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Nicht ganz. Erst muss geprüft werden, ob der Vermieter berechtigt war, die ihm zur Verfügung gestellte Gehaltsabrechnung überhaupt an Dritte - denn dies ist der Arbeitgeber des potentiellen Mieters im Verhältnis zu seinem potentiellen Vermieter - weitergeben durfte. Den ersten Verstoß gegen Regeln des Datenschutzes hätte also der Vermieter begangen.
Diese Prüfung hat stattgefunden. Von Seiten des Vermieters. Niemand hier, konnte bisher das Gegenteil beweisen. Die Behauptung eines Verstoßes, ohne Nennung der exakten Rechtsgrundlage, ist "kalter Kaffee".
Was muss denn da geprüft werden?
Der Vermieter hat persönliche Daten eines potentiellen Mieters der Öffentlichkeit preis gegeben. Keinen Arbeitskollegen geht es etwas an, was ich verdiene. Und wenn ein potentieller Vermieter wissen will, ob die Verdienstbescheinigung, die ich vorlege, echt ist, hat er bitteschön meinen obersten Chef zu kontaktieren und nicht irgendwohin zu faxen, wo alle meine Arbeitskollegen nun ganz genau wissen, was ich verdiene. Schließlich konnte der Vermieter ja nicht wissen, dass der potentielle Mieter das Fax empfangen würde.
Das ist keine Frechheit mehr, dass ist ein schwerer Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.09, 16:34 Titel:
Questor hat folgendes geschrieben::
Was muss denn da geprüft werden? (...)
Gibt es außer Empörung auch eine Begründung aus Gesetz oder Urteil? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn jemand Daten erhebt nach BDSG, ist er verpflichtet, sie so zu verwalten, dass Dritte dort keinen Einblick haben..... Sonst hätten gewisse große Firmen, die die Daten ihrer Mitarbeiter überall haben herumfliegen lassen, dies ja tun dürfen.
Und wenn ich nicht ausschließlich den AG frage, sondern das als allgemeine Anfrage in den Betrieb schicke, kann doch von Datenschutz wohl nicht mehr die Rede sein.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.09, 20:26 Titel:
Questor hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand Daten erhebt nach BDSG, ist er verpflichtet, sie so zu verwalten, dass Dritte dort keinen Einblick haben
Stimmt. Jetzt müsste nur noch erklärt werden, inwieweit das BDSG auf den VM anwendbar ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das Antworten hat sich in dem Fall erledigt, denn A fing das Fax ab.
Das hört sich doch prima an... da werden Anfragen an den Arbeitgeber mit großer Selbstverständlichkeit unterschlagen. Woher nimmt man eigentlich soviel Selbstherrlichkeit?
Ehrlich gesagt wüsste ich jetzt nicht, was an dem Sachverhalt als Selbstherlichkeit und was als Unterschlagung gewertet werden kann. Personaldaten unterliegen der Geheimhaltung; intern haben dazu lediglich Mitarbeiter der Personalabteilung, die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter, denen die jeweiligen Daten gehören, Zugang. Da das Fax an die Personalabteilung im Allgemeinen gerichtet war, war es somit auch an Person A als Mitglied eben dieser Abteilung gerichtet. Person A ist nicht befugt, Personaldaten an Dritte weiterzugeben. Aus diesem Grund erfolgte auch keine Antwort auf die Anfrage des Vermieters.
Dass Vermieter gerne beim Arbeitgeber anrufen, um sich zu erkundigen, ob der potentielle Mieter tatsächlich dort beschäftigt wird, scheint wohl nach meiner bisherigen Recherche gängige Praxis zu sein. Dass der Arbeitgeber nicht dazu befugt ist, diese Information preiszugeben, sei mal dahingestellt (auf indirekter Weise kann sie leicht erfragt werden - z.B. wenn man beim AG anruft und zum potentiellen Mieter durchgestellt werden möchte). Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um eine andere Qualität. Hier wurden intime personenbezogene Daten ohne der Zustimmung der jeweiligen Person an Dritte weitergeleitet. Meines Erachtens ist es schon eine zum Teil unverhältnismäßige Zumutung, sich bei der Bewerbung um eine Wohnug vollständig zu entblößen. Dass damit noch Schindluder getrieben wird, ist unerhört.
