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aus den Rücklagen 210.000,-€ (das sind die kompl. Rücklagen )
Sonderzahlungen 316.800,-€ über 3 Jahre (96x1100)
Wasserleitungen 120.000,-€ in 3 Jahren
Wasseruhren 10.000,-€
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ergibt ein Minus von 656.800 ,-€
Einzahlung Rücklagen 40.000,-€ / Jahr also 120.000,-€ in 3 Jahren
Das heißt, das alleine für die sanierung unserer Wasserleitungen die kompletten Einzahlungen in die Rücklage (2009-10-11-12 )weg sind.
Die angesparten 210.000,-€ und die Sonderzahlungen über 3 Jahre von 316.800,- gehen für die Sanierung des Gebäudes drauf! Dann kommen noch die 10.000,-€ für die Wasseruhren.
Unterm Strich haben wir 2012/2013 ca 40.000,-€ angespart alles andere ist weg.
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Wenn die Anlage aus einem Hochhaus (vermutlich) besteht könnten die 46.8oo € Rücklage für`s erste ( Kleinrep. ) ausreichen.
Bei Mehrhausanlage vermutlich nicht.
Könntest in der Vers. versuchen eine zeitliche Dehnung der Sanierung zu erreichen. Priorität je nach Sachlage.
Nein, kein Hochhaus sondern 12 Eingänge a 8 Parteien. 4 Blöcke.
Dehnung?! Die meißten können gar nicht bezahlen!!! Und das ist das Problem!
Die meißten haben am 19.03.08 der Sanierung zugestimmt. Allerdings im Eifer des Gefechts!
Bewußt wurde denen das erst als ich rum gerannt bin und den Mitbürgern!! Ich nenne sie mal so, aufgeklärt habe, das man nicht 500.000,- € ausgibt ohne das man das geringste über eine Sanierung erfährt???!!! Kein Gutachten, das kam erst nach dem man sich mit meiner Kraft Infornmiert hatte.
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
In den angegebenden Thread haste sehr gute Hinweise bekommen.
Wenn Du Seite 6 Abschnitt 1 + 2 von "meiner w w w.Seite" durchsetzen kannst, haste viel gewonnen.
Ansonsten spiel nicht den " Der gegen die Windmühlen kämpfte ".
Seite 6 / 1 Getrennte Versammlung??
Seite 6 / 2 Getrennte Versammlungen bei Mehrhausanlagen?
Tut mir Leid, damit kann ich nichts anfangen!
Habe ich irgend etwas verpaßt??
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Hallo zusammen,
Hier der Rapport!
Der nicht aufgelistete Top wurde behandelt und der Beschluß vom Mai 2008 wurde Mehrstimmig aufgehoben.
Es werden erst nur die Balkone saniert 170.000,-€ aus der Rücklage.
Die Wasserrohrsanierung geht normal weiter 30.000,-€ auch aus den Rücklagen und 90.000,-€ als einmalige Soderzahlung im Mai 2009, um anderen die Gelegenheit zum zahlen zu geben.
Gesamt 290.000,-€ !!!
Für alle zu meistern!
Ein Gutachter schaut einmal hinter die Fassade und wenn es irgend etwas gibt, was eventuel noch gemacht werden muß, wird eine neue Entscheidung durch die EGTfallen.
So muß jeder eine einmalige Zahlung von ca. 1000,-€ verkraften und wie der Teufel es will waren sich das erste mal alle einig, trotz der 24 Stimmen des Vorverwalters, und das bei 67 EGT insgesamt von 96!!
So, runter kommen, locker bleiben und ins Bett, FRÜSCHICHT!!!
MfG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Ob sie daraus gelernt haben werden wir später noch feststellen wenn es irgendwann einmal um etwas neues geht.
Ich habe aber noch eine Frage aus reiner Neugier.
Angenommen es wird irgend ein Beschluß gefaßt wobei z.B / 75 Ja / 14 Nein / 8 Enthaltungen abgestimmt haben.
Jetzt befindet sich unter den Stimmen eine Person, die weder Eigentümer ist noch eine Vollmacht hat, wäre dieser Beschluß anfechtbar? Auch wenn die Stimme als Beisspiel sich unter den Ja Stimmen befindet, die im Grunde nicht relevant wäre???
MfG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 18.12.08, 17:20 Titel:
Wohni hat folgendes geschrieben::
Einen solchen Beschluss könnte man nicht erfolgreich anfechten.
(Warum auch?)
Schließlich würde sich ohne die illegale Stimme kein anderer Eigentümerwille ergeben.
Das kann man in dieser Pauschalität nicht sagen. Eigentümerversammungen unterliegen grundsätzlich der Nichtöffentlichkeit. Fremde Personen dürfen deshalb in der Regel nicht an Eigentümerverammlungen teilnehmen. Sollte die fremde Person die Willensbildung der Eigentümerversammlung nachweislich dergestalt beeinflusst haben, dass dadurch der Beschluss zustandegekommen ist beziehungsweise nachweislich ohne deren Teilnahme der Beschluss so nicht zustandegekommen wäre, bestünden durchaus Chancen, dass dieser für ungültig erklärt würde.
Also würde eine Anfechtung nur dann eventuell Erfolg haben wenn diese eine Stimme ein Gewicht hätte die Entscheidend gewesen wäre.
Enthaltungen, Plumps da sind sie wieder, gelten bei uns als Nein-Stimmen!
Eine Beschlußfrage clever gestellt, kann dann sogar nach hinten los gehen.
Beispiel:
Darf ich diesen unerlaubten Anschluß an den Kamin in meiner Wohnung so lassen??
12 Ja - 4 Nein - 10 Enth. ergibt das ich diesen Anschluß nicht haben darf!!!
12 J / 14 Nein
Wäre die Frage:
Muß ich diesen Anschluß entfernen?
12 Ja -- 4 Nein -- 10 Enth, dann kann ich ihn lassen!!
12 Ja -- 14 Nein!!!
Bierchen? Schnäpsken? Die haben noch nicht mal Danke gesagt!
Das zum Thema wenn man sich für andere einsetzt!
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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