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Jugendschutz -> Recht auf Freiheit
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sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch mal an: Questor

Ich verstehe ihre Position vollkommen, und ich bin mir, das glaube ich zummindest, sehr wohl bewusst darüber, welche Vorteile es hat Kind zu sein, für nichts verantwortlich zu sein, und eigentlich machen zu können was man will.
Aber ich verstehe trotzdem nicht, warum man nicht Frei wählen kann,
das sollte meiner Meinung nach jedem gestattet sein.

Zu Erwachsenen die ihr Leben nicht in den Griff kriegen kann ich nur sagen:
Vielleicht wäre ihnen das erspart geblieben, hätten sie frühzeitig gelernt mit Alkohol umzugehen und Verantwortung (zummindest für sich selbst) zu übernehmen.

Sämtliche "Dummheiten" die ich gemacht habe belaufen sich auf das Jugendschutzgesetz..
Ich hoffe Sie verstehen die Ironie an der Sache Winken

Und was ich noch anmerken wollte:
Jugendschutz..
Schutz ist freiwillig, aufgezwungener Schutz erinnert mich irgentwie an Schutzgeld..
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sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Somit sieht man ja, das diejenigen die sich sowieso nicht an Regeln halten, nicht mit ihrem Leben klar kommen und Straftaten begehen, das sowieso machen.
Warum also sollen andere darunter leiden?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

obwohl ich über 50 Jahre zähle, gehöre ich zu den Leidtragenden des JuSchG, denn ich muß die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend auch gegen deren Willen durchsetzen.

Warum?

Weil es unser Gesetzgeber eben so will, und weil die Gesetze nicht durch Jugendliche gemacht werden, sondern durch Erwachsene die aufgrund ihrer Erfahrungen und der Erfahrungen anderer wissen oder zu wissen glauben was schädlich für Jugendliche ist.

Ob der Gesetzgeber Recht hat, mag ich nicht beurteilen, weil ich dann nicht mehr zur eigentlichen Arbeit käme. Solange ein Gesetz nicht erkennbar verfassungswidrig und gültig ist, wird es ohne Ansehung der Person umgesetzt. Punkt.

Als normaler Erwachsener denke ich,dass jeder Jugendlichdurchaus seine Erfahrungen mit Alkohl machen sollte, denn nur die Gefahr die ich kenne kann ich vermeiden. Aber..
als Vater habe ich für den Schutz meines Sohnes seinerzeit entschieden, dass ich die Umgebung bestimmen werde, in welcher die Alkoholersterfahrung stattfindet.

Denn ich hatte aus meiner Jugendzeit noch lebhaft in Erinnerung, wie menschenunwürdig sich da manche erwachsenen Zeitgenossen benehmen und sich am Elend der Vollgek... und schlimmer entmenschten Jugendlichen ergötzen konnten. Solch eine Blamage wollte ich ihm ersparen und habe es auch geschafft.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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AlBundy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird noch ernsthaft über die Freigabe von Alkoholika an Jugendliche diskutiert, wo es in unserer Gesellschaft geschätzt 600.000 akute Alkoholiker gibt und man davon ausgeht, dass die Dunkelziffer ca. 10 mal so hoch ist, kommen wir dann in etwa auf 6 bis 7 Millionen Alkoholiker in Deutschland und nach meinen persönlichen Erfahrungen (ich kenne natürlich keine 7 Millionen Menschen, aber wenn man so einen Querschnitt der Menschen bildet, die man kennt) reicht diese Zahl bei weitem noch nicht aus. Die Alkoholkrankheit splittet sich in viele Phasen, selbst da wo der einzelne noch kontrolliert trinkt oder glaubt, dass er sein Trinken kontrollieren kann, ist es oft schon unweigerlich zu spät.

Und man sollte nicht vergessen gerade in meiner Generation (bin 34 Jahre alt) haben viele den Grundstein für den persönlichen Alkoholismus legal, teilweise geduldet und manchmal noch unterstützt von den eigenen Eltern, von Lehrern, Fussballtrainern gelegt....
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Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

sascha451 hat folgendes geschrieben::
Stattdessen verbietet man ihnen alles und versucht sie mit eiserner Faust davon abzuhalten. Das dass nicht gut geht sieht man alleine schon daran, wie viele Jugendliche Nacht für Nacht alkoholisiert und nicht mehr fähig zu laufen ins Krankenhaus eingeliefert werden.


Äh, wie jetzt?

Wenn man das Saufen nicht mehr verbietet, werden dann weniger Jugendliche nachts alkoholisiert in Krankenhäuser eingeliefert?

