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Wer hätte gedacht, dass wir doch noch einen gemeinsamen und dann auch noch vernünftigen Rat geben können ... _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
sofern finaz. möglich : MB widersprechen und die Hauptschuld bezahlen.
Sofern die Forderung fällig war, ist das ebenso unsinnig wie die vorherigen Ratschläge zum Widerspruch. Dann zahlt man eben zusätzlich noch für das Klageverfahren.
sofern finaz. möglich : MB widersprechen und die Hauptschuld bezahlen.
Hua, solche Tipps machen deutlich,
a) warum manche Leute immer tiefer in die Schuldenfalle geraten,
b) warum man sich keinersfalls auf "Ratschläge" aus einem kostenlosen Rechtsforum verlassen sollte. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
lass dich nicht verwirren von den vielen widersprüchlichen Antworten. Ich bin nun leider sehr erfahren im Mahnbescheid bekommen, allerdings nicht privat, sondern über die Firma, aber das macht im Grunde keinen Unterschied. Inzwischen habe ich alles im Griff und mehrere Ratenzahlungen vereinbart. Kein einziger ließ sich nicht darauf ein. Also ruf dem Anwalt an, der angegeben ist als Prozessbevollmächtigter und sage, dass du zahlungswillig bist, es aber nicht auf einmal geht und du möchtest es so und so gerne abbezahlen. Sollten es mehr als 4 (so ungefähr, bin nicht sicher) Raten sein, sage gleich, dass du für eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht noch zusätzliche Kosten möchtest, sollte er dir eine solche zukommen lassen wollen. Ab einer gewissen Anzahl Raten, verlangen die Anwälte meist noch einen beachtlichen Betrag. Auch das hat bei mir immer geklappt, das abzuwenden. Man muss nur mit den Leuten reden, seine Situation erklären, und wenn es keine böse Absicht war, hat man auch normalerweise Erfolg. Wie gesagt, mir ist es kein einziges Mal passiert, dass de Ratenzahlung abgelehnt wurde.
Widerspruch würde ich nur dann einlegen, wenn der Anwalt sich wider Erwarten nicht drauf einlässt, einfach um Zeit zu gewinnen, wenn du tatsächlich nicht bezahlen kannst, aber du musst dir im klaren sein, dass es dann teurer wird insgesamt. Aber wie gesagt, das glaube ich nicht, dass der Anwalt nicht auf die Ratenzahlung eingeht. Es ist alles halb so wild. Du wirst sehen. Du bist nicht die einzige, die Zahlungsprobleme hat, für den Anwalt und die Firma bist du eine unter vielen.
Einen Anwalt dafür brauchst du wirklich nicht. Die Forderung ist berechtigt, du bist zahlungswillig. Ich sehe hier überhaupt kein Problem.
sofern finaz. möglich : MB widersprechen und die Hauptschuld bezahlen.
Hua, solche Tipps machen deutlich,
a) warum manche Leute immer tiefer in die Schuldenfalle geraten,
b) warum man sich keinersfalls auf "Ratschläge" aus einem kostenlosen Rechtsforum verlassen sollte.
Herr Vormundschaftsrichter : , ich kenne zwar Deine Motivation nicht aber über diesen Punkt sollte es doch keiine 2 Meinungen geben :
Das bei Bezahlung der nichtstrittigen GesamtFordereung und bei gleichzeitigen Widerspruch des MBs der Gläubeiger hier tatsächlich nochmal das Verfahren wg der Gebühren eröffnet ? ist doch absurd.?
Das bei Bezahlung der nichtstrittigen GesamtFordereung und bei gleichzeitigen Widerspruch des MBs der Gläubeiger hier tatsächlich nochmal das Verfahren wg der Gebühren eröffnet ? ist doch absurd.?
Nein, das Gegenteil wäre absurd. Wenn der Schuldner die Hauptforderung begleicht, hat er doch praktisch zugestanden, was soll da im streitigen Verfahren noch schief gehen? Gegengründe wären höchstens:
1. Die Forderung war noch nicht fällig, also das Mahnverfahren vorzeitig
2. Die bisherigen Kosten sind so gering, daß es dem Gläubiger egal ist
3. Der Schuldner ist insolvent
das sind doch gründe genug !
Ich kenne als ehemalige Mitarbeiterin in einem inkassounternehmen persönlich keinen einzigen Fall das bei Nichtzahlung der Gebühren der Gläubiger bzw Meine Ex firma wg der Gebühren vor Gericht gegangen sind.
Anders ist es natürlich wenn ein persönliches Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger bestand und der Gläubiger hier ohne Rücksicht auf Seine eignen Kosten
zeigen will wer das sagen hat.
das sind doch gründe genug !
Ich kenne als ehemalige Mitarbeiterin in einem inkassounternehmen persönlich keinen einzigen Fall das bei Nichtzahlung der Gebühren der Gläubiger bzw Meine Ex firma wg der Gebühren vor Gericht gegangen sind.
