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Arbiturarbeit nicht abgegeben. Durchgefallen?
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Fragensteller2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Regelungslücke klingt in meinen Ohren irgendwie befremdlich - Auch wenn ich mir bewusst bin, dass das Problem wohl selten ist. Schade das man dann so rechtlich nicht gegen eine "harte" Entscheidung "nach Ermessen" vorgehen könnte, denn sollte es so kommen (laut Schulleiter stehen die Chancen dafür nichtmal so schlecht [Schulleiter ist gerade neu an der Schule], wäre es meiner Meinung pädagogisch ein ziemlicher Fehltritt der Schule, denn meine Noten sind mir viel zu gut um dadurch zunichte gemacht zu werden. -> Wozu noch ein Jahr, wenn ich so schon alles kann, lerne ich für mich oder für die Schule ?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::
Regelungslücke klingt in meinen Ohren irgendwie befremdlich - Auch wenn ich mir bewusst bin, dass das Problem wohl selten ist. Schade das man dann so rechtlich nicht gegen eine "harte" Entscheidung "nach Ermessen" vorgehen könnte, denn sollte es so kommen (laut Schulleiter stehen die Chancen dafür nichtmal so schlecht [Schulleiter ist gerade neu an der Schule], wäre es meiner Meinung pädagogisch ein ziemlicher Fehltritt der Schule, denn meine Noten sind mir viel zu gut um dadurch zunichte gemacht zu werden. -> Wozu noch ein Jahr, wenn ich so schon alles kann, lerne ich für mich oder für die Schule ?



"pflichtgemäßes Ermessen" bedeutet nicht "freies Ermessen"

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wäre zumindest auf Ermessensfehler hin überprüfbar. Sofern sich die Schule auf die genannten Vorschriften, die das "Versäumnis" regeln, stützt, könnten Sie argumentieren, diese Vorschriften seien - aus den genannten Gründen - nicht anwendbar und die Entscheidung folglich rechtsfehlerhaft.
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