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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans-Jürgen,

mir hat vor Jahren einmal ein Jugoslawe (als es Jugoslawien noch gab) erzählt, ein Bekannter von ihm sei in Jugoslawien verhaftet und bestraft worden, weil dieser eine (wegen der hohen Inflation praktisch wertlose) Dinar-Note verbrannt habe - Begründung: Auf der Note sei Tito abgebildet und das Verbrennen des Geldscheins daher staatsfeindliche Agitatation (Majestäsbeleidigung?) gewesen. Ich weiß nicht, ob sich das wirklich so zugetragen hat, aber ich denke, dass Geschichten dieser Art als 'urban legends' (à la Spinne in der Yucca-Palme) zu der durchaus verbreiteten Annahme führen, dass man mit Geldscheinen nicht alles tun könne, was man wolle, und dass man daran womöglich nicht einmal Eigentum erlangen könne. Dass Letzteres jedenfalls in Deutschland wirklich unzutreffend ist, kann man in fast jedem beliebigen Sachenrechtslehrbuch nachlesen, wo der Eigentumserwerbsmechanismus des § 929 BGB fast immer mit Einigung und Übergabe hinsichtlich der Kaufsache einerseits und Einigung und Übergabe hinsichtlich der Geldscheine oder -münzen andererseits erklärt wird.

Gruß,
moro
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da will einer uns auf den Arm nehemn. Am Automaten kann kein Geld vergessen werden. Der Automat zieht es, wenn es nicht innerhalb weniger Sekunden wegnenommen wird, wieder zuzück. Auszahlen tut er erst, wenn die Karte weggenommen wurde. Auch sie wird wieder nach einer gewissen Zeit eingezogen. Kann ja sein das der Abheber in Onmacht gefallen ist.
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

das stimmt nicht, es gibt noch ein paar Automaten, wo das Geld in ein Fach fällt. Die sind zwar nicht der neueste Stand der Technik, aber die geschilderte Situation ist theoretisch möglich.

Gruss Hans-Jürgen
***
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