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Unfreiwilliger Abtransport des Hausrates nach Kündigung
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

kann mir mal jemand verraten, was daran Hausfriedensbruch sein soll wenn Mieter A in die von ihm angemietete Wohnung geht und seinen Vermieter mitnimmt?

Kann mir mal jemand sagen was daran strafbar sein soll, wenn Mieter A vertragsgemäß seine Wohnung räumt und da B halt nicht erreichbar ist dessen Eigentum umlagert um sich an den von A+B+Vermieter gemachten Vertrag zu halten?

Moralisch ist das eh in Ordnung und rechtlich auch, da A davon ausgehen mußte das B verhindert war und deswegen die gemeinschaftliche Verpflichtung erfüllt hat. Man sollte halt nur nicht sagen, das bekannt war das B dort als Mietnomade bleiben wollte...

Naja, und wem glaubt der Richter im Endeffekt - einem Mietnomanden ?

Gruß

Bernd
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::

Erst wenn der Mieter den Besitz aufgegeben hat (endgültig ausgezogen ist, ggfs. den Schlüssel abgegeben oder weggeworfen hat), dann darf der VM eigenmächtig rein. Vorher nur per Räumungstitel.
Gruß, dos


Die Problematik ist hier aber, daß es sich um eine Mietergemeinschaft handelt. Durfte der A den B einfach so vertreten, um hier quasi eine Geschäftsführung ohne Auftrag durchzuführen ? Ich glaube ja, wie RM auch schon geschrieben hat.

Der VM ist für mich außen vor, da er aufgrund des Handelns des A davon ausgehen konnte, daß er im Auftrag für B handelt.
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hoschi72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Und so könnte die Geschichte ausgehen:

A läßt B ablenken und schafft mit einem Umzugsunternehmen die Möbel und alle anderen Habseligkeiten aus der Wohnung und läßt diese bei der Umzugsfirma einlagern. B betritt die Wohnung noch bevor die Wohnung leer ist, ist anfangs natürlich empört und möchte die Polizei rufen. Nach diversen Gesprächen mit seinem Anwalt hilft B schließlich sogar beim Packen. Die Wohnung wird orndungsgemäß vom Vermieter abgenommen, so dass das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet ist. B zieht übergangsweise in ein Hotel bis B (relativ kurzfristig) eine passende Wohnung anmietet. A übernimmt bis dahin die Kosten für das Hotel, die Lagerung und den Transport...

Letzendlich kann man die Sache so sehen, dass A und B nicht nur gesamtschuldnerisch für die Miete aufkommen müssen, sondern auch gegeseitig dafür sorgen müssen, dass der andere auszieht. A hätte B in diesem Fall geholfen, seiner Verpflichtung nachzukommen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
genau das meinte ich das Mieter B zwar gekündigt hat, aber immer noch Wohnungsnehmer ist.

2 interessante Momente:

- dolo facit qui petit quod statim redditurus esset.
- Hausfriedenbruch bei Zuganggewähr durch den Mitbesitzer? Nicht notwendigerweise
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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