Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.02.09, 16:49 Titel: Re: Kann ins Auge gehen...
Morlock hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich gilt: wer sich ohne Zustimmung seines persönlichen Ansprechpartners bei der örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft außerhalb der zeit- und ortsnahen Bereichs seines Wohnortes aufhält, hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II. Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Abwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die persönlichen Ansprechpartner prüfen, ob die Genehmigung der beruflichen Eingliederung entgegensteht. Der Hilfebedürftige muss also seinen persönlichen Ansprechpartner für den Urlaub um Erlaubnis bitten. Lehnt der persönlichen Ansprechpartner die Zustimmung für die Abwesenheit des Hilfebedürftigen ab und fährt dieser dennoch, so wird er in der Weise sanktioniert, dass ihm sein Leistungsbezug gestrichen wird.
Da stand doch schon alles wichtige. Mehr braucht man nicht zu wissen. Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, was noch zum zeit- und ortsnahen Bereich der Wohnung (also eigene, nicht Freundin) gehört - das sollte das zuständige Amt aber beantworten können.
Sie wissen, dass die Behörden auch Wohnungsbegehungen machen? Wo Mitarbeiter der Arge die Hartz 4ler besuchen, und nachsehen ob Sie da sind...
Die vielleicht auch mal nen Nachbarn fargen: Hat die Frau öfters Besuch von einem Herrn?
Oder wenn Sie und Ihre Partnerin zusammen einkaufen gehen und Ihr Sachbearbeiter sieht Sie gemeinsam an der Kasse stehen?
Fakt ist soweit ich weiß, sobald Sie mehr als die Hälfte Ihrer Zeit bei der Freundin verbringen, kann man es als Eheähnliche Gemeinschaft ansehen. Wenn Sie bisher nicht erwischt worden sind, hatten Sie viel Glück.
Fordern Sie es nicht weiter heraus, sondern ziehen sie ehrlich zusammen oder kommen Sie wirklich nur als "Besuch" zu ihr. Alles andere ist unehrlich und Betrug am Staat.
Viele Grüße
Jella _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Das is mir alles bewusst das habe ich auch versucht zu erklären aber irgendwie kommt es bei der nicht an das sagen mir auch mehrere vorallen weil wir 2 gemeinse kinder haben.
ehrlich gesagt habe ich keine lust , auf stress den kannich derzeit echt vermeiden wäre auch besser so.
Und übe rkurzfristige Termine weis ich nicht bescheid
ich werde heute die klüren packen und auch gehen
Sie wissen, dass die Behörden auch Wohnungsbegehungen machen? Wo Mitarbeiter der Arge die Hartz 4ler besuchen, und nachsehen ob Sie da sind...
Wohnungsbegehung kann man ablehnen, man muß auch nicht ständig zuhause sein. Auch wenn man wiederholt nicht zuhause angetroffen ist, ist das nicht relevant
Die vielleicht auch mal nen Nachbarn fargen: Hat die Frau öfters Besuch von einem Herrn?
ist nicht erlaubt, das kann böse nach hinten losgehen
Oder wenn Sie und Ihre Partnerin zusammen einkaufen gehen und Ihr Sachbearbeiter sieht Sie gemeinsam an der Kasse stehen?
ist auch ziemlich weit hergeholt
Fakt ist soweit ich weiß, sobald Sie mehr als die Hälfte Ihrer Zeit bei der Freundin verbringen, kann man es als Eheähnliche Gemeinschaft ansehen. Wenn Sie bisher nicht erwischt worden sind, hatten Sie viel Glück.
Fordern Sie es nicht weiter heraus, sondern ziehen sie ehrlich zusammen oder kommen Sie wirklich nur als "Besuch" zu ihr. Alles andere ist unehrlich und Betrug am Staat.
das kann ich nur unterstützen, da es in dieser Konstellation um Sozialbetrug handelt
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.