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Kann es denn nicht sein, das der Versicherer den Antrag prüft, Servicer? Entweder es steht dann nichts drin, dann kriegen wir den Antrag zurück, oder es steht was da, dann entscheidet der Versicherer ob oder ob nicht. Was gibts da zu vereinbaren? Es wird vorher festegelegt. Und wenn ich falsche Angaben mache dann habe ich als Kunde ein Problem.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Ich muss mich nochmal einschalten!
Also der A+M ist aus meinem Versicherungsantrag (bei Abschluss der BU-Versicherung) bekannt, dass ich Beamter eines/r bestimmten Amtes/Besoldungsgruppe bin.
Die A+M hat mit oder ohne Prüfung (ist mir nämlich nicht bekannt, ob geprüft wurde) die vereinbarte BU-Rente meines Antrages angenommen.
Ich habe ja einen Versicherungsschein bekommen und auch jahrelang gezahlt.
Welche Prüfungen ggf. vor Annahme durch die A+M notwendig gewesen wären kann ich als Laie doch gar nicht wissen. Ich habe jedenfalls alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß gemacht.
Die Problematik der Bereicherung wirft jetzt (BU-Fall) der Schadenregulierer der Versicherung auf, da er festgestellt hat, dass ich aufgrund der auf einen Dienstunfall beruhenden Dienstunfähigkeit natürlich ein höheres Ruhegehalt beziehe als bei normaler Dienstunfähigkeit.
Ich denke mal, die A+M ist von einer normalen DU ausgegangen. Ist ja auch die Regel.
Ich weigere mich natürlich eine Kürzung hinzunehmen, da ich jahrelang für die vereinbarte BU-Rente meine Beträge geleistet habe.
Wenn ich weniger BU-Rente beantragt hätte, hätte ich ja auch weniger Prämie zahlen müssen.
Ich will der Versicherung zwar keine Böswilligkeit unterstellen, aber für mich ist hier diese Grenze fast überschritten.
Ich würde wetten, dass der Verkauf der A+M auf eine entsprechende Anfrage eines Maklers sagt, kein Problem, wir zahlen die vereinbarte Rente.
Sollte der Makler allerdings die Schadenregulierung oder die Rechtsabteilung mit dem gleichen Fall konfrontieren, so würde die Auskunft vermutlich ganz anders lauten.
Hier liegt meiner Meinung nach die Grenze zum "Betrug" am Versicherten.
Vielleicht kann das Ganze einer der Makler bei der A+M ja mal testen und hier bereichten. Wäre für alle Versicherungsnehmer ja äußerst interessant mit welcher Verkaufsstrategie die Versicherer selbst arbeiten!
Hallo Andi,
Du sprichst uns direkt an. Ich werde mal den Antrag (habe ich nicht im Detail im Kopf) prüfen, und versuchen bei AM was rauszukriegen. Ich weiß nicht ob auch andere Makler hier z. Zt. sind, aber wenn, werden die sicher auch helfen. Wir haben es jetzt wiederholt mit einer Gesellschaft zu tun, was mich aus eigener Erfahrung wundert. Aber wir sollten versuchen es zu klären. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Kann es denn nicht sein, das der Versicherer den Antrag prüft, Servicer? Entweder es steht dann nichts drin, dann kriegen wir den Antrag zurück, oder es steht was da, dann entscheidet der Versicherer ob oder ob nicht. Was gibts da zu vereinbaren? Es wird vorher festegelegt. Und wenn ich falsche Angaben mache dann habe ich als Kunde ein Problem.
Grüße Thom
Wenn Sie verraten, was drin stehen soll oder nicht, dann kann man auf Ihren Einwand eingehen.
In der Regel wird der Versicherer aufgrund der Angaben zum Beruf und zur Krankengeschichte des Antragstellers prüfen, wie hoch sein Risiko ist, dass der Antragsteller berufsunfähig wird. Nach diesem Risiko wird er die Prämie kalkulieren.
Noch mal: Eine Anrechnung von anderen Versorgungsbezügen muss vereinbart werden. Ansonsten ist eine Anrechnung nicht zulässig, auch nicht über den Einwand der Bereicherung.
Zuletzt bearbeitet von Servicer am 07.04.05, 23:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich muss mich nochmal einschalten!
Also der A+M ist aus meinem Versicherungsantrag (bei Abschluss der BU-Versicherung) bekannt, dass ich Beamter eines/r bestimmten Amtes/Besoldungsgruppe bin.
Die A+M hat mit oder ohne Prüfung (ist mir nämlich nicht bekannt, ob geprüft wurde) die vereinbarte BU-Rente meines Antrages angenommen.
