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Wenn ich mich nicht irre, hat vector gefragt was wäre, wenn der Kunde OHNE Objekt-Nachweis eins Maklers auf dieses Objekt aufmerksam geworden wäre und ob DANN eine Maklerprovision fällig werden würde.
Ich meine, nein. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 09.02.09, 20:35 Titel:
Lucky hat folgendes geschrieben::
Ich darf den Herrn Professor Schwerdtner, den wohl bedeutendsten Kenner des Maklerrechts zitieren
Sie dürfen. Aber Sie müssen eine Quelle nennen - bitte nachholen!
Lucky hat folgendes geschrieben::
der diese Frage (...) diskutiert hat
Ich weiß nicht, was da diskutiert wurde. Die Frage, um die es hier geht, wird in dem Zitat jedenfalls nicht behandelt.
Und in übrigen ist das eine der seltenen Fälle, in denen ich SLash uneingeschränkt zustimme. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn ich mich nicht irre, hat vector gefragt was wäre, wenn der Kunde OHNE Objekt-Nachweis eins Maklers auf dieses Objekt aufmerksam geworden wäre und ob DANN eine Maklerprovision fällig werden würde.
Ich meine, nein.
Selbstverständlich nicht. Zumindest nicht vom Mieter.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
.....Sie dürfen. Aber Sie müssen eine Quelle nennen - bitte nachholen!
Hab ich doch genannt. Guckst Du hier: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo110501a.html
Autor: Dr. Peter Breiholdt, veröffentlicht am 11.05.2001
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
...... mal eine grundsätzliche Frage:
Was ist wenn einer über andere Wege (z:b: Mundpropaganda) von einem Mietobjekt erfährt und sich direkt an einen Vermieter wendet? Gehen wir sogar von einem Fall aus wo der Interessent gar nicht weiss dass ein Makler das Objekt betreut und der Vermieter dies dem Interessent auch nicht sagt.
Wenn nun Vermieter und Interessent einen Mietvertrag schliessen was ist dann mit dem Makler? Hat der dann irgendwelche Ansprüche?
Es kommt wohl auch darauf an, wie die genannte "Mundproganda" gelaufen ist. Nehmen wir mal an, der Makler weist das Mietobjekt einem Interessenten A nach.
A gefällt das Angebot nicht, aber er erzählt seinem Kumpel (Interessent B) davon. Damit könnte A gegen die AGB des Maklers verstossen haben, denn üblicherweise enthält ein Nachweistext den Hinweis, daß die Information nicht an Dritte weitergegeben werden darf, widrigenfalls entsteht Schadenersatzpflicht in Höhe der Maklerprovision.
Falls der Makler diese Informationsweitergabe des A an B beweisen kann, könnte er von A also Schadenersatz einfordern. In der Praxis wird dies aber einem Makler wohl extrem selten gelingen. Ich wollte den Sachverhalt nur der Vollständigkeit halber in die Diskussion mit einbringen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Dann mal ganz doof gefragt, was ist denn bei diesen Verträgen "normal"?
Keine Ahnung. Aber selbst wenn ich das wüßte, wüßte ich immer noch nicht, was in dem Vertrag steht, den dieser Makler und dieser VM abgeschlossen haben.
vektor hat folgendes geschrieben::
Da gibts doch bestimmt Standardverträge.
Wahrscheinlich. Und auch hier: siehe oben.
Wenn es ein mündlicher Vertrag ist, steht da nix drin. Im Streitfall käme es dann wohl doch drauf an was üblich ist.
Gerade Makler die nach jedem Auftrag "geiern" werden mit einem potienziellen Eigentümer/Auftraggeber wohl kaum einen Alleinvermarktungsvertrag abschliessen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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