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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 19.02.09, 09:11 Titel: |
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Ja ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma und die schicken mich halt immer zu Kunden.
Den besagten Tag hatte ich einen neuen einsatz beim einem neuen Kunden und hatte noch keine Telefonnummer oder sowas um mich bei dem abzumelden also habe ich mich nur bei meiner Firma gemeldet! Die meldung erfolgt rechtzeitig und der Krankenschein ist auch 100%ig da angekommen, da der von einem Mitbewohner von mir hingebracht wurde! |
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Günni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 1232
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Verfasst am: 19.02.09, 12:57 Titel: |
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basti21jdel hat folgendes geschrieben:: | Ja ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma und die schicken mich halt immer zu Kunden.
Den besagten Tag hatte ich einen neuen einsatz beim einem neuen Kunden und hatte noch keine Telefonnummer oder sowas um mich bei dem abzumelden also habe ich mich nur bei meiner Firma gemeldet! Die meldung erfolgt rechtzeitig und der Krankenschein ist auch 100%ig da angekommen, da der von einem Mitbewohner von mir hingebracht wurde! |
Na, das schreibst du dann mal sinngemäß in die Gegendarstellung.
Falls du zm Krankheitszeitpunkt bei deinem Sklavenhalter schon länger als 4 Wochen beschäftigt warst, hast du einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sollte sich dein Sklavenhalter trotzdem erdreisten, die Fehlzeiten vom Lohn zu kürzen oder als Minusstunden im Arbeitszeitkonto zu führen, hilft eine Klage vor dem Arbeitsgericht. _________________ mfg
Günni |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 19.02.09, 13:55 Titel: |
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Günni hat folgendes geschrieben:: | Na, das schreibst du dann mal sinngemäß in die Gegendarstellung. |
Dies ist mal wieder ein typisches Beispiel wehalb es in diesem Forum nicht erlaubt ist Ratschlaege zu geben.
Eigentlich solltest du das als langjaehriger User wissen.
Zum Thema: es ist in den meisten Faellen besser, auf eine ungerechtfertigte Abmahnung gar nicht zu reagieren, dann kann man naemlich auch kein Eigentor schiessen indem man irgendeine Verfehlung zugibt. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 19.02.09, 21:56 Titel: |
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Und wie schaut das aus, wenn er später - zu Recht - wegen der gleichen Sache abgemahnt wird? Dann ist aus der personalakte ersichtlich, dass er sich diese Verfehlung wiederholt geleistet hat und begründet damit möglicherweise eine Kündigung.
Was ist so verkehrt daran, eine Stellungnahme zur Abmahnung zu schreiben (die ebenfalls in die Personalakte muss)? |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 19.02.09, 22:22 Titel: |
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Eine Abmahnung auch noch Jahre spaeter - naemlich vor dem Arbeitsgericht, falls es soweit kommt, angegriffen werden. Falls der AG bei einer weiteren Verfehlung erneut eine Abmahnung ausspricht, kann wegen dieses Fehlverhaltens keine Kuendigung mehr erfolgen, der Grund ist sozusagen verbraucht.
Weshalb man nicht locker eine Gegendarstellung schreiben sollte?
Nun, zum einen kann eine Abmahnung auch noch Jahre spaeter, zum Beispiel im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Prozesses, angegriffen werden. Nur ist dann viel Zeit vergangen und die Abmahnung moeglicherweise laengst nicht mehr bedeutsam.
Ausserdem tendieren viele AN dazu, in einer Abmahnung ein Fehlverhalten zu bestaetigen, z.B. indem sie widersprechen, die Verspaetung sei 10 Minuten an den drei genannten Tagen gewesen, es seien doch nur einmal 10 und in den anderen beiden Faellen 5 und 8 Minuten gewesen. Knieschuss.
Und moeglicherweise sieht der AG ein, dass die Abmahnung nicht ganz richtig war - und schiebt eine neue, viel schoenere nach. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 20.02.09, 13:22 Titel: |
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Fällt es nicht ungemein schwer, nach längerer Zeit die Unrichtigkeit / Haltlosigkeit einer niemals widersprochenen Abmahnung zu beweisen?
Bezüglich der Gefahr, eine Abmahnung durch Stellungnahme inhaltlich zu bestätigen: Verstehe ich, das Problem. Nur speziell in diesem Falle kann ich eine solche Gefahr nicht erkennen. Arbeitsunfähig und die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitgeteilt.
Zumal der Arbeitgeber einen idR. die Abzeichnung der Abmahnung zur Bestätigung der kenntnisnahme abnötigt.
Mir erscheint eine unwidersprochene, unrichtige Abmahnung problematischer, als eine etwaige Verhaspelung bei einer Stellungnahme. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 20.02.09, 13:32 Titel: |
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Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | Fällt es nicht ungemein schwer, nach längerer Zeit die Unrichtigkeit / Haltlosigkeit einer niemals widersprochenen Abmahnung zu beweisen?
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Erst muss der Arbeitgeber in einem evtl. Prozess die erste Abmahnung darlegen und beweisen. Sofern diese nicht bereits unabhängig von der Richtigkeit, dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen ist. S. Dummerchen´s Beitrag.
Zitat: | Zumal der Arbeitgeber einen idR. die Abzeichnung der Abmahnung zur Bestätigung der kenntnisnahme abnötigt.
Mir erscheint eine unwidersprochene, unrichtige Abmahnung problematischer, als eine etwaige Verhaspelung bei einer Stellungnahme |
Dieses handeln ist für den AN unschädlich man nimmt nur Kenntnis von der Abmahnung. Es wird nicht die Richtigkeit der Abmahnung bestätigt. Dieses kann aber eben durch ungeschicktes formulieren der Stellungnahme passieren s. Dummerchen... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 20.02.09, 13:36 Titel: |
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Im vorliegenden Fall geht es ja nicht nur um die Abmahnung. Der Arbeitgeber will auch das Entgelt kürzen. Ich persönlich würde in so einem Fall nicht still sitzen. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 20.02.09, 13:42 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Im vorliegenden Fall geht es ja nicht nur um die Abmahnung. Der Arbeitgeber will auch das Entgelt kürzen. Ich persönlich würde in so einem Fall nicht still sitzen. |
Die Entgeltfortzahlung ist beim vorliegen einer AU kein Thema und hängt nicht von der Abmahnung ab. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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aurorashmi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 489
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Verfasst am: 20.02.09, 13:54 Titel: |
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mir ist auch nicht klar, wieso das problem nicht einfach so gelöst wird:
AG fragen, ob er AU nicht bekommen hat.
falls AU vorliegt: sache erledigt
falls nein, kann man die AU vom arzt nocheinmal in kopie nachreichen.
dann auch: sache erledigt. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 21.02.09, 02:18 Titel: |
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aurorashmi hat folgendes geschrieben:: | mir ist auch nicht klar, wieso das problem nicht einfach so gelöst wird:
AG fragen, ob er AU nicht bekommen hat.
falls AU vorliegt: sache erledigt
falls nein, kann man die AU vom arzt nocheinmal in kopie nachreichen.
dann auch: sache erledigt. |
Exakt.
Entweder es ist genau dieses banale Problem oder bei de Rückfrage kommt zumindest heraus, was sonst hienter dem Ganzen steckt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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