Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wenn Versicherungen nicht zahlen wollen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wenn Versicherungen nicht zahlen wollen
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist prima, solange man nur seine Beiträge zahlt. Wenn man dann aber tatsächlich berufsunfähig wird, beginnt oft ein jahrelanger Kampf mit Gutachten und Gegengutachten. Bis der Fall entschieden ist, stehen manche Kunden vor dem Ruin – ihre Beiträge müssen sie trotzdem weiter zahlen.


Das sind die Worte von Plusminus ARD. Ich habe im übrigen auch wenig Lust mir dumme realitätsfremde Unterstellungen anzuhören oder mir die Worte im Mund verdrehen zu lassen.

fagus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Anm. an fagus: Da scheinen sich die Versicherer doch zu unterscheiden. "Meine" Gesellschaft bietet den Kunden während der Leistungsprüfung eine zinslose Stundung ihrer Beiträge an, damit sowas nicht passiert (Ruin wg. Versicherungsbeiträgen).

Super Idee! Dann ist der Kunde halt erst ruiniert, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt und gleichzeitig die zuvor gestundeten Versicherungsbeiträge der letzten zwei Jahre in einer Summe nachfordert ... Mit den Augen rollen
Zählen die sechs bis acht Jahre durch die Instanzen dann eigentlich auch noch zum Zeitraum der "Leistungsprüfung", oder "darf" der Versicherte in diesem Zeitraum dann schon wieder fleissig zahlen?


Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 20.07.05, 09:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist prima, solange man nur seine Beiträge zahlt. Wenn man dann aber tatsächlich berufsunfähig wird, beginnt oft ein jahrelanger Kampf mit Gutachten und Gegengutachten. Bis der Fall entschieden ist, stehen manche Kunden vor dem Ruin – ihre Beiträge müssen sie trotzdem weiter zahlen.


Das sind die Worte von Plusminus ARD. Ich habe im übrigen auch wenig Lust mir dumme realitätsfremde Unterstellungen anzuhören oder mir die Worte im Mund verdrehen zu lassen.

fagus


Das ist natürlich super, dass Sie Zitate aus Ferbnsehsendungen nicht als Zitate markieren. Da kann man doch nur denken, dass Sie sich das selbst ausgedacht haben...

Unabhängig davon möchte ich Ihnen jetzt nur eine einzige, ernstgemeinte Frage stellen: Ich bin Kundenbetreuerin bei einem Versicherungsbüro. Was soll ich Ihrer Meinung nach antworten, wenn mich Kunden nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Sinn fragen?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon möchte ich Ihnen jetzt nur eine einzige, ernstgemeinte Frage stellen: Ich bin Kundenbetreuerin bei einem Versicherungsbüro. Was soll ich Ihrer Meinung nach antworten, wenn mich Kunden nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Sinn fragen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst ist ja grundsätzlich eine gute Idee, der Kunde muss nur gut beraten werden (vorvertragliche Anzeigepflichten, Gesundheitsfragen zusammen mit dem Berater aufs kleinlichste beantworten) und eine seriöse Gesellschaft finden (kundenfreundliche Bedingungen, niedrige Klagequote, seriöse und schnelle Leistungsprüfung).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 12:21    Titel: @ihuen: Antworten mit Zitat

Worüber informieren Sie denn Ihre Kunden, wenn ein Beratungsgespräch zu BU beginnt:
(gesetz dem Fall, der Kunde hat null Ahnung, worauf er achten muss).? Haben Sie da eine Art Checkliste, um die wichtigsten Dinge (frei Arztwahl, Beitragsfreistellung bis Klärung, Angabe von Krankheiten, auch chronischen, obwohl nur die letzten 5 Jahre abgefragt werden, Verweisungsklausel................).

Das würde mich interessieren. Ich hatte Besuch vom V-Vertreter und hatte mich vorab im Internet über die wichtigen Einzelheiten informiert und war somit vorbereitet. Hätte ich diese ganzen -für den Versicherungsnehmer sehr sehr wichtigen- Besonderheiten nicht gekannt und nicht erwähnt, bin ich sicher, dass sie nicht angesprochen worden wären.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Unabhängig davon möchte ich Ihnen jetzt nur eine einzige, ernstgemeinte Frage stellen: Ich bin Kundenbetreuerin bei einem Versicherungsbüro. Was soll ich Ihrer Meinung nach antworten, wenn mich Kunden nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Sinn fragen?