Ich habe ja einen Versicherungsschein bekommen und auch jahrelang gezahlt.
Welche Prüfungen ggf. vor Annahme durch die A+M notwendig gewesen wären kann ich als Laie doch gar nicht wissen. Ich habe jedenfalls alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß gemacht.
Die Problematik der Bereicherung wirft jetzt (BU-Fall) der Schadenregulierer der Versicherung auf, da er festgestellt hat, dass ich aufgrund der auf einen Dienstunfall beruhenden Dienstunfähigkeit natürlich ein höheres Ruhegehalt beziehe als bei normaler Dienstunfähigkeit.
Ich denke mal, die A+M ist von einer normalen DU ausgegangen. Ist ja auch die Regel.
Ich weigere mich natürlich eine Kürzung hinzunehmen, da ich jahrelang für die vereinbarte BU-Rente meine Beträge geleistet habe.
Wenn ich weniger BU-Rente beantragt hätte, hätte ich ja auch weniger Prämie zahlen müssen.
Ich will der Versicherung zwar keine Böswilligkeit unterstellen, aber für mich ist hier diese Grenze fast überschritten.
Ich würde wetten, dass der Verkauf der A+M auf eine entsprechende Anfrage eines Maklers sagt, kein Problem, wir zahlen die vereinbarte Rente.
Sollte der Makler allerdings die Schadenregulierung oder die Rechtsabteilung mit dem gleichen Fall konfrontieren, so würde die Auskunft vermutlich ganz anders lauten.
Hier liegt meiner Meinung nach die Grenze zum "Betrug" am Versicherten.
Vielleicht kann das Ganze einer der Makler bei der A+M ja mal testen und hier bereichten. Wäre für alle Versicherungsnehmer ja äußerst interessant mit welcher Verkaufsstrategie die Versicherer selbst arbeiten!
Ich habe auf jeden Fall die Schnau.. voll!
Gruß Andi.Herfel
Haben Sie die Angelegenheit mit einem Anwalt besprochen ?
Hi Thom, danke, dass Sie sich mal opfern wollen.
Hier nochmals die notwendigen Hintergrundinfos!
Hier ein paar nähere Angaben:
Beamter im höheren Dienst brutto 3.760,90 € monatlich, netto 2.965,66 € monatlich.
Vereinbarte BU- Rente 1.350,- € monatlich.
Ich bin mir 45 Jahren aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrages anerkannt.
Wäre ich wegen normaler Dienstunfähigkeit mit 45 Jahren in den Ruhestand versetzt worden, dann hätte ich 33 1/3 % meiner ruhegehaltsfähigen Bezüge als Pension bekommen.
Dies wären: ca. 1.438,- € brutto bzw. 1.200,- € netto gewesen!
Da ich aber aufgrund eines Dienstunfalls Dienstunfähig geworden bin, bekomme ich 66 2/3 % meiner ruhegehaltsfähigen Bezüge als Pension.
Dies sind: 2.876, 39 € brutto bzw. 2.530.76 € netto.
Nun war ich der Meinung, dass ich, da ich die Versorgungslücke für den normalen Berufsunfähigkeitsfall abgedeckt hatte und für 1.350, € BU-Rente auch jahrelang die Beträge entrichtet habe, dass ich 1.350,- € BU-Rente erhalte.
Die Versicherung weigert sich jedoch die vereinbarte BU-Rente zu zahlen!
Begründung: Es würde eine "Bereicherung" eintreten!
Altes Nettogehalt (vor DU) war 2.965,66 €
Neues Nettoeinkommen (nach BU) wäre: 2.530.76 € (Pension) plus 1.350,- € BU-Rente aus privater Versicherung! Dies wäre eine Besserstellung! Also will man mir nur 450,- € BU-Rente (netto) bezahlen!
Man sollte bei der A+M vielleicht bei mindestens 2 Stellen (Vertrieb/Rechtsabteilung bzw. Schadenabteilung) unabhängig mal nachfragen.
Ich würde auf folgende Auskunft wetten! (übrigens vermutlich unabhängig vom Namen des Versicherers!):
1) Vertrieb: Kein Problem, 1.350,- BU-Rente wird versichert und auch im Schadenfall gezahlt! Normale Versorgungslücke ist für die Prüfung relevant. Wenn der Versicherte wegen eines Dienstunfalles BU wird, dann hat er halt Glück gehabt.
2) Rechtsabteilung: (Abstakter Fall müsste natürlich so geschildert werden, dass eine BU droht aufgrund eines Dienstunfalles!)
