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Wenn ja ist dies ungültig da dies eine Einzugsrenovierung wäre.
Quelle?
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Sache des Vermieters.
Diese Aussage ist in dieser Form wohl nicht zutreffend.
pcwilli hat folgendes geschrieben::
estudiante hat folgendes geschrieben::
und die Rolladenkästen im gleichen Zustand wie Türen und Türrahmen. In der WHG ist 20 Jahre NICHTS renoviert worden. Wie ist die Rechtslage?
Siehe oben.
Was heißt das bitte konkret?
pcwilli hat folgendes geschrieben::
" Gemietet wie gesehen"
dürfte wohl die wesentliche Aussage sein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn ja ist dies ungültig da dies eine Einzugsrenovierung wäre.
Quelle?
Mein Gott Biber,Sie machen sich wirklich auf den Knochen anderer Schlau das finde ich UNKUMPELICH. ( Auf Nachfrage was das bedeutet antworte ich unter PN. ) Aber lesen Sie dies.
Die formularmäßige Vereinbarung einer Anfangsrenovierungspflicht des Mieters ist unwirksam, unabhängig davon, ob sie mit einer Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen nach Fristenplan gekoppelt ist oder nicht.
Klauseln, die unabhängig von der Mietdauer und Abnutzung und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur dem Mieter eine Renovierung bei Auszug vorschreiben wollen, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, siehe das Urteil zur Endrenovierung vom Bundesgerichtshof.(12.09.2007, AZ VIII ZR 316/06). Gleiches gilt natürlich für Klauseln, die dem Mieter eine Renovierung beiEinzug und Auszugauferlegen wollen.
Dies gilt alleine auch für eine Einzugsrenovierung wenn diese im Mietvertrag festgelegt wurde.
Biber hat folgendes geschrieben::
Diese Aussage ist in dieser Form wohl nicht zutreffend.
Warum nicht ? ? Wenn ich bei Einzug, auch wenn diese nicht kontrolliert wurden, feststelle das die rolladengurte verschlissen sind, melde ich dies dem Vermieter und dieser ist für die Reparatur zuständig. Wissen Sie etwas anderes dann bitte Quellen.
pcwilli hat folgendes geschrieben::
estudiante hat folgendes geschrieben::
und die Rolladenkästen im gleichen Zustand wie Türen und Türrahmen. In der WHG ist 20 Jahre NICHTS renoviert worden. Wie ist die Rechtslage?
Siehe oben.
Biber hat folgendes geschrieben::
Was heißt das bitte konkret?
Wenn die Dinger nur gestrichen werden müssen fallen diese Arbeiten unter die Schönheitsreparaturen die der Mieter bei einer unrenovierten Wohnung in Kauf nehmen muss. Jetzt verstanden? ? ? ?
pcwilli hat folgendes geschrieben::
" Gemietet wie gesehen"
dürfte wohl die wesentliche Aussage sein.
Nee Nicht immer, denn so kann man nicht alles hinstellen. Das wurde auch schon von anderen Moderatoren und Forenmitgliedern ausgedrückt.
Nicht alles kann man als " GEMIETET WIE GESEHEN " ansehen. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Danke, zu viel der Ehre - (Sehr geehrter Herr) Biber reicht völlig.
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Sie machen sich wirklich auf den Knochen anderer Schlau das finde ich UNKUMPELICH.
Zum einen geht es darum, daß hier alle schlau werden, zum anderen bin ich per se wahrscheinlich eher nicht kumpelich.
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Die formularmäßige Vereinbarung einer Anfangsrenovierungspflicht des Mieters ist unwirksam
Quelle?
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Klauseln ...
Habe ich was verpasst oder hat der TE davon überhaupt nichts geschrieben?
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Dies gilt alleine auch für eine Einzugsrenovierung wenn diese im Mietvertrag festgelegt wurde.
Mal abgesehen davon, daß von einer Festlegung im Mietvertrag keine Rede war: Quelle?
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Wenn ich bei Einzug, auch wenn diese nicht kontrolliert wurden, feststelle das die rolladengurte verschlissen sind, melde ich dies dem Vermieter und dieser ist für die Reparatur zuständig.
Wenn nicht kontrolliert wurde, dürfte das das Problem des Mieters sein. Ansonsten haben Sie natürlich völlig Recht, ich hätte das klarer ausdrücken sollen: Sache des Vermieters, aber nicht unbedingt von ihm zu bezahlen.
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Nicht immer, denn so kann man nicht alles hinstellen. (...)
Nicht alles kann man als " GEMIETET WIE GESEHEN " ansehen.
Stimmt. Deshalb habe ich das auch nicht getan. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Bei einer bei der Besichtigung noch vollständig möblierten Wohnung gehe ich mal davon aus, daß ein Fliesenschild noch verdeckt ist und die Tapeten noch an der Wand sind. Insofern darf man wohl getrost davon ausgehen, daß kaputte, losgelöste Fliesen und abgelöster Putz nicht gesehen und nicht so akzeptiert wurden oder? Rolladen ebenso. Daß der vergilbt ist - gemietet wie besehen, aber kaputt... Man mietet eine Wohnung, die ganz offensichtlich einen Rolladen hat, dann hat der auch zu funktionieren, weil mitvermietet.
Bezüglich Eingangsrenovierung - was spricht gegen eine Absprache? VM kann nicht zeitgerecht streichen und würde erst zum nächsten Monatsersten vermietern. Er bietet dem Mieter an, er könne einen Monat früher in die Wohnung, wenn er das übernimmt. Mieter ist glücklich, Vermieter auch, Individualabsprache und wirksam. Schwierig wirds erst bei Formularverträgen.
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