Ich werde das Ergebnis einer Anwaltskonsultation in zwei Wochen posten. Denn ich glaube, dass derartige Vorfälle nicht allzu selten geschehen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.09, 22:58 Titel:
7_of_9 hat folgendes geschrieben::
Ehrlich gesagt wüsste ich jetzt nicht, was an dem Sachverhalt als Selbstherlichkeit und was als Unterschlagung gewertet werden kann.
Wenn jemand ein Fax an eine Abteilung in einem Unternehmen schicke, ist es eine Selbstherrlichkeit sondergleichen, wenn irgendjemand, der Zugang zu dem Empfängerfax hat, dieses Fax kraft eigener Willkür unterschlägt.
7_of_9 hat folgendes geschrieben::
Da das Fax an die Personalabteilung im Allgemeinen gerichtet war, war es somit auch an Person A als Mitglied eben dieser Abteilung gerichtet.
Ja nee, schon klar.
7_of_9 hat folgendes geschrieben::
Person A ist nicht befugt, Personaldaten an Dritte weiterzugeben.
Das war auch nicht gefordert.
7_of_9 hat folgendes geschrieben::
Dass Vermieter gerne beim Arbeitgeber anrufen, um sich zu erkundigen, ob der potentielle Mieter tatsächlich dort beschäftigt wird, scheint wohl nach meiner bisherigen Recherche gängige Praxis zu sein.
Möglich. Und wenn man so Berichte auch hier im FDR verfolgt, ist das wohl auch sehr verständlich.
7_of_9 hat folgendes geschrieben::
Dass der Arbeitgeber nicht dazu befugt ist, diese Information preiszugeben
Sagt wer oder was?
Das Verhalten des VM war sicherlich nicht gerade geschickt, irgendeinen strafrechtlich relevanten Aspekt kann ich allerdings nicht erkennen: der potentielle Mieter hat die Verdienstbescheinigung freiwillig übergeben, der VM hat diese an eine Stelle geschickt, die regelmäßig mit diesen Daten befasst ist. Welcher Schaden sollte also entstanden sein? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn jemand ein Fax an eine Abteilung in einem Unternehmen schicke, ist es eine Selbstherrlichkeit sondergleichen, wenn irgendjemand, der Zugang zu dem Empfängerfax hat, dieses Fax kraft eigener Willkür unterschlägt.
Des Verständnisses halber erkläre ich es für Sie noch einmal - und zwar ganz langsam: Person A arbeitet in der Personalabteilung. Ein Fax, das an die Personalabteilung gerichtet ist, kommt in der Personalabteilung an. Person A kümmert sich pflichtgemäß um das Fax. Nun die Besonderheit: Das Fax betrifft Person A selbst. Das allerdings hat keinerlei Relevanz auf die Reaktion von Person A, denn laut Vorschrift ist Person A nicht befugt, die im Fax angefragte Information weiterzugeben.
Sollten Sie weiterhin Versändnisprobleme haben, so ist es Ihr Pech.
Ich frage mich allerdings langsam, weshalb Sie überhaupt in Ihrem ET eine Frage gestellt haben, wenn Sie ohnehin alles besser wissen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 23.02.09, 07:05 Titel:
Questor hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter hat persönliche Daten eines potentiellen Mieters der Öffentlichkeit preis gegeben. Keinen Arbeitskollegen geht es etwas an, was ich verdiene.
Diesbezüglich werfe ich noch einen interessanten Aspekt in den Raum:
In einigen Betrieben ist es den Mitarbeitern explizit vertraglich untersagt, über die jeweiligen Gehälter zu reden.