Es geht nicht um den Sinn dieser Versicherung. Der ist unstrittig. Aber sie sollten den Kunden fragen, ob er schon rechtsschutzversichert ist (mit Vertragsrecht) und ob seine Karenzzeit da schon vorbei ist weil es im Leistungsfall immer Ärger geben kann. Wenn nicht, vermitteln sie ihm eine und lassen ihn nach 3 Monaten für die BU Versicherung wiederkommen.
Eigentlich ganz einfach. Die Verbraucherberatungen sehen das nicht anders.

Gruss - fagus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Unabhängig davon möchte ich Ihnen jetzt nur eine einzige, ernstgemeinte Frage stellen: Ich bin Kundenbetreuerin bei einem Versicherungsbüro. Was soll ich Ihrer Meinung nach antworten, wenn mich Kunden nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Sinn fragen?


Es geht nicht um den Sinn dieser Versicherung. Der ist unstrittig. Aber sie sollten den Kunden fragen, ob er schon rechtsschutzversichert ist (mit Vertragsrecht) und ob seine Karenzzeit da schon vorbei ist weil es im Leistungsfall immer Ärger geben kann. Wenn nicht, vermitteln sie ihm eine und lassen ihn nach 3 Monaten für die BU Versicherung wiederkommen.
Eigentlich ganz einfach. Die Verbraucherberatungen sehen das nicht anders.

Gruss - fagus


Problem: Es gibt viele Rechtsschutzversicherer, die beim Vorwurf des Vorsatzes nicht leisten. Dazu gehört auch die arglistige Täuschung. Ob mit oder ohne Rechtsschutz hat der Kunde dann im Fall des Falles ein Problem.

@HH: Ich informiere erst über die Lücken im gesetzlcihen Schutz. Möchte der Kunde einen Vertrag abschließen, frage ich ihn schonmal allgemein, welche Vorerkrankungen er hat, um für mich eine grobe Einschätzung zu machen.

Bevor ich die Gesundheitsfragen abfrage, weise ich darauf hin, dass alles wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, da er sonst seinen Versicherungsschutz gefährdet. Ich gehe jede Gesundheitsfrage einzeln durch.

Die wichtigste ist die nach chronischen Erkrankungen und die nach den Erkrankungen der letzten fünf Jahre. Bei uns steht da jedes Organ, jedes Körperglied einzeln aufgeführt. Hierbei sage ich dem Kunden: "Bitte sagen Sie jeweils ja oder nein- je nachdem, ob damit was war oder nicht". Dann lese ich jede Position einzeln vor und warte auf die Reaktion des Kunden. Beantwortet er eine Frage mit ja, frage ich gemäß dem Antrag detailliert danach.

Beantwortet er alle Fragen mit nein, weise ich ihn nochmal ausdrücklich daraufhin, dass man jede Vorerkrankung angeben muss.

Die Vorzüge unseres Produkts kehre ich nicht extra heraus, nur, wenn sich der Kunde auch andere Angebote einholen möchte. Die Punkte, die Sie genannt haben, sind für uns selbstverständlich. Sonst muss man auch keine BU-Vers. verkaufen (und kann es ruhigen Gewissens auch gar nicht).
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schliesse gute Beratung nicht aus, sondern setze sie voraus. Nur nützt das eben nichts. Wenn der Versicherer anfechten will kann er das leider immer, eine ehrliche Selbstauskunft des Antragstellers kann das nicht verhindern.
Zum Thema Rechtsschutz ist zu sagen dass das Problem das sie hier ansprechen genau das gleiche in grün ist. Der Versicherer kann wenn er will in diesem Fall (Vorwurf arglistige Täuschung) die Leistung verweigern, und kommt wenn der Versicherungsnehmer das blauäugig gottgegeben hinnimmt damit durch.
Das entspricht aber nicht gängigem Recht und ist absolute verarsche. Das kann er erst, wenn ein Urteil das die arglistige Täuschung bestätigt RECHTSKRÄFTIG ist. In diesem Fall wird er dann sein ausgelegtes Geld zurückfordern. Wohl klar.
Wenn es anders wäre, könnten wir die Gesellschaften gleich alles selbst entscheiden lassen.

Gruss - fagus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
Ich schliesse gute Beratung nicht aus, sondern setze sie voraus. Nur nützt das eben nichts. Wenn der Versicherer anfechten will kann er das leider immer, eine ehrliche Selbstauskunft des Antragstellers kann das nicht verhindern.
Zum Thema Rechtsschutz ist zu sagen dass das Problem das sie hier ansprechen genau das gleiche in grün ist. Der Versicherer kann wenn er will in diesem Fall (Vorwurf arglistige Täuschung) die Leistung verweigern, und kommt wenn der Versicherungsnehmer das blauäugig gottgegeben hinnimmt damit durch.
Das entspricht aber nicht gängigem Recht und ist absolute verarsche. Das kann er erst, wenn ein Urteil das die arglistige Täuschung bestätigt RECHTSKRÄFTIG ist. In diesem Fall wird er dann sein ausgelegtes Geld zurückfordern. Wohl klar.
Wenn es anders wäre, könnten wir die Gesellschaften gleich alles selbst entscheiden lassen.

