Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rotblind, Lehre bestanden aber sinnlos
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rotblind, Lehre bestanden aber sinnlos
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
1. Wieso solten Bomben einheitlich verdrahtet sein?
Das ist doch keine Serienproduktion.


Hast du noch nie was vom Terroristenehrenkodex gehört? Winken

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Atidog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
2. Könnte jemand bitte deppengerecht für mich erklären, wie man zwei oder drei Jahre Lehre schaffen kann ohne dass sich die rotblindheit auswirkt - und danach dann ist es plötzlich relevant?

ODer habe ich das überlesen?



Also weil ich rotblind darf ich das nicht mehr machen(Elektriker usw.).

Und durch die Lehre bin ich gekommen,weil ich, wenn ich ein Problem hatte, einfach gefragt habe was ich machen muss.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Atidog hat folgendes geschrieben::
Also weil ich rotblind darf ich das nicht mehr machen(Elektriker usw.)
Und wer sagt das?

Könnte man nicht im Zweifelsfall mit Hilfe eines entsprechenden Messgerätes überprüfen wie die einzelnen Kabel belegt sind?
Muß nicht sowieso der verantwortliche Meister die Installation prüfen?
Wenn man alle anderen Farben erkennen kann, müsste doch die übriggebliebene Rot sein oder?
Könnte es sein, daß hier nach einer Begründung für eine (möglicherweise sogar gewünschte) Berufsunfähigkeit gesucht wird?
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Curl1972
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:31    Titel: fragen Antworten mit Zitat

hm, es bleibt aber keine farbe übrig.

man kann gelb, grün, rot oder blau sehen. und die mischungen aus diesen farben. hat man keine rot-zapfen, sieht man halt nur gelb und blau und grün. . und die mischungen daraus. wenn jetzt ein kabel grün erscheint, weiß man nicht, ob es wirklich grün ist oder in wirklichkeit rot (denn rot fehlt ja)..

aber was mich auch mal interessieren würde: wer hat gesagt, dass der beruf nicht mehr ausgeübt werden darf? warum wurde die rotblindheit so lange nicht erkannt, wenn sie doch angeboren ist? und wie hast du, atidog, deine prüfung geschafft? denn in der prüfung kannst du niemanden fragen, welches kabel welches ist.

danke und lg,
curl1972.

edit: eine farbe vergessen, sorry!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 23:13    Titel: Re: fragen Antworten mit Zitat

Curl1972 hat folgendes geschrieben::
wenn jetzt ein kabel grün erscheint, weiß man nicht, ob es wirklich grün ist oder in wirklichkeit rot (denn rot fehlt ja)..


Selbst ich als Nicht-Elektriker weiss, dass das "gruene" Kabel gar nicht gruen, sondern gruen-gelb gestreift ist. Slebst wenn die Farben nicht richtig erkannt werden, kann das Streifenmuster dennoch aufgrund der unterschiedlichen Grauwerte erkannt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Atidog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

wenn eine Person rotblind ist dann fallen Berufe wie Elektrike, Maler, Busfahrer, Taxifahrer, Pilot und ich glaube auch Bootsfahrer/Kapitän weg. Und wer das sagt ist der Augenarzt. Der wird sich da auf seine Vorschriften beziehen. Ausserdem sagen auch die Arbeitgeber das ich mit der Blindheit nicht eingesetzt werden kann, weil ich mich selber und andere durch lebensgefährliche Stromschläge usw. eventuell gefährden würde. Das selbe gilt auch für Maschienen die durch Überspannung kaputt gehen.

Bei der Prüfung bin ich durchgekommen, weil ich das gemacht habe was ich für richtig gehalten habe.

Nein ich will keine (möglicherweise sogar gewünschte) Berufunfähigkeit begründen, weil ich berufunfähig bin! Ich bin 22 Jahre alt und will einen anderen Beruf erlernen um leben zu können.

Danke Euch


Zuletzt bearbeitet von Atidog am 08.02.09, 23:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Atidog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 23:23    Titel: Re: fragen Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Curl1972 hat folgendes geschrieben::
wenn jetzt ein kabel grün erscheint, weiß man nicht, ob es wirklich grün ist oder in wirklichkeit rot (denn rot fehlt ja)..


Selbst ich als Nicht-Elektriker weiss, dass das "gruene" Kabel gar nicht gruen, sondern gruen-gelb gestreift ist. Slebst wenn die Farben nicht richtig erkannt werden, kann das Streifenmuster dennoch aufgrund der unterschiedlichen Grauwerte erkannt werden.


