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Schwanger in die Familienversicherung
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

tuppi hat folgendes geschrieben::
Aber wenn ich nicht kündige, und mein Arbeitgeber mich nicht beschäftigen kann wer zahlt dann meine Versicherungsbeiträge? Wenn ich darauf bestehe, das er mich für die restlichen 12 Wochen beschäftigt, können das heitere Wochen werden.
Gibt es nicht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages ? Zahlt dann das AA?


Wenn Sie Ihre Stelle freiwillig aufgeben - und das ist der Fall bei einem Aufhebungsvertrag trotz Schwangerschaft - zahlt das Arbeitsamt 12 Wochen lang nichts.

Wenn der Betrieb überhaupt noch läuft, muß der Arbeitgeber Sie beschäftigen. Wenn nicht genug Arbeit da ist, muß er notfalls eine andere - nicht schwangere - Mitarbeiterin entlassen. Aber das ist nicht Ihr Problem. Ich verstehe nicht, warum Sie es unbedingt zu Ihrem Problem machen wollen.

Wenden Sie sich an die für den Mutterschutz zuständige Behörde. Die Anschrift müßten Sie hier finden:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/PRM-23746-Aufsichtsbehorden,property=pdf.pdf

Dort können Sie sich kostenlos beraten lassen, und die erklären auch dem Arbeitgeber, was er zu tun hat.
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