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Wo anders aufhalten trotz hartz4
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wiso reicht das nicht , und wenn ich bei jemand anderen tagelang bin is das dann okay?
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:49    Titel: Re: Kann ins Auge gehen... Antworten mit Zitat

Morlock hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich gilt: wer sich ohne Zustimmung seines persönlichen Ansprechpartners bei der örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft außerhalb der zeit- und ortsnahen Bereichs seines Wohnortes aufhält, hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II. Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Abwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die persönlichen Ansprechpartner prüfen, ob die Genehmigung der beruflichen Eingliederung entgegensteht. Der Hilfebedürftige muss also seinen persönlichen Ansprechpartner für den Urlaub um Erlaubnis bitten. Lehnt der persönlichen Ansprechpartner die Zustimmung für die Abwesenheit des Hilfebedürftigen ab und fährt dieser dennoch, so wird er in der Weise sanktioniert, dass ihm sein Leistungsbezug gestrichen wird.


Da stand doch schon alles wichtige. Mehr braucht man nicht zu wissen. Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, was noch zum zeit- und ortsnahen Bereich der Wohnung (also eigene, nicht Freundin) gehört - das sollte das zuständige Amt aber beantworten können.
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

ahso
aber ich nehme meine termin wahr etc weil ich ja weis wann die sind etc
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Termine für das kurzfristig einberaumte Vorstellungsgespräch kennen Sie bestimmt auch schon?
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Jella
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sie wissen, dass die Behörden auch Wohnungsbegehungen machen? Wo Mitarbeiter der Arge die Hartz 4ler besuchen, und nachsehen ob Sie da sind...

Die vielleicht auch mal nen Nachbarn fargen: Hat die Frau öfters Besuch von einem Herrn?

Oder wenn Sie und Ihre Partnerin zusammen einkaufen gehen und Ihr Sachbearbeiter sieht Sie gemeinsam an der Kasse stehen?

Fakt ist soweit ich weiß, sobald Sie mehr als die Hälfte Ihrer Zeit bei der Freundin verbringen, kann man es als Eheähnliche Gemeinschaft ansehen. Wenn Sie bisher nicht erwischt worden sind, hatten Sie viel Glück.

Fordern Sie es nicht weiter heraus, sondern ziehen sie ehrlich zusammen oder kommen Sie wirklich nur als "Besuch" zu ihr. Alles andere ist unehrlich und Betrug am Staat.

Viele Grüße
Jella
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Das is mir alles bewusst das habe ich auch versucht zu erklären aber irgendwie kommt es bei der nicht an das sagen mir auch mehrere vorallen weil wir 2 gemeinse kinder haben.
ehrlich gesagt habe ich keine lust , auf stress den kannich derzeit echt vermeiden wäre auch besser so.
Und übe rkurzfristige Termine weis ich nicht bescheid
ich werde heute die klüren packen und auch gehen
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catwoman111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Jella hat folgendes geschrieben::
Sie wissen, dass die Behörden auch Wohnungsbegehungen machen? Wo Mitarbeiter der Arge die Hartz 4ler besuchen, und nachsehen ob Sie da sind...

Wohnungsbegehung kann man ablehnen, man muß auch nicht ständig zuhause sein. Auch wenn man wiederholt nicht zuhause angetroffen ist, ist das nicht relevant

Die vielleicht auch mal nen Nachbarn fargen: Hat die Frau öfters Besuch von einem Herrn?

ist nicht erlaubt, das kann böse nach hinten losgehen

Oder wenn Sie und Ihre Partnerin zusammen einkaufen gehen und Ihr Sachbearbeiter sieht Sie gemeinsam an der Kasse stehen?

ist auch ziemlich weit hergeholt

Fakt ist soweit ich weiß, sobald Sie mehr als die Hälfte Ihrer Zeit bei der Freundin verbringen, kann man es als Eheähnliche Gemeinschaft ansehen. Wenn Sie bisher nicht erwischt worden sind, hatten Sie viel Glück.

Fordern Sie es nicht weiter heraus, sondern ziehen sie ehrlich zusammen oder kommen Sie wirklich nur als "Besuch" zu ihr. Alles andere ist unehrlich und Betrug am Staat.

das kann ich nur unterstützen, da es in dieser Konstellation um Sozialbetrug handelt

Viele Grüße
Jella
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gut
Danke für die infos ich werde dies berücjksichtigen bzw besser machen undmich mit der arge in verbindung setze ob die mir das genehmigen
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