Schonmal nen kabel mit 20 adern gesehen? mit rot rosa lila usw?

Du müsste mal mit meinen Augen sehen wenn du auf Farben siehst. Aber das geht halt schlecht, weil du normalsichtig bist.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karlhaider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema:

Ich glaube, hier fehlt immernoch eine Information! Muss eine Rotblindheit zwangsläufig festgestellt werden bzw. wird laut Vorschrift immer danach geprüft, nur bei dir nicht?
Dann würde ein Versäumnis vorliegen.

Der Ausbildungsbetrieb hat da allerdings meiner Meinung nach generell keine Schuld, da er die nötigen Tests höchstens veranlasst und dessen Ergebnisse fordert - nicht jedoch prüfen muss.

Allgemein ist eine Ausbildung aber auch viel wert, da es "indirekte" Berufserfahrung beinhaltet und für viele Arbeitgeber einiges an Wert hat oder haben sollte. Selbst als Quereinsteiger sollte man es im Berufsleben leichter haben, wenn man eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
_________________
„Gib mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ich ändern kann. Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Und gib mir die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Curl1972
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 15:09    Titel: ? Antworten mit Zitat

hi,

selbst WENN das so wäre, ein optiker oder ein arbeitgeber dürfen doch gar keine arbeitsunfähigkeit feststellen, oder?

so weit ich mir mittlerweile ergoogelt habe, gilt man auch nicht automatisch als arbeitsunfähig, nur weil man z. b. taxifahrer oder busfahrer ist. denn alle verkehrszeichen können auch wahrgenommen werden, ohne farben erkennen zu können. dafür besitzen alle zeichen eine bestimmte form sowie aufschriften oder symbole.

wenn man als in irgendeiner form farbfehlsichtiger als elektriker nicht arbeiten DÜRFTE, müsste ein entsprechender test VOR beginn einer ausbildung dann nicht pflicht sein?

geh doch mal zur arge und beantrage ne umschulung. dann wirst du ja hören, ob hier wirklich eine arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

ciao,
curl.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Atidog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Curl1972:wenn man als in irgendeiner form farbfehlsichtiger als elektriker nicht arbeiten DÜRFTE, müsste ein entsprechender test VOR beginn einer ausbildung dann nicht pflicht sein?

Das hat ja auch kein Optiker gemacht sondern der Augenarzt. Der hat mir dann auch Gesagt das der Test den ich bi ihm gemacht habe, eigentlich vor der Ausbildungsaufnahme gemacht wird. Warum bei mir nicht kann er sich auch nicht vorstellen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte nicht falsch verstehen, aber fällt einem als Betroffener selbst nicht irgendwann vorher schon auf, dass eine Farbfehlsichtigkeit besteht? Wenn es doch angeboren ist... Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen...
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Bitte nicht falsch verstehen, aber fällt einem als Betroffener selbst nicht irgendwann vorher schon auf, dass eine Farbfehlsichtigkeit besteht? Wenn es doch angeboren ist... Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen...


So einfach ist das nicht, denn man weiß ja nur, wie man selbst sieht, aber nicht, wie die anderen sehen. Ich beispielsweise habe zwar keine Rotgrünblindheit, aber mir fehlt das räumliche Sehvermögen. Auch das wurde versäumt festzustellen, als ich noch ein Kind war und als man (anders als bei der Rotgrünblindheit) operativ sogar noch etwas dagegen hätte unternehmen können.

Natürlich habe ich als Kind gemerkt, dass ich etwa beim Tischtennisspielen nie mit den anderen Kindern mithalten konnte. Aber es gibt ja auch andere Dinge, die man mal besser, mal schlechter als die anderen Kinder kann, da kommt man nicht gleich auf den Gedanken einer Fehlsichtigkeit. Ich habe dann irgendwann beim Tischtennisspielen nicht mehr mitgemacht. Erst viele Jahre später, als die Fehllsichtigkeit ärztlich festgestellt wurde, ist mir der Zusammenhang klar geworden.

Zum Glück habe ich einen Berufsweg eingeschlagen, für den das räumliche Sehvermögen keine Rolle spielt. Aber ich kann mir schon vorstellen, wie das vielleicht bei Atidog verlaufen ist. Im Alltag entwickelt man unbewusste Ausweichstrategien, irgendwie kommt man da schon zurecht. Man rutscht dann dummerweise gerade in die Berufsausbildung hinein, für die man nicht hätte zugelassen werden sollen. Irgendwie schlägt man sich durch, teils mit Glück, teils mit doppelter Aufmerksamkeit, und macht seinen Abschluss. Man hat dann zwar das Papier, dennoch sind die Einstellungschancen erheblich reduziert, weil einem von der Eignung her eben eine wichtige Eigenschaft fehlt.