Offizielle Auskunft an den Makler:
Fall ist problematisch, da der Versicherte bei Auszahlung der vollen BU-Rente mehr netto zur Verfügung hätte. Müssten wir zu gegebener Zeit (Eintritt des BU-Falles) im konkreten Einzelfall genau prüfen.
Im BU-Fall tatsächliches Verhalten des Versicherers gegenüber dem Versicherten:
Die Taktik des Versicherers wird sein (Schadenbegrenzung!!!):
1) Kunden einschüchtern! Nur mündlich, nicht schriftlich!
2) Dann Angebot: Nur mündlich, nicht schriftlich! Wir erkennen DU als BU ohne weitere Prüfung an; zahlen aber nur einen kleinen Teil der vereinbarten BU-Rente aus (Differenz zu alten Netto bei letzter Tätikeit.) Wenn Sie einen Anwalt einschalten, dann werden Sie nichts! sehen. Dann lassen wir die BU nämlich genau prüfen. (Könnte ihr Euch jetzt vorstellen, wie es bei mir läuft?!)
Ach, vielleicht noch ein Detail zum Antrag:
Bruttodienstbezüge wurden nie erfragt!!! Nur die Position Beamter im höheren Dienst.
(Jeder weiß natürlich, dass das im Einstieg mindestens A13 bedeutet! A13 kann dann natürlich auch jeder nachlesen!)
Hallo allerseits,
zu Servicer, ich bin zwar Makler, aber alle im Umlauf befindlichen Antragsformulare kenne ich auch nicht auswendig. Ich ging von einigen durch uns vermittelten Gesellschaften aus, wovon ich hier mal stellvertretend die Swiss LIFE nennen will. Hier wird konkret nach gesamt zu erwartender Rentenhöhe gefragt (über 19200,-€) und wenn das der Fall ist, gibt es eine Reihe von weiteren Fragen über andere zu erwartende Renten im BU Fall. Das wird dann neben Beruf, Krankengeschichte etc. geprüft und evtl. dann anders angenommen als beantragt.
Den AM Antrag kannte ich leider nicht im Detail, da von uns im Lebenbereich nicht genuzt. Ich hab mir aber mal einen besorgt, und die Fragen tatsächlich nichts in dieser Richtung. Und ab hier muss ich dann Servicer beipflichten, das sit dann ne Sache für Anwalt und wahrscheinlich noch weiter.
Grüße Thomas _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Soll´der letzte Beitrag jetzt ein Rückzieher sein???
Ich hoffe doch nicht, dass Sie jetzt den Schwanz einziehen!
Ich dachte eigentlich, dass Sie mal bei der AM jetzt zweimal
1) Antragstellung
2) wahrscheinlicher BU Fall
für geanntes Beamtenbeispiel
konkret (telefonisch) nachfragen, wie sich der Versicherer in der Situation verhält.
UND: natürlich hier berichten, was gesagt wurde!!!
Wäre doch auch für Andere interessant zu wissen, wie weit die Aussagen vom
* Vertrieb
und
* Regulierungsabteilung
ein und desselben Versicherers auseinanderliegen.
Fragen Sie doch bitte mal an! Nur so zum Test.
Wenn es erlaubt wäre, dann würde ich hier glatt Wetten abschließen!
Ho, Ho, Ho, nicht so hitzig. ich kann hier den Schwanz nicht einziehen, da diese Runde freiwillig ist. Und bitte gut und ernstgemeinte Ratschläge (von anderen und mir)nicht als Rückzieher betrachten. In erster Linie geht es hier ja um einen Zwischenrat zur Findung einer Stelle, die eine Lösung eines Problems bieten kann. Denn wie die AM auch antwortet, eine Lösung wird es dadurch nicht geben. Ich dachte darauf käme es dir an? Die andere Geschichte ist Spiel oder wie du schreibst eine Wette.
Die Anruf geschichte ist nicht ganz ohne. Zumal, wie gesagt schon mehrere mit der Bitte um Persönliche Nachfrage bei eben diesem Versicherer an mich herantraten. Ih kenne die zwar gut, trinke aber leider auch nicht mit dem Vorstand Kaffee. Und was ist beim Makler der Vertrieb? Die Maklerbetreuung, und nicht nur die der AM, haben häufig eine sehr reale Einstellung zu Ihrer Gesellschaft. Denn Sie wissen das der Makler vielfach den Markt gut kennt. Eine Frage werde ich mal versuchen. Ich melde mich.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Soll´der letzte Beitrag jetzt ein Rückzieher sein???
Ich hoffe doch nicht, dass Sie jetzt den Schwanz einziehen!
