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Ich kenne persönlich noch einen "umgekehrten" Fall, wo also dem Mieter Jahre später ein Rechenfehler zu seinen Ungunsten auffiel. Der Vermieter musste dem Mieter die zuviel gezahlte Miete zurückerstatten. Und da wurde die Sache damit begründet, daß die Teilbeträge einzeln aufgeführt waren und daher klar ersichtlich ist, daß es sich lediglich um einen Rechenfehler handelt.
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