Dann wundert es mich nicht, daß dieses Inkasso-Unternehmen nicht mehr existiert. Wenn es schon reicht daß der Schuldner sagt "nein, die Inkasso-Kosten möchte ich lieber doch nicht zahlen" ....
das sind doch gründe genug !
Ich kenne als ehemalige Mitarbeiterin in einem inkassounternehmen persönlich keinen einzigen Fall das bei Nichtzahlung der Gebühren der Gläubiger bzw Meine Ex firma wg der Gebühren vor Gericht gegangen sind.
i
Ich habe hier im Thread bisher noch nichts von Inkassogebühren gelesen. Ob bei einem Widerspruch und Zahlung der Hauptforderung das Verfahren betrieben wird dürfte ungewiss sein, denn die Inkassogebühren dürften je nach Gericht nicht durchsetzbar sein, jedoch sind die Anwaltsgebühren und sonstige berechtigte Nebenforderungen zweifellos durchsetzbar und da ich als Gläubiger diese Kosten auf jeden Fall zahlen muss würde ich diese auch auf jeden Fall gerichtlich durchsetzen.
Der typische Fall ist doch: Mahnbescheid, Widerspruch, Klage, Versäumnisurteil. Denn wenn der Schuldner mal etwas mehr tun muss als einfach nur sagen "ne ich will nicht, Widerspruch" hat sich die Sache meistens erledigt.
IIjk hat Recht : war nichts über inkassogebühren zu lesen.
Denoch werden Inkassogebühren zumindest bei meinem EX arbeitgeber bei Nichtreagierens des "Kunden" IMMER ausgebucht , es zahlen trotzdem 50 % aus Angst,
und das reicht Dicke.
Wie sollte denn das Verfahren aussehen ? Kunde zahlt die nichtstrittige Forderung
und lässt aber die Inkassogebühren auser acht. Und dann ? Über einen Vertragsanwalt müsste MB beantragt werden , der dann komplett widersprochen wird ? Wenn der Kunde auf ein mündliches verfahren besteht müsste ein anderer Anwalt im Ort des Kunden eingeschaltet werden , und der richter anerkennt in der Regel nur die RA gebühr . Der ganze Aufwand wegen 50 E geteilt durch X ??
Und das Risiko auch noch zu verlieren. ? Ich kenne keine größere Inkassofirma die hier anders verfährt. Die Kraft der Briefe sind das Entscheidende - und die Struktur des Empfängers. Die 80 jährige Oma z.b zahlt aus Angst vor dem angedrohten Gerichtsverfahren sämtliche Gebühren. Wer hier jedoch angesichts der Mahnungen nicht in Panik verfällt und das Thema aussitzt fährt eindeutig besser.
FM : Die Firma ist nach wie vor am Markt und zählt zu den Größten und Abgebrühtesten.in der Branche Den Verantwortlichen gehts finanziell extrem gut .
Würden Diese jedesmal um Ihre Gebühr vor Gericht kämpfen wären Diese längst pleite.
Übrigens brauchen die Ihre Hausadvokaten um Arbeitsgerichtsprozesse zu führen und
dann ist da noch eine abmahnfreudige Konkurenz .
wenn es tatsächlich so ist, dass entweder Anwaltgebühren oder Inkassogebühren verlangt werden dürfen, dann könnte man doch immer Widerspruch gegen einen Teil der Gebühren einlegen. Würde dann nicht das Gericht bereits die Entscheidung treffen, wenn es sich um einen doch relativ geringen Betrag handelt und die Rechtslage eindeutig ist? Oder würde es immer zu einer Verhandlung kommen, wenn das Inkassounternehmen nicht klein bei gibt? Dann möchte ich aber das Risiko auch nicht unbedingt eingehen.
Gibt es nicht auch einen Widerspruch zur Wahrung der Frist, einfach um Zeit zu gewinnen?
Gaby
es geht NUR um die Inkassogebühren !
Wenn bei einer Forderung der Gläubiger Inkassogebühren UND RA gebühren bekommen möchte hält der Richter i.d.R NUR die RA gebühren für ertattungsfähig insbesonders dann wenn der "Schuldner" zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist.
OLG NL 1994,107,108
Wir reden hier nur über die Inkassogebühren ! Wenn hier die nichtstrittige Forderung an den Hauptgläubiger überwiesen wurde und das Inkassounternehmen einfach so
übergangen wurde ( wie gemein ) würde es für das Inkassounternehmen doch ein wesentlich höheres Risiko darstellen hier die Klage um die Gebühren anzustreben (siehe mein Posting oben )
Inkassofirmen könne alle möglichen Gebühren verlangen - manche kunden zahlen ja
Nur wenn es zur Verhandlung kommen sollte (wg der Gebühren) würden Diese vom gericht erheblich zurückgeschrumpft. - deswegen klagen inkassofirmen so selten
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