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Man geht mit Zeugen zur Wohnung und klopft erst mal ordentlich gegen die Tür. Wird geöffnet, kann man die Kündigung gleich persönlich übergeben.
Falls nicht geöffnet würde, was spräche dagegen, die Polizei zu rufen?
Der Mieter unter mir wurde im letzten Jahr nach einer Woche tot in seiner Wohnung gefunden, knapp über 60-Herztod. Was ist denn so abwegig, dass Herr K. in seiner Wohnung zusammengebrochen ist??? Mein letztes Posting war durchaus ernst gemeint. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Man könnte aber zur Polizei gehen und melden,das man sich Sorgen um den Mieter macht.
Die Miete nicht bezahlt, der Briefkasten quillt über, er öffnet nicht die Tür und ans Telefon geht er auch nicht. Wer wiess was da alles passiert sein kann.
Die Polizei reagiert in so einem Fall bestimmt und schaut sich das mal vor Ort an und lässt die Tür öffnen.
hab ich probiert, leider ist er polizeilich bekannt und war gestern auf grund einer vorladung dort. somit ist bewiesen das er noch lebt.
kommt mir langsam vor als ist es nur ein schlechter film.
wird anwalt nehmen sehr teuer?
Anders herum gefragt: wie teuer könnte es ohne Anwalt werden? Ich glaube nicht das sie eine Wahl haben wenn sie die Kosten und das Risiko minimieren wollen. Sie können ja ein Honorar für die Erstberatung aushandeln und sich dann weitere Kosten erklären lassen. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
da könnte was wahres dran sein. ich wollt bloß mal ne richtung habe ob ich mit 1000 euro oder wesentlich mehr rechnen muss. ich weis das es auch nach länge des prozesses geht usw. aber gibts da nicht ne ca. richtlinie?
da sind Sie etwas falsch informiert. Die Länge eines Prozesses hat eigentlich nichts mit den zu erwartenden Kosten zu tun. Diese orientieren sich am Streitwert. Ein RA sollte Ihnen wohl sagen können, was auf Sie zukommen könnte.
Soviel ich weiß, entspricht der Streitwert in einem Räumungsverfahren dem Wert von 12 Monatsmieten. Sollte ich hier irren, bitte ich, mich zu berichtigen.
danke für den tip.
bei uns ist es bieher nochnicht soweit gekommen das wir uns nen anwalt nehmen müssen, alle anderen sind dann irgenwie so ausgezogen, wie dann dei wohnung aus sah...naja (schwarze wände und so)
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