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Erzwungener Top wird in der ETV nicht aufgelistet!
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

@emi 10

Fast! die ca. 500.000,- sind +/- 30.000 laut Gutachter wobei ich jetzt mal zu unseren Gunsten 470.000,-€ nehme.

- 470.000,-€ Sanierung
- 120.000,-€ Wasserleitungen sanieren
- 10.000,-€ neue Wasseruhren
------------------------------------------------
- 600.000,-€ Komplett

aus den Rücklagen 210.000,-€ (das sind die kompl. Rücklagen )
Sonderzahlungen 316.800,-€ über 3 Jahre (96x1100)
Wasserleitungen 120.000,-€ in 3 Jahren
Wasseruhren 10.000,-€
---------------------------------------------------
ergibt ein Minus von 656.800 ,-€

Einzahlung Rücklagen 40.000,-€ / Jahr also 120.000,-€ in 3 Jahren
Das heißt, das alleine für die sanierung unserer Wasserleitungen die kompletten Einzahlungen in die Rücklage (2009-10-11-12 )weg sind.
Die angesparten 210.000,-€ und die Sonderzahlungen über 3 Jahre von 316.800,- gehen für die Sanierung des Gebäudes drauf! Dann kommen noch die 10.000,-€ für die Wasseruhren.

Unterm Strich haben wir 2012/2013 ca 40.000,-€ angespart alles andere ist weg.

Gruß
Dino71065
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Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Anlage aus einem Hochhaus (vermutlich) besteht könnten die 46.8oo € Rücklage für`s erste ( Kleinrep. ) ausreichen.
Bei Mehrhausanlage vermutlich nicht.
Könntest in der Vers. versuchen eine zeitliche Dehnung der Sanierung zu erreichen. Priorität je nach Sachlage.

Am 18. bitte Rapport Auf den Arm nehmen
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, kein Hochhaus sondern 12 Eingänge a 8 Parteien. 4 Blöcke.

Dehnung?! Die meißten können gar nicht bezahlen!!! Und das ist das Problem!
Die meißten haben am 19.03.08 der Sanierung zugestimmt. Allerdings im Eifer des Gefechts!
Bewußt wurde denen das erst als ich rum gerannt bin und den Mitbürgern!! Ich nenne sie mal so, aufgeklärt habe, das man nicht 500.000,- € ausgibt ohne das man das geringste über eine Sanierung erfährt???!!! Kein Gutachten, das kam erst nach dem man sich mit meiner Kraft Infornmiert hatte.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=143442&highlight=dino71065

Schau mal hier

Gruß
Dino71065
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Dino71065

In den angegebenden Thread haste sehr gute Hinweise bekommen. Ausrufezeichen
Wenn Du Seite 6 Abschnitt 1 + 2 von "meiner w w w.Seite" durchsetzen kannst, haste viel gewonnen.

Ansonsten spiel nicht den " Der gegen die Windmühlen kämpfte ". Auf den Arm nehmen
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo emi 10,

Seite 6 / 1 Getrennte Versammlung??
Seite 6 / 2 Getrennte Versammlungen bei Mehrhausanlagen?

Tut mir Leid, damit kann ich nichts anfangen!

Habe ich irgend etwas verpaßt??

Gruß
Dino71065
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

I. Teilnahme- und Stimmberechtigte

Absatz Weiterhin kann die Teilnahme....................
Absatz Ferner kann nach Auffassung....................


Bekomme die Textpassage nicht aus der pdf-Datei kopiert. Verlegen
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

OK, jetzt habe ich es verstanden!!

Vielen Dank! Winken Winken

Gruß
Dino71065
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Hier der Rapport!
Der nicht aufgelistete Top wurde behandelt und der Beschluß vom Mai 2008 wurde Mehrstimmig aufgehoben.
Es werden erst nur die Balkone saniert 170.000,-€ aus der Rücklage.
Die Wasserrohrsanierung geht normal weiter 30.000,-€ auch aus den Rücklagen und 90.000,-€ als einmalige Soderzahlung im Mai 2009, um anderen die Gelegenheit zum zahlen zu geben.
Gesamt 290.000,-€ !!!
Für alle zu meistern!
Ein Gutachter schaut einmal hinter die Fassade und wenn es irgend etwas gibt, was eventuel noch gemacht werden muß, wird eine neue Entscheidung durch die EGTfallen.
So muß jeder eine einmalige Zahlung von ca. 1000,-€ verkraften und wie der Teufel es will waren sich das erste mal alle einig, trotz der 24 Stimmen des Vorverwalters, und das bei 67 EGT insgesamt von 96!!

