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tägliche Ruhestörung durch Mofa (4:30 Uhr)
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

jmiernik hat folgendes geschrieben::
Das steht, vorausgesetzt es ist dem auch so, auf einem runden , weissen Verkehrsschild mit roter Umrandung, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Zusätzlich hängt ein Zusatzschild, wie z.B.: 22-6 Uhr darunter.


Meinen Sie das "Durchfahrt verboten"-Schild?
Das kenne ich nur von einzelnen Straßen, nicht aber von kompletten Wohngebieten.
Und sind davon Anlieger nicht ausgenommen?
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
[

Meinen Sie das "Durchfahrt verboten"-Schild?
Das kenne ich nur von einzelnen Straßen, nicht aber von kompletten Wohngebieten.
Und sind davon Anlieger nicht ausgenommen?


Nein, ich meine das "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas" Verkehrszeichen ergänzt durch das "Zeitliche Beschränkung 6 - 22 h an Sonn- und Feiertagen" Zusatzschild, die an allen Zufahrten eines Gebiets aufgestellt wohl das gesamte Gebiet vor dem nächtlichen Krach schützen.

Anlieger sind nur ausgenommen wenn das durch das "Anlieger frei" Zusatzschild gewährt wird.
Schliesslich werden die Anlieger von der Geschwindigkeitsbegränzung auch nicht ausgenommen.

In unserer Stadt, wird die gesamte Altstadt durch solche Schilder geschützt.
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