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Ich danke Ihnen für die kurzfristige Antwort bei Hallund!
Soll durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Antragstellung das von mir angesprochende Bereicherungsverbot ausgeschlossen werden?
Oder wie habe ich das zu verstehen?
Die Lösung der Frage der Anrechnung anderer Versorgungen (Erwerbsunfähigkeitsrente, Rente der Berufsgenossenschaft, Versorgungsbezüge durch den Dienstherrn) auf die BU-Rente im Versicherungsfall, die Hallohund aufgeworfen hat, würde mich persönlich auch interessieren.
Was wird alles auf eine BU-Rente angerechnet?
Mir sagte mein Versicherungsmakler, dass nur "Sozialhilfe" auf die private!!! BU-Rente angerechnet wird! Sonst nix! Stimmt das so???
Hallo Thea11,
umgedreht, bei der Sozialhilfe wird bei der Bemessung eine Bu Rente angerechnet.
Ansonsten ist das was H. meinte, das alle genannte Leistungen bei einer Angemessenheitsprüfung der BU Versicherung eingerechnet werden, und man dann nicht bessergestellt werden soll als etwa mit dem vorherigen Netto. Es gibt unterschiedliche Betrachtungen der Gesellschaften, z. B. in der Höhe dessen was bei Prüfung im Leistungsfall als quasi Freibetrag gilt. Als Beispiel, die SwissLife prüft eben is 19.200,-€ Jahrerente nicht. Aber andere machen es anders.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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