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In diesem Fallbeispiel wohnt der Käufer natürlich kostenlos (außer den Nebenkosten) in der Wohnung, er bekommt sogar noch für sein Eigenkapital vernünftige Zinsen, legal versteuert. Um es auf die Spitze zu treiben, könnte man ja noch untersuchen, was passiert, wenn das Eigenkapital zur besseren Rendite in Lehman-Zertifikaten angelegt war und jetzt nicht mehr da ist. Aber in diesem Fall ist das EK (Eigenkapital) noch da. Wahrscheinlich ist es am besten, nichts zu unternehmen, billiger kann der Käufer nicht wohnen. Hinsichtlich Schadenersatz stellt sich nur die Frage, ob der Verkäufer bei einem Nichtzustandekommen des Kaufvertrages eine Art Nutzungsentschädigung o.ä. vom Käufer für die Zeit seit der Nutzung der Wohnung verlangen kann oder erst ab dem Zeitpunkt, wenn der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat.
Trotzdem erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge.
I...wenn der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat.
Trotzdem erstmal vielen .
Ein Käufer kann nicht einfach vom Kaufvertrag "zurücktreten".
Es bedürfte zwar gem. § 323 Abs. 1 BGB einer Fristsetzung. Wenn der Verkäufer aber bisher nicht mal Eigentümer der Kaufsache ist, dürfte das danach auf genau das hinauslaufen.
...... Ein Käufer kann nicht einfach vom Kaufvertrag "zurücktreten".
Solange ich umsonst wohnen kann und nur Nebenkosten zahlen muß, komme ich als Käufer doch gar nicht auf die Idee, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Hi Lucky, im Grunde hast Du Recht. Aber wann kann der Käufer damit rechnen, dass ihm das Eigentum übertragen wird (also rechtlich)? Wenn der Käufer z. B. noch weitere 8 Jahre ohne Umschreibung (und ohne Zahlung) in der Wohnung wohnt, gilt der Kaufvertrag dann immer noch? Wenn der Käufer nun verstirbt, die Erben erben u.a. das Geld für die Wohnung, müssen Erb.schaftsteuer zahlen und können dann die Wohnung nicht mehr bezahlen? Wie ist die Rechtslage, kann der Anspruch auf Eigentumsübertrag gegen Bezahlung aufgrund des Notarvertrages "verjähren"? Wenn ja, nach welchem Zeitraum?
§ 196 BGB
Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren.
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