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Hm, da sind doch einige rechtlich brauchbare Antworten dabei.
Der Mieter kann der Modernisierung widersprechen wenn dies eine unzumutbare Härte für ihn darstellt. Eine solche Härte ist hier nicht zu erkennen. Möbelrücken wird der Mieter in Kauf nehmen müssen, das ist jedenfalls keine Begründung für eine unzumutbare Härte. Auch ein fehlender Heizkörper ist erstmal keine unzumutbare Härte, zumal der VM den Heizkörper an einer anderen Stelle installieren will. Ob das jetzt bautechnisch die beste Stelle ist oder nicht, spielt in dem Fall keine Rolle.
ich habe das gefühl, dass das hier zu einem Kreisgespräch ausartet.
@jenny,
wenn Sie hier keine brauchbaren Antworten erhalten haben, dann liegt das einzig und allein an Ihnen. Die antworten sind doch offensichtlich nur deshalb nicht brauchbar, weil sie ihren Vorstellungen nicht entsprechen.
Was soll man denn bei Möbelrücken umfangreicher denken?
Puh, mal gut, daß ich mich hier rausgehalten habe .
Si tacuisses philosophus mansisses !
oder
Quod licet jovi non licet bovi ? _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.02.09, 01:22 Titel:
JennyP hat folgendes geschrieben::
zu den ersten Punkten will ich gar nicht mehr antworten, da ich sehe, dass Ihnen da technische Kenntnisse in hohem Maße fehlen.
So wird es sein. Allerdings brauche ich weder technische Kenntnisse, um mich zu erinnern, wo in der von mir genannten Wohnung die Heizkörper waren, noch um an einem saukalten Wintertag die Heizung aufzudrehen und ein Thermometer in der Raummitte zu plazieren.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Wo wollen Sie denn das Mobiliar hinstellen, dass bereits an ALLEN Wänden aufgestellt ist???
Oh, tut mir leid, mein Fehler, die Information hatte ich in Ihren bisherigen Beiträgen übersehen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Denken Sie doch mal umfangreicher.
Wie schon bei andere Gelegenheit erwähnt: seitdem ich Nichtraucher bin, muß ich leider zwangsläufig umfangreicher denken!
JennyP hat folgendes geschrieben::
Das hat mit Wunschantworten rein gar nichts zu tun.
Das sagen alle, die nicht ihre Wunschantworten bekommen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Ich kann aus den oben gegebenen Antworten keine einzige brauchbare - brauchbar im Sinne von rechtlich brauchbar - entnehmen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Für die Nutzung dieses Wortes entschuldige ich mich schon mal im Voraus.
Kein Problem. Jeder blamiert sich so gut er kann. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 12.02.09, 10:50 Titel: Re: Modernisierung durch Balkon = keine Heizung! + Mietkürzu
Nochmal auf ihre Eingangsfragen zurück zukommen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Vermieter A will Balkone anbauen und dann die Miete erhöhen.
Die Umbauarbeiten kann er durchführen und von den Kosten die auf die Wohnung anfallen die Miete um 11% erhöhen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Durch den Anbau der Balkone müssen die Heizungen im Flur abgebaut werden. Es ist auch nicht vorgesehen diese neu zu installieren.
d.h. im Flur ist keine Heizung mehr.
Kann er auch, da der Flur durch die anderen Räumen mitgeheizt werden kann.
JennyP hat folgendes geschrieben::
1- Darf der Vermieter einfach die Heizung deinstallieren?
JA
JennyP hat folgendes geschrieben::
2- Darf der Vermieter die Heizung als Ersatz an die inneren Wände montieren?
Damit ich dies jetzt auch nicht falsch verstehe, sind damit die Flurwände gemeint ? Wenn ja, auch das kann er. Nur dann wäre es keine wie geschrieben Deinstallation sondern nur ein versetzen der Heizkörper und der Flur wäre weiter beheizt
Das würde sich aber mit den Fragen im Vorfeld widersprechen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
3- Darf Mieter B während der Renovierungsarbeiten die Miete kürzen aufgrund von Staub, Lärm etc.?
Ja das kann man, nur sollte dies mit einem Anwalt durchgeführt werden damit keine Fehler unterlaufen und der Schuss nach hinten losgeht.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Info: Vermieter A hat darauf hingewiesen, dass etwaige Schönheitsreperaturen, die durch den Anbau der Balkone entstehen könnten bzw. die man selber nicht übernehmen möchte, durch eine Firma in Auftrag gegeben werden können. Hierdurch jedoch sich die Kosten für die neue Miete erhöhen würden.
Der Vermieter ist verpflichtet alle Arbeiten zu verrichten oder die Kosten zu tragen.
Da die Schönheitsreparaturen die wegen dem Umbau anfallen zu den Kosten des Umbaus gerechnet werden und somit in die 11% fallen kann dafür keine weitere Mieterhöhung angesetzt werden. Mehr darüber kann und wird dem Mieter der Anwalt sagen der zur Mietminderung beauftragt wird.
Also auf zum Anwalt und sich dort weiter fachgerecht beraten lassen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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