Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Naja, wenn jemand beispielsweise ein Objekt kaufen möchte und sich mit dem Verkäufer einig ist, dann warten beide 6 Monate ab und am Tag "6 Monate + Tag 1" wird dann der Kaufvertrag gemacht.
Sprich: Eine klare Regelung zeigt natürlich Betrügern auf, wie lange sie warten müssen, bis sie loslegen können. Das ist bei der momentanen unterschiedlichen Rechtssprechung nicht möglich, da man nie weiß, wie das jeweilige Gericht entscheiden würde. Bei einer klaren Regelung kann sich der Betrüger aber sicher sein, daß ihm nach Ablauf der Frist nichts mehr passieren kann.
Naja, aber wie oft käme denn so etwas vor? Ein Anbieter ist ja nun in der Regel daran interessiert sein Objekt "loszuwerden" - ein Interessent ist in der Regel daran interessiert ein Objekt zu "bekommen".
Auch Verkäufer sparen gern die Provision, wenn es sich verhindern lässt
Gucken Sie mal, wie oft hier alleine im Forum "Immobilienrecht" danach gefragt wird, wie denn die Provisionszahlung zu umgehen wäre...wie lange man denn warten "müsse".
Und das ist ein kleines Forum...da möchte man nicht wissen, wie es "draußen" aussieht.
Doch er hat Ihnen die Wohnung vermittelt. Sie haben durch die Zeitungsanzeige des Maklers von der Wohnung erfahren und wussten von der Provision und Sie haben diese Wohnung angemietet.
Es ist doch eindeutig erklärt worden, dass eben nicht die Anzeige des Marklers, sondern die Eigeninitiative des VM für den ersten Besichtigungstermin massgebend waren.
Er hat aber die Dienste des MAKLERS in Anspruch genommen, nachdem er von seiner Existenz UND der Provisionsforderung wusste und einen zweiten Besichtigungstermin mit dem MAKLER vereinbart und wahrgenommen.
Also ersteinmal: ich habe niemanden versucht zu betrügen.... es war mir schlichtweg zu teuer, und als dann die Wohnung wieder in der Zeitung war, ohne Provision, war es bezahlbar. Es war so nicht gedacht ! Und wenn ich ausversehen die Leistungen des Maklers in anspruch genommen habe, muss das dann nicht irgenwo gestanden haben oder wie geht das?
Was ist ein Allein-Auftrag?
Also nochmal: Ich wollte nur irgendwo wohnen. Es ist nicht mein Hobby, Makler übers Ohr zu hauen, auch wenn das sicherlich ein ausergewöhnliches Hobby wäre. Jetzt fühle ich mich allerdings (etwas) veräppelt (ich weiß noch nicht so recht von wem).
Und wenn ich ausversehen die Leistungen des Maklers in anspruch genommen habe, muss das dann nicht irgenwo gestanden haben oder wie geht das?
Sie haben doch selbst geschrieben, daß Sie über das Provisionsverlagen in Kenntnis gesetzt waren und trotzdem zum zweiten Besichtigungstermin gegangen sind.
Da ist doch von "aus Versehen in Anspruch genommen" keine Rede mehr, oder?
Oder gehen Sie auch zum Frisör, lassen sich aus Versehen die Haare schneiden und zahlen dann nicht, weil sie die Leistung gar nicht wollten?
Auch Verkäufer sparen gern die Provision, wenn es sich verhindern lässt
Das glaube ich Ihnen unbesehen.
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Gucken Sie mal, wie oft hier alleine im Forum "Immobilienrecht" danach gefragt wird, wie denn die Provisionszahlung zu umgehen wäre...wie lange man denn warten "müsse".
Und das ist ein kleines Forum...da möchte man nicht wissen, wie es "draußen" aussieht.
Natürlich. Wenn dabei Vorsatz im Spiel ist, ist das ja auch nicht in Ordnung.
In meinen Betrachtungen gehe ich ja davon, dass jemand einem Makler ganz offiziell einen Auftrag entzieht oder kündigt oder wie man es nennt (Ich weiss es nicht).
Dann zumindest sollte es doch Rechtssicherheit geben, was Wartefristen angeht, denke ich.
Ich stelle mir gerade vor, dass A ein Haus verkaufen will und einen Makler damit beauftragt. Im Bekannten- und Verwandtenkreis weiß man natürlich das A sein Haus veräussert.
Das Haus wird vom beauftragten Makler in der Zeitung und im Internet sogar mit Bild angeboten. 3 Monate tut sich nichts.