Angenommen, nicht der Mieter, sondern jemand anderes hätte das Fax entgegengenommen: Hätte der Arbeitgeber in einem solchen Fall nun Ansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer (!) (und dieser wiederum gegenüber dem Vermieter), weil dieser fahrlässig für die Verbreitung gesorgt hätte?!
Ich weiss ja nicht, wie es in anderen Betrieben läuft - aber bei uns bekommt der Arbeitnehmer seine Gehaltsabrechnung im verschlossenen Umschlag mit dem vermerk "Persönlich - Vertraulich". Wenn der AN nun diesen Brief öffnet und den Inhalt dem Vermieter gibt, OHNE diesen darauf hinzuweisen, dass die Informationen vertraulich und nur für ihn bestimmt sind - ist dann der AN nicht selbst schuld, wenn der Vermieter diese Daten weitergibt? Immer vorausgesetzt, der Vermieter verfügt nicht über irgendwelche AGBs, in denen er sich zum Datenschutz verpflichtet, und die dem potentiellen Mieter bekannt sind.
Oder ist es eine (einklagbare) Selbstverständlichkeit, personenbezogene Daten, die einem ohne jede Einschränkung zur Verfügung gestellt wurden, vertraulich zu behandeln?
.... und wie wäre eigentlich die Rechtslage, wenn mein Ex-Freund mir die intimen Fotos aus glücklichen Zeiten im transparenten Umschlag zurückschickt, und ich nur durch Zufall zuerst am Briefkasten bin und den Brief abfangen kann, bevor der neue Freund den sieht .... ? Darf der das?????
Oder ist es eine (einklagbare) Selbstverständlichkeit, personenbezogene Daten, die einem ohne jede Einschränkung zur Verfügung gestellt wurden, vertraulich zu behandeln?
Jein. Datenschutzrechtlich lässt sich das wohl kaum weiter verfolgen. Das Datenschutzrecht regelt eben nun mal andere Dinge.
Allerdings ist hier auch schon der richtige Weg gewiesen worden: c.i.c. - Culpa in contrahendo. Auch wenn noch gar kein Vertrag geschlossen wurde, so geht unser Rechtssystem davon aus, dass trotzdem schon ein Schuldverhältnis besteht, sobald Menschen überhaupt zusammenkommen um über ein Vertragsverhältnis zu 'verhandeln'. Diese vorvertragliche Verpflichtung der Vertragsparteien kann z.B. darin bestehen, über die bei den Verhandlungen erfahrenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, auch wenn es dann gar nicht zu einem Vertrag kommen sollte. Die Verschwiegenheitspflicht ist da schon ein integraler Bestandteil der c.i.c.
Das gilt z.B. auch für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen von Arbeitnehmern oder umgekehrt für Betriebsgeheimnisse, die beim Bewerbungsgespräch dem potentiellen neuen Mitarbeiter verraten werden ("wissen sie, wir suchen Tester für eine neue chemische Superwaffe, und da hatten wir gedacht, Sie wären da genau der Richtige..."). _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zur Erinnerung: gefragt wurde, ob der Vermieter eine ihm zur Verfügung gestellte Verdienstbescheinigung offen an den Arbeitgeber faxen darf. Mit diesem Aspekt wurde sich zu Anfang auseinandergesetzt, bis 7_of_9 unvermittelt und ohne Bezug zur Frage persönlich angegriffen und Selbstherrlichkeit bei seiner / ihrer Aufgabenerledigung vorgeworfen wurde. Sogar als 7_of_9 die Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilung in der Personalabteilung darstellte, wurde noch nachgetreten - Selbstherrlichkeit, Willkür, Besserwisserei in Kombination mit Unbelehrbarkeit. Selbst wenn aber bei 7_of_9 ein Fehlverhalten vorliegen sollte - was ich mir nach der bisherigen Darstellung nicht vorstellen kann -, hätte dieser Nebenkriegsschauplatz für die usprüngliche Frage überhaupt keine Relevanz!
Und damit klinke ich mich aus.
JP _________________ in dubio pro leo!
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