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Abgelaufener Kredit, Bank gibt LV-Abtretung nicht frei.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

THBO hat folgendes geschrieben::
Treuwiderig ? Warum ? Weil ich gerne die Abtretung wiederhaben möchte, da der Kredit schon abgezahlt ist ? Weil die Änderung der Abtretungserklärung mir die vollen Rechte im erlebensfall zurücküberträgt ? Weil ich die etwa 1800 EUR zur Sicherung meines Lenbensunterhaltes dringen brauche ? (345 EUR ALGII sind nicht grade viel zum Leben).

Denken Sie doch noch mal drüber nach:
Sie haben nur 345,- Euro monatlich zur Verfügung, aber noch 4.800,- Euro Schulden bei der Bank.
Nennen Sie mir einen einzigen sinnvollen Grund für die Bank, in so einer Situation auf eine vorhandene Sicherheit zu verzichten, bevor der Dispo von Ihnen vollständig ausgeglichen worden ist!
Sie wollen die Rückkaufssumme von 1.800,- Euro nach eigenem Bekunden ja auch gar nicht zur Tilgung des Kredites verwenden, sondern "verleben".
So bescheuert kann die Bank doch gar nicht sein ...
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THBO
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:

Denken Sie doch noch mal drüber nach:
Sie haben nur 345,- Euro monatlich zur Verfügung, aber noch 4.800,- Euro Schulden bei der Bank.
Nennen Sie mir einen einzigen sinnvollen Grund für die Bank, in so einer Situation auf eine vorhandene Sicherheit zu verzichten, bevor der Dispo von Ihnen vollständig ausgeglichen worden ist!
Sie wollen die Rückkaufssumme von 1.800,- Euro nach eigenem Bekunden ja auch gar nicht zur Tilgung des Kredites verwenden, sondern "verleben".
So bescheuert kann die Bank doch gar nicht sein ...


Es geht doch auch nicht darum das die Bank das Freiwillig abgibt, ist mir schon klar das sie das nicht machen wird. Mir geht es ganz einfach darum zu erfahren wie der KN rechtlich da steht ? Handelt die Bank rechtens wenn sie mir die rückgabe verweigert ? Sind solche Pauschalabtretungen rechtens, oder muss vielleicht bei der Abtretung auch der genaue Zweck mit dabei stehen. Ist halt so wie mit den Rücklastschrift gebühren, dürfen die banken auch nicht mehr, machen es aber trotzdem.
Deswegen ist für mich dabei die folgende Fragestellung interessant:

Sind die weiter oben erwähnten pauschalen Abtretungserklärungen rechtlich einwandfrei ?

Wie verhält es sich mit der Rückabtretung im erlebensfall, was habe ich damit für Rechte zurückerhalten? Kann man sich evt. die Summe auszahlen lassen, die Lebensversicherung aber fortsetzen, da die Abtretung ja dann für den Todesfall immer noch gilt. Kann die Bank auch diese Auszahlung verweigern (wäre sie damit im recht ?)

Was ist wenn die LV Zwangsgekündigt wird durch Beitrags nichtzahlung, wem steht das Geld zu? Der Bank ? Ist ja kein Todesfall eingetreten. dem KN, der die Rechte im erlebensfall hat ?

MfG thbo
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank ist hier schon im Recht; bei der Abtretung der Lebensversicherung handelt es sich um eine vom Kreditnehmer gestellte Sicherheit.
Wenn alle Schulden bei der Bank getilgt sind, wird diese die Lebensversicherung sicherlich freigeben, so dass der Kreditnehmer wieder in vollem Umfang über diese verfügen kann.
Wenn der Kreditnehmer in seiner derzeitigen Situation die Lebensversicherung vorzeitig kündigt und auflöst, wird der Rückkaufswert an die Bank ausgezahlt und alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen die Versicherung werden damit hinfällig (egal, ob für den Erlebens- oder den Todesfall).
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