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Wie herausfinden wer in der eigenen ETW wohnt?
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Pirate
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

LaVida hat folgendes geschrieben::
pragmatiker hat folgendes geschrieben::
mal klingeln gehen, mit den nachbarn sprechen ... Mit den Augen rollen

1. keiner aufgemacht
2. einen gefragt, wusste nicht
und was nun?


Da Du wohl nicht so blö... ähm unklug sein wirst, eine ETW zu kaufen, ohne sie von innen gesehen zu haben, sehe ich nicht, wo das Problem liegt.

Entweder mit Eigentümer und Mieter einen Besichtigungstermin vereinbaren oder die Wohnung nicht kaufen. Bei einem ZV-Verfahren würde ich so lange vor der Wohnung rumlungern bzw. zu unterschiedlichen Zeiten klingeln und entsprechend des Ergebnisses mein Höchstgebot auch davon abhängig machen, was ich von der Wohnung gesehen habe.
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UG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Pirate hat folgendes geschrieben::
Da Du wohl nicht so blö... ähm unklug sein wirst, eine ETW zu kaufen, ohne sie von innen gesehen zu haben, sehe ich nicht, wo das Problem liegt.
Du glaubst gar nicht, wie viele Menschen tatsächlich so blöd sind. Smilie
Das das Wort "Kapitalanlage" im Zusammenhang mit Immobilien heutzutage immer noch auf Interessierte stößt, zeigt doch wie unbedarft manche Menschen wirklich sind.

Wenn der Verkäufer noch nicht mal klare Aussagen zu seiner Mieterin machen kann, dann wahrscheinlich erst recht nichts über Mängel, Streitigkeiten in der ETG usw.
Eine Wohnung mit einer 80-jährigen Mieterin, von der keiner nichts genaues weiß, schreit geradezu nach einer total sanierungsbedürftigen Bude.

Mein Rat: Finger weg!
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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LaVida
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 11:37    Titel: Re: Zuviel ... Antworten mit Zitat

ak hat folgendes geschrieben::
Salut
...der Ehre ...
LaVida hat folgendes geschrieben::
...
So, und nun sagt mir doch mal, wer in der Wohnung wohnt und ob der überhaupt berechtigt ist???

...für uns. Wir sind weder Hellseher für Mietvertragskonditionen noch Detekteimitarbeiter, die an der Wohnungstür herumlungern, bis sie jemanden herausgehen sehen, ihn bis zum Auto verfolgen, um eine Halteranfrage zu starten usw. Und für lau erst recht nicht.

Wenn dann in diesem Forum demnächst ein Veräußerer herumjammert, er wolle zwar verkaufen, wisse aber gar nicht, was in seiner Bude abgehe, dann sind wir ein Stück weiter Sehr glücklich

Eigentum verpflichtet nun mal.


Sehr glücklich Ideen gefallen mir.

Und vielleicht treffen wir ja noch auf den passenden Veräußerer hier Christmassmilie
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