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Klassenfahrt bezahlen, wenn man nicht mitfährt?
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne genug Lehrer die das nicht mitmachen würden wenn es mehr als 3 Leute treffen würde...diese Schüler müssten ja dann auch irgendwo untergebracht werden, und fg wird eine solche Fahrt nicht erlaubt wenn zu viele Schüler auf andere Kalssen verteilt werden müssen (hab ich selbst erlebt, bei 5 Parallelklassen waren 7 Schüler, die nicht auf nen Ausflug mitwollten zuviel und der Ausflug wrude uns nicht genemigt...)

Es könnte auch genausogut eine Art klasseninterner "Bandenkrieg" toben, in dem sich zwei große Parteien gegenüberstehen, die zusammen 50% der Klasse ausmachen, wo sollten diese Schüler derweil hin?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es lebe der Konjunktiv.
Ich diskutiere erst weiter, wenn neue Fakten da sind.

Außerdem möchte ich erninnern, dass die Absage der Fahr nicht das Prolem war, sondern die Absage einer Einzelnen aufrund persönlichen Unwillens, nachdem die Teilnahme durch den gesetzlichen Vertreter erlaubt wurde.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schon klar, aber ein bisschen mögliche Fälle durchgehen hat doch nichts schlechtes^^
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sollte man nicht zuerst prüfen, welches Rechtsverhältnis vorliegt.

Die Klassenfahrt verfolgt mittelbar schulische Zwecke; ist die Zahlung öfftl.-rechtl. oder privatrechtl. Natur. Besteht ein RV zwischen Schüler und Reiseunternehmen (Lehrer ist quasi nur Vermittler) oder zwischen Schüler und Lehrer oder Schüler und Schulträger.

Jedenfalls können Minderjährige nicht wirksam Verträge schließen ohne Zustimmung Eltern. Ein Schreiben, dass Eltern keine Einwände gegen die Fahrt haben, dürfte nach Treu und Glauben als Einwilligung in den Vertragsschluss zu werten sein; was hätte diese Erlaubnis für einen Sinn, wenn Schüler nicht fahren dürfte.

Möglichkeiten: Anderen Elternteil finden der mitfährt und Platz einnimmt, ggf. unter Teilung der Kosten
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mfg
Klaus
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man das schreiben nicht als verbindlich werten, weil z.B die Kosten nicht auf dem Schreiben aufgeführt waren und diese natürlich dann höher ausgefallen sind als angenommen?
Wären ethnische Gründe vielleicht durchdrückbar?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kosten tatsächlich (sagen wir mal deutlich) höher ausfallen als angekündigt, besteht meiner Ansicht nach durchaus das Recht, zurückzutreten.

Wenn Sie die "ethnischen Gründe" vielleicht etwas genauer ausführen könnten?
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, z.B. wird meine Klasse nächtes Jahr vielleicht in ein ehem. KZ fahren (auf Wandertag). Würde also in einem vergleichbaren Fall nicht das KZ soundso sondern der Ort genannt (auf dem Schreiben) und nicht das ein KZ besichtigt werden soll könnte man aus ethnischen Gründen nicht mit wollen, sie können sich wohl selbst ein paar Beispiele denken...
Daraus könnte man vielleicht eine Begründung erstellen, was meinen sie?


Es könnte auch sein das die Schülerin gemobbt wird, dies aber erst begann nachdem das Schreiben unterschrieben war, sie also noch nichts von dem Mobben wusste und somit nicht absagen konnte.
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