Gruss - fagus


Innerhalb der ersten fünf Jahre wird er wohl nicht anfechten, sondern zurücktreten (ist vom Rechtlichen her einfacher).

OH tut mir leid, der Passus bezieht sich auf Straftaten. Ist arglistige Täuschung ne Straftat? Weiß nicht.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abacus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist dieser, weiter vorn, gepostete Link:
http://www.rentenpilot.com/netbuilder/templates/tpl02.php?ide=ad2001-08-16-0701

die einzige Quelle für Prozessquoten, oder gibt es irgendwo umfassendere Infos.
Interessant wäre z.B. wo liegt die MLP-Versicherung ...

Danke und Grüße
abacus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zu ihuens Frage, arglistige Täuschung ist schon eine Straftat. Aber dazu muss sie erst rechtskräftig bewiesen sein. Aus diesem grund kann eine Rechtsschutz zwar versuchen zu verweigern, dies ist aber nicht rechtens.
Was dem Versicherungsnehmer wenig nützt wenn die Versicherung auf stur schaltet. Er hat dann den Ärger in vollem Umfang gleich mit zwei Versicherungen die ihn verarschen.
Ich habe das persönlich konkret erlebt. Nach abweisen meiner Klage (einer der Punkte war arglistige Täuschung) in einem nicht nur beweistechnisch eindeutigen Fall durch die absolut unfähigen (oder korrupten) Landrichter hat die Rechtsschutzversicherung versucht sich zu drücken. Nach Aussage von Anwälten nimmt solcherlei Verhalten von Versicherungen in den letzten Jahren auch massiv zu.
Was abacus Frage nach dem Link zu den Prozessquoten angeht dürfte das wohl die einzige Quelle sein. Die Angaben können ja sowieso nur von den Versicherungen kommen und die gehen mit diesen Daten sicher nicht gern hausieren.
Schlimm ist, dass viele sich den Prozessweg nicht leisten können und dann aufgeben. Die Leute denken dabei noch nicht mal daran, dass ihnen dieser dann nicht widerlegte Vorwurf der arglistigen Täuschung dann kleben bleibt, was den Abschluss anderer Versicherungen in den meisten Fällen unmöglich macht.

Gruss - fagus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Connor0308
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 115
Wohnort: Hemmingen

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
in einem nicht nur beweistechnisch eindeutigen Fall


Soso, der Fall war also quasi "wasserdicht"... Und trotzdem haben Sie verloren, was Sie sich
Zitat:
durch die absolut unfähigen (oder korrupten) Landrichter
erklären.

Erwarten Sie denn tatsächlich, dass Sie mit solchen Argumenten ernst genommen werden? In einem Ihrer ersten Posts schriben Sie, dass ein wenig Polemik notwendig sei. Wenn ich Ihnen hier widersprechen darf: Polemik ist niemals notwendig, zumindest nicht in einer Diskussion, als welches ich dieses hier empfinde. Hier zählen Sachargumente. Dementsprechend bitte ich Sie, doch einmal Ihren Ärger bei Seite zu lassen und wieder zu einer sachlichen Argumentation zurückzukehren.
_________________
Gruß,
Philip

Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.

Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

@conner0308.
Die Richter der unteren Instanz hatten genau ihre Vorgehensweise und Methoden. Weltfremde Klugscheisserei, Wortverdreherei und Spekulantion.
Das OLG sah das allerdings etwas anders. Da war die arglistige Täuschung in fünf Minuten vom Tisch.
Wenn sie nichts produktives Beizutragen haben, ersparen sie uns ihre Auswürfe.

fagus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Connor0308
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 115
Wohnort: Hemmingen

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Von einem Diskussionsteilnehmer, der meine Bitte, die Polemik bei Seite zu lassen, als weltfremd und spekulativ (wie soll das bitte passen?!) bezeichnet, lasse ich mich natürlich gerne maßregeln.

In diesem Sinne:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=22

Melde mich ab.
_________________
Gruß,
Philip

Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.

Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
abacus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jetztz auch ich ganz polemisch:
wie findet jemand dann die richtige BU?

Jaja, Beratung, sowas habe ich vor 7 Jahren angehört (MLP), ich denke immer noch, dass es ein kompetenter Berater war, aber jetzt wird wohl meine BU sehr kurzfristig wegen einer Lapalie gekündigt.

Grüße
abacus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.