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Notakosten für einen Kaufvertragsendwurf
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ahebler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 17
Wohnort: 63674

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut mir leid ich habe noch nie ein Haus gekauft und kann von daher auch nicht sagen wie oder was so üblich ist. Jedoch kann ich davon aus gehen das ich mir ein Haus ansehen kann und mir keine kosten entstehen nur weil ich mir das Haus angesehen habe.

Zur keine Zeit wurde mir gesagt das ein Notar ein Vertrag aufsetzt zumal ich auch noch ein mitspracherecht haben sollte welcher Notar meine Verträge bearbeitet.

Ich habe eine menge Unterlagen zur Ansicht erhalten diese wurden mir alle vom Berater angeboten. Diese wurden auch alle per E-Mail an mich geschickt.
Nun kamen ja recht unterschiedliche Beiträge. Der eine sagt ich muss nicht zahlen der andere sagt ich muss zahlen.

Nun noch mal zur meine Frage:
Ich habe keinen Vertrag beantragt…
Noch habe ich gesagt bekommen das dies vom Notar fertig gemach wird
Ich habe keine Info erhalten das dies kostenpflichtig ist

Wie ist jetzt die Rechtslage?

Ich kann mir nicht vorstellen das dies so richtig ist. Den wenn das so sein sollte könnten die ja mit jedem Interessenten diese Show abziehen und ne menge Geld für nix verdienen.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 05:47    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass man nicht damit rechnen kann, dass jemand eine Leistung unentgeltlich erbringt.


Hat mit Immobilien nix zu tun........aber trotzdem Lachen

Ich hab mir mal in einer privaten Zahnklinik einen Heil und Kostenplan erstellen lassen (als Privatpatient) musste ich diesen bezahlen oder nicht?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wirst du auf die Kosten hingewiesen, wenn du beim Bäcker sagst:
"3 Semmeln und 4 Brezen bitte"?

Was war jetzt der genaue Wortlaut?
Vertragsentwurf oder Mustervertrag?



MfG

Auf die Bezeichnung kommt es nicht an. Der Kaufinteressent hat davon auszugehen das Ihm alle Unterlgen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ob der Verkäufen den Vertragsentwurf nun sebst schreibt oder einen Notar damit beauftrgt ist doch seine Sache.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

In aller Regel ist es bei Grundstückskäufen so, daß der potentielle Verkäufer den Notar auswählt und ihn beauftragt. Kommt es nicht zum Vertragsabschluß, besteht nach ständiger Rechtsprechung nicht einmal ein Anspruch des Verkäufers auf Kostenerstattung der Notarkosten für den Kaufvertragsentwurf aus CIC (Verschulden bei Vertragsverhandlungen), da dies der Warnwirkung der notariellen Beurkundung bei Grundstücksgeschäften zuwiderliefe.

Ich würde also freundlich gegenüber dem Notar die Kostenrechnung zurückweisen, Beschwerde zum LG erheben und die Bausparkasse fragen, was für ein unseriöses Geschäftsgebaren sie an den Tag legt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
.......Der Notar wurde von dem Vermittler beauftragt einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Er muss nicht überprüfen, ob der Käufer seine Zustimmung gegeben hat.

Der Notar hat somit seine Arbeit erledigt und will dafür bezahlt werden.......

Die Kosten sind vom Käufer zu übernehmen, ggf. könnte er versuchen, die Kosten vom Vermittler erstattet zu bekommen. Wer den Auftrag zur Erstellung des Entwurf erteilt hat, ist für die Kostenfrage nicht relevant. Die "Beteiligten" sind kostenpflichtig also entweder Käufer oder Verkäufer.


Sorry, aber noch dieser Logik könnte ich ja einen Notar beauftragen, einen Kaufvertrag auszuarbeiten in dem z.B. CruNCC seine Villa an J_Denver für 5 Mio. verkauft. Kann dann der Notar seine Rechnung an J-Denver schicken, der von einem Kaufvertrag gar nichts ahnt, oder an CruNCC, der seine Villa ja gar nicht verkaufen will?
Ich glaube eher, daß der Notar seine Rechnung ausschliesslich an mich schicken kann, denn ich habe den Notar ja mit der Entwurfsfertigung beauftragt. Da der Notar aber nicht möchte, daß ich seine Kanzlei in Zukunft meide, wird er mich vor einer Rechnung verschonen, sondern eher mal versuchen, ob vielleicht J-Denver oder CruNCC zahlt.
MfG
Lucky
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sibbentrup
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 21
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, ich würde 70 Cent für Porto ausgeben und dem Notar mitteilen, dass ich ihm keinen Auftrag erteilt habe und somit die Rechnung nicht anerkennen könne. Er möge sich doch bitte an den Auftraggeber halten, der für mich aber unbekannt wäre.
Alles andere wäre ja eine Vermutung. Ich habe so etwas auch schon mal als Verkäufer erlebt und dem Notar die Rechnung um die Ohren gehauen.
Aber das Geld für Porto und Briefpapier und zum Briefkasten bringen würde ich zur Vermeidung von weiteren Streiterein ausgeben. Fax (1 Einheit = 10 Cent) würde denselben Effekt haben. Wäre m. E. die einfachste und schnellste Lösung. Bei weiterem Schriftverkehr würde ich mich ja immer wieder neu aufregen. Danach würde ich aber keine Briefe mehr vom Notar beantworten, der gibt schon auf. Denn er möchte vor Gericht nicht klagen.
Viel Erfolg
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

sibbentrup hat folgendes geschrieben::
würde ich aber keine Briefe mehr vom Notar beantworten, der gibt schon auf. Denn er möchte vor Gericht nicht klagen.
Viel Erfolg

Sind Sie Hellseher oder woher wissen Sie, was der Notar macht und was nicht?
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sibbentrup
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 21
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, ich bin kann Hellseher. Aber Notare haben keine Absicht, vor dem Amtsgericht um ein paar Mark zu streiten. Das schadet dem Ansehen. Da ich es schon ausprobiert habe, spreche ich aus Erfahrung. Oder haben Sie schon eine andere Erfahrung in der Hinsicht gemacht?
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