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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 27.02.09, 16:00 Titel:
Chub hat folgendes geschrieben::
wo bitte ist die Norm,
Was meinen sie mit Norm?
Mieter dürfen in ihrer Wohnung die Wäsche trocknen. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam.
Denn Mieter dürften immer einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen und nutzen. Außerdem könne Wäsche auch auf dem Balkon aufgehängt werden. Grundsätzlich gehöre das Trocknen von Wäsche in der Wohnung zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Entscheidung LG Düsseldorf (Aktenzeichen: 21 T 38/08 ). _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
... und es gibt tatsächlich auch keine 'Norm', die es ihm verbieten würde, in seiner Wohnung zu grillen. - Ich verstehe den Beitrag auch nicht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Vermieter verklagen, bei Schlecht Wetter, bzw. Miete mindern, da der Trockenplatz die zugesicherte Eigenschaft "hier kann man Wäsche trocknen" dann ja nicht hat.
Wenn man ganz viel Geld über hat, ist das eine gute Idee. Aber nur dann.
Chub hat folgendes geschrieben::
An alle Schlauies, AG-und OLG-Richtersprüchlein-Zitierer, wo bitte ist die Norm, welche als bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Wohnung das Trocknen von Wäsche berücksichtigt?
Was ist denn mit 'Norm' gemeint?
Chub hat folgendes geschrieben::
Ein schadfreies Wäschetrocknen in der Wohnung erreiche ich nur, wenn ich bei offenem Fenster heize und trockne.
Nö.
Chub hat folgendes geschrieben::
Unter den normativen Ansätzen ist ein Trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht berücksichtigt.
Was sind denn normative Ansätze? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
An alle Schlauies, AG-und OLG-Richtersprüchlein-Zitierer, wo bitte ist die Norm, welche als bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Wohnung das Trocknen von Wäsche berücksichtigt?
Unter den normativen Ansätzen ist ein Trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht berücksichtigt. Aus die Maus.
Nee stimmt auch nicht ganz. Siehe beide Links.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen unter deren Umstände man in der Wohnung Wäsche trocknen kann und darf.
Chub hat folgendes geschrieben::
Ich weis Richter interpredtieren Gesetze und im Mietrecht auch massiv Naturgesetze, also schimmeln Sie schon mal los.
Feuchtigkeit muss nicht sofort Schimmel bilden oder zur Bildung von Schimmel führen.
Meine Mutter hat früher, da keine Waschküche oder Badezimmer da war, in der Küche gekocht, gewaschen, getrocknet, gebadet, gebügelt und es war kein Schimmel da.
Es kommt nur darauf an wie man damit umgeht. Lüften und Heizen ist schon richtig nur, verboten ist so genau auch nicht und wenn, hängt es von verschiedenen anderen Fakten ab.
Chub hat folgendes geschrieben::
Was ist eigentlich, wenn in der Wohnung keine Küche drin ist, darf ich dann alternativ einen Grill in die Wohnung stellen und mein Steak dort on flame grillen, weil Essen gehört ja wohl zum vertragsgemäßen Benutzen einer Wohnung????
Chub, der Vergleich hinkt nach Strich und Faden. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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