Ich dachte eigentlich, dass Sie mal bei der AM jetzt zweimal
1) Antragstellung
2) wahrscheinlicher BU Fall
für geanntes Beamtenbeispiel
konkret (telefonisch) nachfragen, wie sich der Versicherer in der Situation verhält.
UND: natürlich hier berichten, was gesagt wurde!!!
Wäre doch auch für Andere interessant zu wissen, wie weit die Aussagen vom
* Vertrieb
und
* Regulierungsabteilung
ein und desselben Versicherers auseinanderliegen.
Fragen Sie doch bitte mal an! Nur so zum Test.
Wenn es erlaubt wäre, dann würde ich hier glatt Wetten abschließen!
Gruß Andiherfel
Warum schalten Sie keinen Rechtsanwalt ein ? Wie lange schlagen Sie sich nun schon mit der Versicherung herum ?
Wenn Sie sich so leicht einschüchtern lassen, werden Sie am Ende vermutlich weniger bekommen als Ihnen zusteht. Bei Versicherungen hilft nur Hartnäckigkeit.
Verfasst am: 17.04.05, 12:53 Titel: Re: Anrechnung der Pension auf die vereinbarte BU-Rente?
Hallo, da du Probleme mit der Versicherung hast habe ich trotzdem mal eine Frage.
Von dem Bruttogehalt deiner DU was geht da noch runter. Muss ich die Krankenversicherung da noch von Zahlen oder was???
Welcher Passus muss in dieser Versicherung mit hineingenommen werden damit die DU bezahlt. Ich bin Lehrer.
Welche Versicherung ist am zu empfehlen?
Wie lange muss die Versicherung existieren damit sie zAhlt?
Ich weis viele Fragen aber es wäre nett, wenn du mir diese beantworten könntest.
Also das eigenartige ist, das ich die etwas weiter oben genannte Antwortvorgabe 1 fast 1:1 bestätigen kann.
Geprüft wird bei AM ab 2000,- € im Monat. Die dazu notwendigen Angaben ergeben sich aus einem Zusatzfragebogen, der ab dieser Rentenhöhe verlangt wird. Darunter und bei korrekter Angabe im Fragebogen wird gezahlt. EINE PRÜFUNG IM LEISTUNGSFALL AUF ANGEMESSENHEIT GIBT ES NICHT. Aussage der AM!!
Es gäbe auch keine Prüfung der gesetzlichen Ansprüche und der DU-Ansprüche.
Diese Antwort ist entstanden, nach Rückfrage Vertrieb (verlässlich) in Schadenabteilung.
Da wir dort nicht BU versichern habe ich aber leider keine Praxiserfahrungen zur Hand.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Danke für Deinen Anruf bei dem Versicherer und dessen Auskunft (VERTRIEB).
Leider kann ich diese Auskunft für meinen Fall nach Schadeneintritt (BU-Fall) nicht bestätigen.
Der Versicherer handelt anders!
Als BU-Rente wurden bei mir 1.350,- € monatlich vereinbart. Es erfolgt bei mir sehr wohl eine Bereicherungsprüfung nach Schadeneintritt.
Ob dieses Handeln des Versicherers rechtens ist, möchte ich mal offen stehen lassen.
Ich als Kunde fühle mich nach dieser Auskunft natürlich "vorsätzlich betrogen"!
Ich denke, irgendwie müsste man der "Allgemeinheit" mal die Augen öffnen und Ihnen vorführen, was so einige Versicherungsgesellschaften mit ihren Kunden so anstellen.
Kann gut sein, dass ich mit meinen Fall an das Fernsehen gehe!
Danke für Deinen Anruf bei dem Versicherer und dessen Auskunft (VERTRIEB).
Leider kann ich diese Auskunft für meinen Fall nach Schadeneintritt (BU-Fall) nicht bestätigen.
Der Versicherer handelt anders!
Als BU-Rente wurden bei mir 1.350,- € monatlich vereinbart. Es erfolgt bei mir sehr wohl eine Bereicherungsprüfung nach Schadeneintritt.
Ob dieses Handeln des Versicherers rechtens ist, möchte ich mal offen stehen lassen.
Ich als Kunde fühle mich nach dieser Auskunft natürlich "vorsätzlich betrogen"!
Ich denke, irgendwie müsste man der "Allgemeinheit" mal die Augen öffnen und Ihnen vorführen, was so einige Versicherungsgesellschaften mit ihren Kunden so anstellen.
Kann gut sein, dass ich mit meinen Fall an das Fernsehen gehe!
Was haltet ihr von "Ein Fall für Escher" ?
Gruß Andi
Ich halte mehr von "Ein Fall für den Rechtsanwalt"
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