So, runter kommen, locker bleiben und ins Bett, FRÜSCHICHT!!!

MfG
Dino71065
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat der Nikolaus aber nachträglich noch den großen Sack aufgemacht und Knecht Ruprecht ein Paar Satz heisse Ohren verteit, oder? Sehr glücklich

Hoffendlich haben Deine Mitbürger aus dieser Sache etwas gelernt. Smilie
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo emi 10,

Ob sie daraus gelernt haben werden wir später noch feststellen wenn es irgendwann einmal um etwas neues geht.

Ich habe aber noch eine Frage aus reiner Neugier.
Angenommen es wird irgend ein Beschluß gefaßt wobei z.B / 75 Ja / 14 Nein / 8 Enthaltungen abgestimmt haben.
Jetzt befindet sich unter den Stimmen eine Person, die weder Eigentümer ist noch eine Vollmacht hat, wäre dieser Beschluß anfechtbar? Auch wenn die Stimme als Beisspiel sich unter den Ja Stimmen befindet, die im Grunde nicht relevant wäre???

MfG
Dino71065
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Einen solchen Beschluss könnte man nicht erfolgreich anfechten.
(Warum auch?)

Schließlich würde sich ohne die illegale Stimme kein anderer Eigentümerwille ergeben.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wohni hat folgendes geschrieben::
Einen solchen Beschluss könnte man nicht erfolgreich anfechten.
(Warum auch?)

Schließlich würde sich ohne die illegale Stimme kein anderer Eigentümerwille ergeben.

Das kann man in dieser Pauschalität nicht sagen. Eigentümerversammungen unterliegen grundsätzlich der Nichtöffentlichkeit. Fremde Personen dürfen deshalb in der Regel nicht an Eigentümerverammlungen teilnehmen. Sollte die fremde Person die Willensbildung der Eigentümerversammlung nachweislich dergestalt beeinflusst haben, dass dadurch der Beschluss zustandegekommen ist beziehungsweise nachweislich ohne deren Teilnahme der Beschluss so nicht zustandegekommen wäre, bestünden durchaus Chancen, dass dieser für ungültig erklärt würde.
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Mehrheitsbeschluß bedarf es immer 50+x % Ja- oder Nein-Stimmen.
Die Enthaltungen fallen unterm Tisch.( Plumps , weg waren `se ) Smilie

Bei den Abstimmungen muß man beachten, ob Kopfzahl oder Et-Anteile als Rechnungsgröße vorliegen.

Somit liegt Edelmieter mal wieder richtig. Smilie

@Dino71065
Haben denn Deine Mitbürger Dir wenigsten einen ausgegeben?; èn Bierchen oder èn Schänpsken? Sehr glücklich
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also würde eine Anfechtung nur dann eventuell Erfolg haben wenn diese eine Stimme ein Gewicht hätte die Entscheidend gewesen wäre.

Enthaltungen, Plumps da sind sie wieder, gelten bei uns als Nein-Stimmen! Winken
Eine Beschlußfrage clever gestellt, kann dann sogar nach hinten los gehen.

Beispiel:
Darf ich diesen unerlaubten Anschluß an den Kamin in meiner Wohnung so lassen??
12 Ja - 4 Nein - 10 Enth. ergibt das ich diesen Anschluß nicht haben darf!!!
12 J / 14 Nein

Wäre die Frage:
Muß ich diesen Anschluß entfernen?
12 Ja -- 4 Nein -- 10 Enth, dann kann ich ihn lassen!!
12 Ja -- 14 Nein!!!

Bierchen? Schnäpsken? Die haben noch nicht mal Danke gesagt!
Das zum Thema wenn man sich für andere einsetzt!

Gruß
Dino71065 Winken Winken Winken Winken
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Zum Mehrheitsbeschluß bedarf es immer 50+x % Ja- oder Nein-Stimmen.

So nicht richtig . Für einen einfachen Mehrheitsbeschluss reicht es aus, wenn die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen.

Enthaltungen können nur dann als Nein-Stimmen gewertet werden, wenn dies zwischen den Eigentümer so vereinbart wurde.

Beispiel: 100 Stimmberechtigte, 1 Ja-Stimme, 99 Enthaltungen = Beschluss angenommen.
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