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Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung trotz Krankheit
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma und die schicken mich halt immer zu Kunden.
Den besagten Tag hatte ich einen neuen einsatz beim einem neuen Kunden und hatte noch keine Telefonnummer oder sowas um mich bei dem abzumelden also habe ich mich nur bei meiner Firma gemeldet! Die meldung erfolgt rechtzeitig und der Krankenschein ist auch 100%ig da angekommen, da der von einem Mitbewohner von mir hingebracht wurde!
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

basti21jdel hat folgendes geschrieben::
Ja ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma und die schicken mich halt immer zu Kunden.
Den besagten Tag hatte ich einen neuen einsatz beim einem neuen Kunden und hatte noch keine Telefonnummer oder sowas um mich bei dem abzumelden also habe ich mich nur bei meiner Firma gemeldet! Die meldung erfolgt rechtzeitig und der Krankenschein ist auch 100%ig da angekommen, da der von einem Mitbewohner von mir hingebracht wurde!


Na, das schreibst du dann mal sinngemäß in die Gegendarstellung.

Falls du zm Krankheitszeitpunkt bei deinem Sklavenhalter schon länger als 4 Wochen beschäftigt warst, hast du einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sollte sich dein Sklavenhalter trotzdem erdreisten, die Fehlzeiten vom Lohn zu kürzen oder als Minusstunden im Arbeitszeitkonto zu führen, hilft eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
_________________
mfg


Günni
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Na, das schreibst du dann mal sinngemäß in die Gegendarstellung.


Dies ist mal wieder ein typisches Beispiel wehalb es in diesem Forum nicht erlaubt ist Ratschlaege zu geben.

Eigentlich solltest du das als langjaehriger User wissen. Böse

Zum Thema: es ist in den meisten Faellen besser, auf eine ungerechtfertigte Abmahnung gar nicht zu reagieren, dann kann man naemlich auch kein Eigentor schiessen indem man irgendeine Verfehlung zugibt.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie schaut das aus, wenn er später - zu Recht - wegen der gleichen Sache abgemahnt wird? Dann ist aus der personalakte ersichtlich, dass er sich diese Verfehlung wiederholt geleistet hat und begründet damit möglicherweise eine Kündigung.

Was ist so verkehrt daran, eine Stellungnahme zur Abmahnung zu schreiben (die ebenfalls in die Personalakte muss)?
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Abmahnung auch noch Jahre spaeter - naemlich vor dem Arbeitsgericht, falls es soweit kommt, angegriffen werden. Falls der AG bei einer weiteren Verfehlung erneut eine Abmahnung ausspricht, kann wegen dieses Fehlverhaltens keine Kuendigung mehr erfolgen, der Grund ist sozusagen verbraucht.

Weshalb man nicht locker eine Gegendarstellung schreiben sollte?
Nun, zum einen kann eine Abmahnung auch noch Jahre spaeter, zum Beispiel im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Prozesses, angegriffen werden. Nur ist dann viel Zeit vergangen und die Abmahnung moeglicherweise laengst nicht mehr bedeutsam.
Ausserdem tendieren viele AN dazu, in einer Abmahnung ein Fehlverhalten zu bestaetigen, z.B. indem sie widersprechen, die Verspaetung sei 10 Minuten an den drei genannten Tagen gewesen, es seien doch nur einmal 10 und in den anderen beiden Faellen 5 und 8 Minuten gewesen. Knieschuss.
Und moeglicherweise sieht der AG ein, dass die Abmahnung nicht ganz richtig war - und schiebt eine neue, viel schoenere nach.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Fällt es nicht ungemein schwer, nach längerer Zeit die Unrichtigkeit / Haltlosigkeit einer niemals widersprochenen Abmahnung zu beweisen?
Bezüglich der Gefahr, eine Abmahnung durch Stellungnahme inhaltlich zu bestätigen: Verstehe ich, das Problem. Nur speziell in diesem Falle kann ich eine solche Gefahr nicht erkennen. Arbeitsunfähig und die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitgeteilt.

Zumal der Arbeitgeber einen idR. die Abzeichnung der Abmahnung zur Bestätigung der kenntnisnahme abnötigt.
Mir erscheint eine unwidersprochene, unrichtige Abmahnung problematischer, als eine etwaige Verhaspelung bei einer Stellungnahme.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Fällt es nicht ungemein schwer, nach längerer Zeit die Unrichtigkeit / Haltlosigkeit einer niemals widersprochenen Abmahnung zu beweisen?

Erst muss der Arbeitgeber in einem evtl. Prozess die erste Abmahnung darlegen und beweisen. Sofern diese nicht bereits unabhängig von der Richtigkeit, dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen ist. S. Dummerchen´s Beitrag.

Zitat:
Zumal der Arbeitgeber einen idR. die Abzeichnung der Abmahnung zur Bestätigung der kenntnisnahme abnötigt.
Mir erscheint eine unwidersprochene, unrichtige Abmahnung problematischer, als eine etwaige Verhaspelung bei einer Stellungnahme

Dieses handeln ist für den AN unschädlich man nimmt nur Kenntnis von der Abmahnung. Es wird nicht die Richtigkeit der Abmahnung bestätigt. Dieses kann aber eben durch ungeschicktes formulieren der Stellungnahme passieren s. Dummerchen...
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Im vorliegenden Fall geht es ja nicht nur um die Abmahnung. Der Arbeitgeber will auch das Entgelt kürzen. Ich persönlich würde in so einem Fall nicht still sitzen.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

rettich hat folgendes geschrieben::
Im vorliegenden Fall geht es ja nicht nur um die Abmahnung. Der Arbeitgeber will auch das Entgelt kürzen. Ich persönlich würde in so einem Fall nicht still sitzen.

Die Entgeltfortzahlung ist beim vorliegen einer AU kein Thema und hängt nicht von der Abmahnung ab.
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aurorashmi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

mir ist auch nicht klar, wieso das problem nicht einfach so gelöst wird: Frage

AG fragen, ob er AU nicht bekommen hat.
falls AU vorliegt: sache erledigt

falls nein, kann man die AU vom arzt nocheinmal in kopie nachreichen.
dann auch: sache erledigt.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

aurorashmi hat folgendes geschrieben::
mir ist auch nicht klar, wieso das problem nicht einfach so gelöst wird: Frage

AG fragen, ob er AU nicht bekommen hat.
falls AU vorliegt: sache erledigt

falls nein, kann man die AU vom arzt nocheinmal in kopie nachreichen.
dann auch: sache erledigt.


Exakt.

Entweder es ist genau dieses banale Problem oder bei de Rückfrage kommt zumindest heraus, was sonst hienter dem Ganzen steckt.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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