Die Logik verstehe ich, Verzeihung, nicht.
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

sascha451 hat folgendes geschrieben::
Alkohol usw ja nichts lebenswichtiges, womit man ja sagen könnte das dass jeder selbst bezahlen muss. Andererseits wären hier die sowieso schon benachteiligten sozial eingeschränkten Jugendlichen sehr benachteiligt, hier müsste man sich ein vernünftiges Konzept überlegen.

Schnaps auf Rezept? Geschockt
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

An: Ronny1958
Zitat:
Solange ein Gesetz nicht erkennbar verfassungswidrig und gültig ist, wird es ohne Ansehung der Person umgesetzt. Punkt.

Das ist mein Problem.
Zitat:
Als normaler Erwachsener denke ich,dass jeder Jugendlichdurchaus seine Erfahrungen mit Alkohl machen sollte, denn nur die Gefahr die ich kenne kann ich vermeiden.

Ganz meine Meinung.
Zitat:
als Vater habe ich für den Schutz meines Sohnes seinerzeit entschieden, dass ich die Umgebung bestimmen werde, in welcher die Alkoholersterfahrung stattfindet.

Richtig gemacht würde ich sagen.



An: AlBundy
"denn nur die Gefahr die ich kenne kann ich vermeiden"


An: Der Jimi
Ja, wenn man Sie vernünftig über die guten, wie auch die schlechten Seiten von Alkohol aufklärt.

Angenommen, man erzählt jemandem immer wieder wie ungesund Salz ist. Er sieht aber ständig wie alle anderen um ihn herrum Salz essen. Er denkt sich jetzt natürlich das Salz so schlecht ja nicht sein kann. Er probiert es und findet es lecker. Woher soll er jetzt wissen, das Salz in überdosen tötlich sein kann? Warum sollte er den leuten die ihm erzählt haben Salz ist ja so schlecht noch glauben, wo er doch jetzt weis das es nicht so ist?
Es geht mir darum, Jugendliche lieber vernünftig aufzuklären anstatt ihnen einfach alles zu verbieten.


An: kirchturm
Bitte erst alles richtig lesen und verstehen bevor man seinen Senf dazu gibt Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

sascha451 hat folgendes geschrieben::
Es geht mir darum, Jugendliche lieber vernünftig aufzuklären anstatt ihnen einfach alles zu verbieten.


Das ist aber eine sehr hartes Verlangen. Gesetze zu erlassen, hinter die man sich dann verstecken kann, ist da doch erheblich einfacher.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst sollte man erst einmal auf das JuSchG zurückgehen. Danach ist nur die Abgabe von Alk. in der Öfftl. verboten, nicht jedoch die Abgabe im privaten Bereich. Somit ist gerade diese Vorschrift keine wesentliche Einschränkung. Sie soll vielmehr sicherstellen, dass die Eltern den Alk.-Konsum ihrer Kinder einschätzen können. Hinzu kommt noch, dass die Eltern eine erziehungsbeauftragte Person benennen können, so dass Kinder sogar Alk. ohne Branntwein in der Öfftl. erwerben dürfen. Im Ergebnis können Kinder öfftl. Bier trinken, wenn ein Erawachsener als Beauftragter dabei ist.

Zu den anderen Einschränkungen: Medien, Spiele, Filme ...: die würde ich abschaffen.
_________________
mfg
Klaus
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sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

An: Questor
Zitat:
Es wird Ihnen den Rest Ihres Lebens so gehen. Immer, wenn Sie etwas tun oder unterlassen wollen, dem unsere Gesetze entgegen stehen, werden Sie sich ärgern. Oder glauben Sie, wenn Sie erwachsen sind, dürfen Sie alles? Jeden Tag wird jeder mit irgend etwas konfrontiert, was ihm nicht passt, was er aber tun oder unterlassen muss, weil die Gesetze eben so sind.
Andererseits muss es einen gesetzlichen Rahmen geben, an den sich alle halten (sollten), damit ein Zusammenleben in der Gesellschaft möglich ist.


Das mag sein, allerdings gelten diese Gesetze dann für mehr oder weniger alle Personen, und nicht nur für eine Gruppe.

So langsam sollte der Thread hier aber auh mal zum Abschluss kommen^^

An: 0Klaus

Hallo 0Klaus,

Das JuSchG als Kontrolle für Minderjährige halte ich auch mehr oder weniger für Sinnvoll.
Die Frage, warum Eltern ihre Kinder dann nicht mit einer Vollmacht austatten können soll hier mal nebensächlich sein.
Ein paar Fragen zum Recht hier hätte ich aber schon noch.

