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Es müsste eigentlich noch mehr dazu stehen im Mietvertrag. Besonders dort wo die Nebenkosten angegeben sind steht meistens ein Hinweis auf die 2 BV.
Gerichte Urteilen unterschiedlich, für die einen reicht ein Hinweis auf die 2. BV aus und andere meinen nein das reicht nicht, es müssten alle Kosten einzeln aufgeführt sein.
Es empfiehlt sich, im Mietvertrag auf das Gesetz hinzuweisen - und gleichzeitig eine Kopie des Gesetzestextes als Anlage zum Mietvertrag zu nehmen. Damit dürfte unzweifelhaft geregelt sein, daß die umlagefähigen NK auch tatsächlich umgelegt werden können.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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