Dann trifft A einen alten Bekannten B.
B erzählt, er habe im Bekanntenkreis gehört, dass A sein Haus verkaufen wolle und er wäre interessiert. Die beiden werden sich einig - ohne das auch nur der Hauch einer Maklertätigkeit ursächlich war.
A teilt dem Makler die Einigung mit einem Interessenten mit. Und da der Makler nicht ursächlich für den Kaufvertrag war, möchte natürlich auch niemand Provision bezahlen.
Wäre ich nun Makler, würde ich denken: "Moment - der Käufer kann das Objekt ja vorher im Internet gesehen haben, es als Haus seines Bekannten erkannt haben und sich mit diesem dann in Verbindung gesetzt haben.".
(Nur damit kein Missverständnis aufkommt: Wäre das so, bin ich selbstverständlich der Meinung, dass dem Makler seine Provision zusteht.)
Wer müsste in diesem Falle nun was nachweisen, falls der Makler vermutet, dass der Besitzerwechsel aufgrund seiner geschalteten Internetanzeige zustande gekommen ist und nicht durch "Hörensagen" ?
Hat der Verkäufer, der den Makler beauftragte, da immer den "schwarzen Peter" , eben weil er eine Makler beauftragt hat ?
Muss der Käufer im Falle eines Rechtsstreits nachweisen, das seine Kenntnis des Objektes eben nicht aus der Tätigkeit des Maklers herrührt ?
Würder es etwas ändern, wenn A unmittelbar VOR seiner Begegnung mit dem Bekannten B seinem Makler mitgeteilt hätte, er möge die Sache als erledigt betrachten weil sich nichts tut?
In dem von Ihnen geschilderten Fall ist keine Provision zu zahlen.
Der Makler müsste im Zweifel nachweisen, daß der Interessent von ihm Kenntnis vom Objekt erlangt hat. Kann er das nicht - wie in Ihrem Fall - ist selbstverständlich auch keine Provision zu zahlen.
Also ersteinmal: ich habe niemanden versucht zu betrügen.... es war mir schlichtweg zu teuer, und als dann die Wohnung wieder in der Zeitung war, ohne Provision, war es bezahlbar. Es war so nicht gedacht ! Und wenn ich ausversehen die Leistungen des Maklers in anspruch genommen habe, muss das dann nicht irgenwo gestanden haben oder wie geht das?
Was ist ein Allein-Auftrag?
Also nochmal: Ich wollte nur irgendwo wohnen. Es ist nicht mein Hobby, Makler übers Ohr zu hauen, auch wenn das sicherlich ein ausergewöhnliches Hobby wäre. Jetzt fühle ich mich allerdings (etwas) veräppelt (ich weiß noch nicht so recht von wem).
nemo
Nun in diesem Fall würde ich meiner bescheidenen Meinung nach sagen, dass Sie diese Wohnung einzig und alleine aus der Tätigkeit des Maklers kennen. Und da, denke ich, hat dieser schon ein Anrecht auf seine Provision, da seine Tätigkeit, diese Wohnung in der zeitung anzubieten ursächlich für ihr Interesse war.
WER diese Provision nun zu zahlen hat, würde mich da interessieren.
Kann in solch einem Fall nicht der Vermieter vom Makler zur Zahlung der Provision herangezogen werden ? Hat der Mieter nicht im guten Glauben gehandelt erst dann eine Wohnung zu mieten, wenn sie erneut, diesmal ohne Maklertätigkeit angeboten wird?
(Ich setzte vorraus, dass dieser gute Glaube beim Mieter vorhanden ist!)
Das vorher niemand der Interessenten gewillt war eine Provision zu zahlen - dafür kann der Makler ja nichts.
In dem von Ihnen geschilderten Fall ist keine Provision zu zahlen.
Der Makler müsste im Zweifel nachweisen, daß der Interessent von ihm Kenntnis vom Objekt erlangt hat. Kann er das nicht - wie in Ihrem Fall - ist selbstverständlich auch keine Provision zu zahlen.
Ist schon richtig, ich habe gewusst, dass die Wohnung mit einer Provision ähhhh.... "Verflucht" war. Aber dann war sie ja plötzlich weg... und als ich dann den Mietvertrag bei der Vermieterin unterschrieben habe, habe ich ja offensichtlich auch "ausversehen" den Makler in anspruch genommen. Müsste ich irgendwie gewusst haben, dass er dann trotzdem noch Anspruch auf seine Provision hat?
nochwas: da die Wohnung ja ein paar Wochen später wieder in der Zeitung war, währe ich sowieso wieder dort gelandet. Ob ich sie nun schon durch den Makler kannte oder nicht.