Ich halte daher die Ausgangsfrage von Atidog für völlig berechtigt, auch wenn ich sie spontan nicht beantworten kann.

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hierzu müsste geprüft werden, ob die Rotblindheit überhaupt von der Untersuchung erfasst ist. So wie ich § 32 / § 37 JArbschG lese, soll die Untersuchung nur die körperliche Eignung des Jugendlichen feststellen; sie ist also auf den Entwicklungsstand als Jugendlicher bezogen. Erwachsene werden nicht untersucht. Im Ergebnis soll nur geprüft werden, ob der Jugendliche aufgrund seines Alters schon für den Beruf geeignet ist.

Zu prüfen wäre nun ob, eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht und dieser Fall davon erfasst ist, zumal man hier ohne Verschulden keine Kenntnis von dem körperlichen Mangel hatte als der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Behinderte dürfen wegen Ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Es werden sich sicherlich fachbezogene berufliche Möglichkeiten finden lassen, bei denen die Farbsehfähigkeit nicht entscheidend ist.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Behinderte dürfen wegen Ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden.


So allgemein formuliert ist das nicht zutreffend. Blinden (um nur ein Beispiel zu nennen) darf sehr wohl die Ausübung des Berufs eines Flugzeugpiloten versagt werden.

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Bitte nicht falsch verstehen, aber fällt einem als Betroffener selbst nicht irgendwann vorher schon auf, dass eine Farbfehlsichtigkeit besteht? Wenn es doch angeboren ist... Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen...


So einfach ist das nicht, denn man weiß ja nur, wie man selbst sieht, aber nicht, wie die anderen sehen. Ich beispielsweise habe zwar keine Rotgrünblindheit, aber mir fehlt das räumliche Sehvermögen. Auch das wurde versäumt festzustellen, als ich noch ein Kind war und als man (anders als bei der Rotgrünblindheit) operativ sogar noch etwas dagegen hätte unternehmen können.

Natürlich habe ich als Kind gemerkt, dass ich etwa beim Tischtennisspielen nie mit den anderen Kindern mithalten konnte. Aber es gibt ja auch andere Dinge, die man mal besser, mal schlechter als die anderen Kinder kann, da kommt man nicht gleich auf den Gedanken einer Fehlsichtigkeit. Ich habe dann irgendwann beim Tischtennisspielen nicht mehr mitgemacht. Erst viele Jahre später, als die Fehllsichtigkeit ärztlich festgestellt wurde, ist mir der Zusammenhang klar geworden.

Zum Glück habe ich einen Berufsweg eingeschlagen, für den das räumliche Sehvermögen keine Rolle spielt. Aber ich kann mir schon vorstellen, wie das vielleicht bei Atidog verlaufen ist. Im Alltag entwickelt man unbewusste Ausweichstrategien, irgendwie kommt man da schon zurecht. Man rutscht dann dummerweise gerade in die Berufsausbildung hinein, für die man nicht hätte zugelassen werden sollen. Irgendwie schlägt man sich durch, teils mit Glück, teils mit doppelter Aufmerksamkeit, und macht seinen Abschluss. Man hat dann zwar das Papier, dennoch sind die Einstellungschancen erheblich reduziert, weil einem von der Eignung her eben eine wichtige Eigenschaft fehlt.

Ich halte daher die Ausgangsfrage von Atidog für völlig berechtigt, auch wenn ich sie spontan nicht beantworten kann.

Gruß,
moro


Genau deswegen habe ich nachgefragt. Für jemanden ohne festgestellte ab Geburt vorhandene Fehlsichtigkeit ist es halt schwer sich das ganze vorzustellen. Aber so klingt das natürlich plausibel. Doch gerade bei Rotblindheit finde ich es dennoch seltsam. Immerhin wird man schon in frühen Jahren mit der Farbe Rot konfrontiert.

Die Möglichkeit den Beruf weiter auszuüben sollte es aber trotzdem geben. Klar ist es bei einem 20 adrigen Kabel (oder Leitung) nicht gerade einfach bei verschiedenen Farbcodierungen mit Rotmischungen richtig zu liegen, aber unmöglich sollte es nicht sein.

Bin mal gespannt, wie das weitergeht. Auf jeden Fall hoffe ich für Atidog, dass alles irgendwie klappt.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)


Zuletzt bearbeitet von Versicherungsmensch am 10.02.09, 13:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.