten. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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