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Anzeige wegen Ruhestörung und was passiert dann?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die 110 ist der Notruf!
Besser ist es in jedem Fall, bei einer Ruhestörung die lokale Polizeiwache über die normale Amtsrufnummer anzurufen.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die 110 ist der Notruf!


Ja, und ?

Zitat:
Besser ist es in jedem Fall, bei einer Ruhestörung die lokale Polizeiwache über die normale Amtsrufnummer anzurufen.


Was ist daran besser ?
Das ist genauso gut !
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Die 110 ist der Notruf!


Ja, und ?

Zitat:
Besser ist es in jedem Fall, bei einer Ruhestörung die lokale Polizeiwache über die normale Amtsrufnummer anzurufen.


Was ist daran besser ?
Das ist genauso gut !

Ja ne, is klar!
Schwerer Unglücksfall irgendwo und der Notruf ist wegen ein paar Ruhestörungen überlastet ...
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Destiny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Rosenheim

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

@Nebelhoernchen

Das war auch mein Gedanke...desshalb hab ich gefragt.
Danke für die Antwort.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das kommt darauf an, wie man "Not" definiert.

Und versucht mal, nachts in einem ländlichen Berich die Polizei über Amt anzurufen.
_________________
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