1.) Eine Mutter kauft Hochprozentiges und gibt es an ihren 16 jährigen Sohn weiter. Dieser, gibt es dann wieder an seinen 15, bzw. 14 Jährigen Freund weiter. Wer macht sich in diesem Fall strafbar?

2.) Ein 18, aber noch nicht 21 Jähriger kauft Hochprozentiges und gibt es an Minderjährige weiter (Privat). Macht er sich strafbar?

3.) Ein 16 Jähriger kauft Bier und gibt es an seinen 15/14 jährigen Freund weiter.
Macht er sich strafbar?

4.) Ein 16, aber noch nicht 18 Jähriger kauft (!) Hochprozentiges und wird hiebei nicht nach seinem Ausweis gefragt. Damit macht sich das Geschäft, bzw. die Verkäuferin strafbar. Wenn allerdings, dieser 16, aber noch nicht 18 Jährige das Zeug an 14, aber noch nicht 16 jährige weitergibt, macht er sich auch strafbar?


Wenn die Fragen hier mit bezug auf das JuSchG beantwortet werden, wäre ich sehr dankbar.

Grüße
sascha451
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich setze mal voraus, dass die Abgabe der Getränke (wo nichts ausdrücklich erwähnt wird) in der Öffentlichkeit stattfindet:

zur Frage

1: Die Mutter und der 16-Jährige machen sich jeweils strafbarbei ihren Abgabehandlungen. Eine Straffreiheit der Mutter käme nur für nicht hochprozentige Getränke in Betracht (siehe § 9 Abs. 2 JuSchG),

2: Erfolgt die Abgabe in der Öffentlichkeit liegt Strafbarkeit vor , in Privaträumen müßte an schauen, wer alles Zugang hat.

3: Die Handlung ist strafbar.

4: Die Verkäuferin macht sich strafbar und der Jugendliche ebenfalls.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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sascha451
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank an Ronny Winken

Aber nein, ALLE Abgaben (ausser dem Verkauf) finden PRIVAT statt, also auf privatem Gründstück, mit privaten Verhältnissen. (In wie weit "Private Verhältnisse" Rechtlich definiert sind, und ob sie das überhaupt sind, weiß ich nicht. Aber dafür seit ihr ja da Sehr glücklich)


Grüße
sascha451
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::


1: Die Mutter und der 16-Jährige machen sich jeweils strafbarbei ihren Abgabehandlungen. Eine Straffreiheit der Mutter käme nur für nicht hochprozentige Getränke in Betracht (siehe § 9 Abs. 2 JuSchG),

2: Erfolgt die Abgabe in der Öffentlichkeit liegt Strafbarkeit vor , in Privaträumen müßte an schauen, wer alles Zugang hat.

3: Die Handlung ist strafbar.

4: Die Verkäuferin macht sich strafbar und der Jugendliche ebenfalls.


Also nach dem JSchG sehe ich grundsätzlich nur eine Ordnungswidrigkeit --> www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html

Außer es handelt sich z.B. um eine beharrliche Wiederholung --> www.gesetze-im-internet.de/juschg/__27.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also nach dem JSchG sehe ich grundsätzlich nur eine Ordnungswidrigkeit


Schon richtig, also streiche strafbar setze (ja was denn nun?)

Verhalten sich ordnungswidrig. Hört sich saubl... an.

Begehen eine OWI...

Egal...

@sascha451:

Die Verstöße werden nur begangen wenn sie öffentlich erfolgen.

Also hat sich dann in den vier Fragen nur die Verkäuferin ordnungswidrig verhalten.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

sascha451 hat folgendes geschrieben::
Erstmal vielen Dank an Ronny Winken

Aber nein, ALLE Abgaben (ausser dem Verkauf) finden PRIVAT statt, also auf privatem Gründstück, mit privaten Verhältnissen. (In wie weit "Private Verhältnisse" Rechtlich definiert sind, und ob sie das überhaupt sind, weiß ich nicht. Aber dafür seit ihr ja da Sehr glücklich)

Gut, um mal den Versuch einer Abgrenzung öffentlich/privat hinzubekommen:
1. A feiert im Haus der Eltern eine Party und lädt nur seine besten Freunde ein. Das würde ich als privat ansehen.
2. A erzählt das mit der Party in seinem Bekanntenkreis groß herum und sagt denen, sie können gerne auch Freunde mitbringen. Damit hätten wir einen unbestimmten Personenkreis und insofern könnte das vielleicht schon öffentlich sein. Für die GEMA (Musikabgaben) scheint das definierende Kriterium zu sein, ob es Leute gibt, die sich nicht kennen.
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