Ist schon richtig, ich habe gewusst, dass die Wohnung mit einer Provision ähhhh.... "Verflucht" war. Aber dann war sie ja plötzlich weg... und als ich dann den Mietvertrag bei der Vermieterin unterschrieben habe, habe ich ja offensichtlich auch "ausversehen" den Makler in anspruch genommen. Müsste ich irgendwie gewusst haben, dass er dann trotzdem noch Anspruch auf seine Provision hat?
nochwas: da die Wohnung ja ein paar Wochen später wieder in der Zeitung war, währe ich sowieso wieder dort gelandet. Ob ich sie nun schon durch den Makler kannte oder nicht.
!??!
nemo
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.
Schrieben Sie nicht, Sie hätten die Wohnung erst angemietet, nachdem sie privat annonciert war ?
Was denn nun ?
Wenn sie, wie Sie oben schreiben, ein paar Wochen später wieder in der Zeitung stand und Sie sowieso wieder dort gelandet wären, liest sich das für mich, als ob Sie die Wohnung doch vor wiederannoncieren(privat) angemietet haben.
Dann ist die Sachlage doch eindeutig und der Makler hat Anspruch auf seine Provision von Ihnen.
Die Vermieterin hat sich darauf hin entschieden nicht zu vermieten, weil sich kein Mieter gefunen hat, einige Tage später aber dann auf eigene Initiative einen neuen Versuch gestartet, über den ich dann wieder zu der Wohnung gekommen bin (ich habe noch immer die Zeitung von oben bis unten durchsucht).
Der Makler hat entdeckt, dass ich da eingezogen bin (hat er auf der Türklingel gelesen) und will nun halt seine Provision....!!??
Man ist das kompliziert mit den Paragraphen....respekt, ich könnte sowas nicht studieren...
Rechtlich gesehen scheint die Sache mit den Maklern ja doch recht schwammig zu sein.
Was allerdings interessant wäre (vielleicht hab ichs auch überlesen), aber hatte der VM die Beauftragung des Maklers vor Unterzeichnung des Mietvertrages gekündigt?
Ich bin weder Wohnungs- noch Hausbesitzer. Hab also keine Ahnung, wie das als VM mit Makler abläuft, aber er müsste doch einen Auftrag von mir erhalten, den ich (wenn es nicht zu einem gewünschten Ergebnis kommt) auch wieder kündigen kann, oder?
Meiner Meinung nach hat er kein Recht auf die Provision.
Wenn ich bei einem Autohändler ein Auto probefahre, welches von Privat über den Händler verkauft werden soll - er es aber nicht losbringt und der Privatmann bietet sein Auto dann auch wieder privat an und ich kaufe es dann, kann doch der Händler nur wegen ein oder zwei Probefahrten auch nichts von mir verlangen. (wow .. was für ein Chaotensatz).
Jeder Vermieter würde mit einem unfähigen Makler auf ewig auf seinem Objekt sitzen bleiben, wenn der Makler - nur weil er das Objekt mal angeboten hatte - immer auf seine Provision beharren würde. _________________ *** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein ***
Jeder Vermieter würde mit einem unfähigen Makler auf ewig auf seinem Objekt sitzen bleiben, wenn der Makler - nur weil er das Objekt mal angeboten hatte - immer auf seine Provision beharren würde.
Ein Vermieter kann jederzeit an eigene Interessenten vermieten - nur dürfen die halt vorher keinen Kontakt zum Makler gehabt haben. Also alles kein Problem, denn ein unfähiger Makler ist unfähig Interessenten zu beschaffen.
Der Vermieter hat also ausschließlich eigene Interessenten, die mit dem Makler nichts zu tun haben und deshalb auch nicht provisionspflichtig sind.
In diesem Fall hier hat aber der Mieter die Dienste des Maklers in Anspruch genommen - auch nach dem er von dessen Provisionsverlangen wusste (2. Besichtigungstermin).
Der Fall erscheint mir eindeutig, denn: Makler hat auf Provisionsverlangen hingewiesen. Mieter hat den Makler weiterhin beschäftigt, indem er ihm eine Selbstauskunft ausgefüllt hat und einen weiteren Termin mit ihm vereinbart hat. Dadurch kam konkludent ein Maklervertrag zustande. Alles weitere spielt keine Rolle, auch nicht die Rechtschreibfehler des Maklers.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2, 3Weiter
Seite 2 von 3
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.